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DFB-Ausbildungsordnung_Stand_01_07_2010.pdf
Stand: 07.07.2010 | PDF (132 kB)
 
  • Fußballvereine und Fußballverbände entwickeln sich in einem zunehmend stärker differenzierten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld. Der Aus-, Fort- und Weiterbildungsbereich des Deutschen Fußball-Bundes soll die verschiedenen Funktionsträger im Fußball auf allen Ebenen auf der Grundlage praktischer Erfahrungen und theoretischer Erkenntnisse befähigen, das Fußballspiel in seinen vielfältigen Formen und differenzierten Leistungsmerkmalen zu lehren, die pädagogischen Möglichkeiten des Fußballs zielgruppenorientiert einzusetzen, die Rolle des Fußballs für die Gestaltung des Lebens zu begreifen, die Notwendigkeit ständiger Fort- und Weiterbildung zu erkennen und im Hinblick auf unterschiedliche Angebote wahrzunehmen und Fußball in gesellschaftlichen Zusammenhängen zu sehen.
     
    Die vorliegende DFB-Ausbildungsordnung soll die Qualität der Lehrarbeit im DFB und in seinen Mitgliedsverbänden verbessern, inhaltliche Orientierung geben sowie durch ihre verbindliche Form die Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der einzelnen Lizenzen und Anerkennungen bundesweit sichern.
     
    Die aktualisierten Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB von 2005 finden in der DFB-Ausbildungsordnung Berücksichtigung: So wird Bildungsarbeit als Querschnittsaufgabe verstanden, die den Leistungs- und Breitenfußball gleichermaßen anspricht und miteinander verknüpft. Verstärkt werden bildungspolitische Grundsätze und Aspekte der Personalentwicklung berücksichtigt. Letztere umfasst sämtliche Maßnahmen, die geeignet sind, die Handlungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und weiterzuentwickeln. Insbesondere bei der Umsetzung von Qualifizierungskonzepten haben die Lehrreferenten eine Schlüsselfunktion inne. Ihre individuelle, fachliche Qualifikation und die pädagogische, soziale und methodische Kompetenz gehören zu den nachzuweisenden Standards einer Qualitätssicherung.
     
    In diesem Sinne geht es neben der Vermittlung von Fach- und Methodenwissen, auch um die Herausbildung einer persönlichen und sozial-kommunikativen, fachlichen, methodischen und strategischen Kompetenz, solches Wissen in entsprechenden Handlungssituationen erfolgreich anzuwenden.
     
    Vor diesem Hintergrund rückt der Lernende in den Mittelpunkt, so dass - im Rahmen der Fortschreibung der DFB-Ausbildungsordnung - der Terminus Unterrichtseinheiten (UE) durch Lerneinheiten (LE) ersetzt wird. Neu ist auch, dass die Lizenz der 1. Stufe bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden kann.
     
    Konform den DOSB-Rahmenrichtlinien wird der Begriff "Fachübungsleiter C - Fußball" (1. Lizenzstufe) durch "Trainer C - Breitenfußball" ersetzt. Die Ausbildungsbezeichnungen im leistungsorientierten Trainer-Lizenzsystem lauten weiterhin "Trainer C" (1. Lizenzstufe), "Trainer B" (2. Lizenzstufe), "Trainer A" (3. Lizenzstufe) und "Fußball-Lehrer" (4. Lizenzstufe). Im Sinne einer zukunftorientierten und bedarfsgerechten Qualifizierung wird darüber hinaus der bisherige Ausbildungsgang "Jugendleiter" neugestaltet und in diesem Zusammenhang eine Lizenz "DFB-Vereinsjugendmanager" vergeben.
     
    Mit seinem Leitgedanken "Sport für alle" verfolgt der organisierte Sport ein gesellschaftlich bedeutsames Ziel und trägt damit zu seiner eigenen Zukunftssicherung bei. Auch der DFB und seine Mitgliedsverbände entwickelten ein Leitbild als transparente, grundlegende Dokumentation ihres Selbstverständnisses und Selbstanspruchs.
     
    Weiterhin ist in der Qualifizierung neben "Gender Mainstreaming", der gleichen Teilhabe von Frauen und Männern im organisierten Sport, eine neue Haltung, eine neue "Politik der Verschiedenheit" ("Diversity Management") gefordert. Allen gesellschaftlichen Gruppen - unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Nationalität, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung und sexueller Orientierung - ist in Fußballvereinen ein selbstverständliches Miteinander zu ermöglichen.
     
    Der Bundestag des DFB hat gemäß § 6 Nr. 4. seiner Satzung dem DFB auf den Sachgebieten der Förderung des Fußballsports durch fußballspezifische sowie überfachliche Qualifizierung (§ 4a) Satzung) und der Zulassung von Trainern, Übungsleitern und Schiedsrichtern sowie ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung und derjenigen von ehren- und hauptamtlichen Vereins- und Verbandsmitarbeitern (§ 4 i) Satzung) folgende Sachgebietsteile in dem durch nachfolgende Bestimmungen gezogenen Rahmen zur Regelung übertragen. Sie sind damit für seine Mitgliedsverbände, deren Vereine und deren Mitglieder verbindlich.
     
    Die DFB-Ausbildungsordnung entspricht den Vorgaben der UEFA-Konvention über die gegenseitige Anerkennung von Trainer-Qualifikationen.
     
    Als Vereine des DFB gelten im Rahmen dieser Ausbildungsordnung auch die im Ligaverband zusammengeschlossenen lizenzierten Vereine und Tochtergesellschaften der Fußball-Lizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga sowie die Tochtergesellschaften der 3. Liga und der Regionalliga.
     
    Die DFB-Ausbildungsordnung gilt in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen (§ 2 Nr. 4. Satzung).
 
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