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BFV-Satzung
Stand: 14.12.2011 | PDF (183 kB)
 
  • § 1

    (1) Der Bayerische Fußball-Verband ist eine Vereinigung von Fußballvereinen und anderen Vereinen mit Fußballabteilungen mit dem Sitz in Bayern. Ausnahmen bezüglich der Einreihung in den Spielbetrieb können bei Grenzvereinen mit Zustimmung des benachbarten Landesverbandes gemacht werden.

    (2)  Er ist unter dem Namen Bayerischer Fußball-Verband e.V. beim Vereinsregister des Amtsgerichts München am 3.Februar 1949 eingetragen und hat dadurch die Rechtsfähigkeit erworben. Sein Sitz ist München.

    (3)  In der folgenden Satzung und in den weiteren Ordnungen wird der Bayerische Fußball-Verband e.V. kurz "BFV" genannt. Seine Farben sind die Landesfarben.

    (4)  Zweck des Verbandes ist die Förderung und Verbreitung des Fußballsports auf ausschließlich gemeinnütziger Grundlage, mit dem Ziele der körperlichen und sittlichen Ertüchtigung der Angehörigen seiner Mitgliedsvereine, insbesondere der Jugend.

    § 2


    (1)  Der BFV ist Mitglied des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).

    (2)  Er kann auch zur Verfolgung gemeinsamer Interessen Mitglied einer Dachorganisation von Landesverbänden (Süddeutscher Fußball-Verband, SFV) oder von Vereinen der verschiedenen Sportarten (Bayerischer Landes-Sportverband, BLSV) sein, soweit deren Satzung und Ordnungen nicht im Widerspruch zu der Satzung und den Ordnungen des BFV, des SFV und des DFB steht. Die Satzungen und Ordnungen der vorgenannten Verbände sind für den BFV bindend, soweit deren Zuständigkeit nach der Satzung und den Ordnungen des BFV gegeben ist.

    § 3


    Der BFV steht parteipolitisch und konfessionell auf neutraler Grundlage. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entgegen. Alle Ämter im BFV sind Frauen und Männern zugänglich.
 
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