Herren

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Unten stehend finden Sie allgemeine Hinweise.

Erläuterungen und Hinweise für die Saison 2010 / 2011
Kreis Regensburg

Am Wochenende (30.07. mit 01.08.2010) beginnt auch im Fußballkreis Regensburg die neue Saison 2010 / 2011.

Zum Saisonbeginn möchten wir, die BFV-Funktionäre, einige Erläuterungen und Hinweise geben, um einen reibungslosen Ablauf der Saison zu gewährleisten.

Folgende Punkte bitten wir zu beachten:

1. Rückwechseln im Herrenbereich

Auf allen Kreis- und Bezirkstagen sowie am Verbandstag wurde mit großer Mehrheit von den Vereinen das Rückwechseln im Herrenbereich beschlossen.

Am Kreistag wurde dieser Antrag mit 65,1% dafür, 3,9% Enthaltungen und 31,0% dagegen angenommen.

Deshalb ist der Verband der Meinung, dass diese Regelung sofort einzuführen ist und nicht noch ein Jahr abgewartet werden soll.

Die Durchführungsbestimmungen zu § 46 der Spielordnung für das Rückwechseln im Herrenbereich wurden bereits seitens der BFV-Verwaltung an alle Vereine versandt.

2. Änderung von Spielterminen (Spielverlegungen) nach § 24 der SpO

Spielverlegungen können von Vereinen nur schriftlich unter gleichzeitiger Vorlage der Zustimmungserklärung des Gegners beantragt werden.

Anträge auf Spielverlegungen sind spätestens am fünften Tag vor dem Spieltermin zu stellen.

Die Verlegungen können entweder per E-Mail oder im Online-Verfahren ( BFV-Ligaverwaltungsprogramm ), - nicht telefonisch - , eingereicht werden und sind kostenpflichtig.

Ohne einen von beiden Vereinen festgelegten Nachholspieltag wird seitens der

Spielgruppenleiter keine Spielverlegung mehr vorgenommen.

3. Unbespielbarkeit des Platzes (Spielabsagen) nach § 26 und § 27 der SpO

Ist der Platz nicht bespielbar, muss der Platzverein den zuständigen Spielleiter unverzüglich und zuerst hiervon unterrichten.

Setzt dann der Spielleiter das Spiel ab, so hat der Platzverein den Gastverein und den eingeteilten Schiedsrichter ebenfalls unverzüglich zu verständigen.

Eine Benachrichtigung auf einen Anrufbeantworter oder Mailbox gilt nicht als offizielle Mitteilung. Der Gegner und Schiedsrichter muss persönlich erreicht werden. Bei Anreise des Schiedsrichters müssen die Auslagen vom Platzverein getragen werden.

Zugleich wäre es günstig, wenn sich beide Vereine auf einen Nachholspieltermin einigen und sie diesen gleich dem Spielleiter mitteilen könnten.

Spielabsagen bei ungünstigem Wetter bzw. schlechten Platzverhältnissen ist die  Spielabsage am Spieltag bis 11.00 Uhr vorzunehmen

Spielabsagen an einem Wochentag bis 14.00 Uhr.

Bei extremen Witterungsverhältnissen ist eine Spielabsage auch einen oder zwei Tage eher möglich, um die Spieler rechtzeitig von der Spielabsage informieren zu können.

4. Spielwertung (Nichtantreten) nach § 40 der SpO

Bei Nichtantretung eines Vereines muss ein Spielberichtsbogen ausgefüllt werden.

Beim nichtantretenden Verein wird in der Spalte Platz - oder Gastverein der Vermerk " nicht angetreten " eingetragen.

Der Verein sendet diesen Spielberichtsbogen dann an den zuständigen Spielgruppenleiter, der diesen sofort an das Sportgericht zur Spielwertung weiterleitet.

Tritt ein Verein im laufenden Spieljahr dreimal schuldhaft nicht an, so scheidet er aus der laufenden Verbandsspielrunde aus und wird im darauf folgenden Spieljahr in die unterste Spielklasse neu eingeteilt.

5. Spielberichtsbogen

Der Spielberichtsbogen muss sorgfältig, ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt werden ( Dokument ).

Bitte auch die Kopfleiste ausfüllen und beim Leiter des Ordnungsdienstes den Namen mit Adresse eintragen (sehr wichtig).

Die Spielernamen sollten leserlich und vor allem richtig eingetragen werden.

6. Sportgerichtsverfahren

Bei SR-Meldungen sind Gegendarstellungen an das zuständige Sportgericht zu senden. Dies kann auch bereits vor der SR-Meldung erfolgen.

Sollte nach 3 Tagen dem Verein noch keine Meldung vorliegen, so bitten wir, sich sofort mit dem SGL in Verbindung zu setzen.

Gegen ein Urteil des Kreissportgerichtes kann Berufung gemäß § 44 der Rechts- und Verfahrensordnung eingereicht werden.

Frist sind 14 Tage nach Veröffentlichung des Urteils. Das Berufungsschreiben mit Unterschrift und Vereinsstempel sollte an das KSG geschickt werden. Das KSG leitet dann das Berufungsschreiben zusammen mit den jeweiligen Unterlagen an das Bezirkssportgericht weiter.

Ein Einspruch gegen eine Spielwertung ist gemäß § 38 RVO innerhalb von 3 Tagen schriftlich beim zuständigen Sportgericht einzureichen und zu begründen. Eine Abschrift des Einspruchsschreibens soll dem Gegner gleichzeitig übersandt werden.

Sollte ein Spielerpass gem. § 45 SpO nicht bis nach Spielschluss vorgelegt werden können, hat der Verein in jedem Fall die Spielberechtigung innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel dem zuständigen Sportgericht nachzuweisen. Am besten per Mail mit eingescanntem Spielerpass unter Angabe der Liga, Spielpaarung- und Datum.

Eingang des Mail beim KSG bitte bestätigen lassen.

7. Spielberechtigung (Spielrecht § 42 und § 43 der SpO)

    Einsatz in verschiedenen Mannschaften (§ 44 der SpO)

    Vorlage des Spielerpasses (§ 45 der SpO)

Gerade auf diese Paragraphen möchten wir alle Vereine aufmerksam machen und auf besondere Beachtung in der neuen Saison hinweisen.

Vergehen gegen einen unerlaubten Spielereinsatz werden immer wieder festgestellt und bringen für die Vereine erhebliche Probleme mit sich. Durch das Sportgericht mussten Strafen, Funktionärsverbote, ja sogar Punktabzüge ausgesprochen werden.

Deshalb bitten wir die Vereine sich bei Unwissenheit zu erkundigen, bevor sie Fehler machen. Wir bieten unsere Hilfe bei Unstimmigkeiten an.

Wenn diese vorgenannten Erläuterungen und Hinweise von allen beachtet werden, so dürfte für alle beteiligten Vereine und Funktionäre die Saison 2010 /2011 ordnungsgemäß und ohne Probleme ablaufen, auch das Sportgericht würde nicht so stark belastet werden.

Einen wichtigen Punkt möchten wir aber noch an alle Vereine mit seinen Spielern, Trainern und Betreuern sowie den Zuschauern ans Herz legen.

Erfreulich wäre es, wenn wir die Roten Karten für Schiedsrichterbeleidigungen und

die Roten Karten für Tätlichkeiten sowie die Vergehen von Vereinsfunktionären erheblich verringern könnten.

Deshalb rufen wir alle auf, im Spiel und im Umfeld " Fair Play" walten zu lassen.

Jede Geldstrafe und jede Gebühr, die vom Sportgericht verhängt werden müssen, wären besser in der Jugendarbeit angelegt.

 

Der Kreisausschuß Regensburg mit all seinen Funktionären wünscht allen Mannschaften eine erfolgreiche Saison mit vielen spannenden Spielen und torreichen Begegnungen, die vor allem fair gespielt werden sollen.

 

Auf gute Zusammenarbeit auch in dieser Saison hoffen die BFV-Funktionäre des Kreises Regenburg und verbleiben

 

mit sportlichen Grüßen

Die Spielleiter                      Das Sportgericht                  Der Schiedsrichterausschuß

PS: Nachstehend können diese Hinweise als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

 

Erlaeuterungen_und_Hinweise.pdf
Stand: 01.08.2010 | PDF (36 kB)
 
Neulingslehrgang der Schiedsrichtergruppe Regensburg
Kreis 1 Regensburg

 

Ausbildung zu

Fußball-Schiedsrichterinnen und -schiedsrichtern

 

N e u l i n g s l e h r g a n g   der Schiedsrichtergruppe Regensburg

 

Teilnehmen können

Damen und Herren sowie Jugendliche ab 14 Jahren.

 

Schiedsrichter sind aktiv "am Ball"; sie engagieren sich in einem Ehrenamt,

das körperliche Fitness, Persönlichkeit und  sportlichen Sachverstand fördert.

 

Was einen als Schiedsrichter des BFV erwartet:

 

1.    schnelle Aufstiegsmöglichkeiten in höhere Spielklassen;

2.    Spesen für alle Einsätze ("Taschengeld");

3.   freier Eintritt bei allen Spielen im DFB-Bereich, auch bei Bundesligaspielen;

4.   eine kostenlose Trikot-Ausstattung zum Start ins Schiri-Leben;

5.   Fitness durch regelmäßiges Training sowie Geselligkeit und Kameradschaft;

6.   Leitungs-,Sozial- und Gesprächskompetenzen als Führungspersönlichkeit

 

Lehrgangsbeginn: 15. September 2010 um 18.30 Uhr

 

Weitere Termine:       17.09, 21.09, 01.10.2010 jeweils 18.30 Uhr

 

                                   und 25.09.2010  09.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Ort:                             Sportzentrum Kareth-Lappersdorf

 

Auskünfte und Anmeldung beim Lehrstab der SR-Gruppe Regensburg:

 

Joachim Schamriß, Uhlandstraße 7, 93049 Regensburg, Tel. (0941) 28554

 

Ludwig Hausner, Dr.-Joh.-Maier-Straße 5, 93152 Nittendorf, Tel. (09404) 4237 bzw. (0941) 507-729 (d.)

Eintrittspreise
Kreis Amberg/Weiden
gültig in der Saison 2010/2011
 

Kreisliga

 

Kreisklasse

 

A-Klasse

 

B-Klasse

 

Nichtmitglieder

 

3,00 Euro

 

3,00 Euro

 

2,50 Euro

 

2,50 Euro

 

ermäßigter Eintritt

 

2,00 Euro

 

2,00 Euro

 

2,00 Euro

 

2,00 Euro

 

Frauen und Kinder bis einschl. 15. Lebensjahr

 

frei

 

frei

 

frei

 

frei

 

Ermäßigte Karten gibt es für Rentner, Studenten, Arbeitslose, Behinderte, Wehrpflichtige und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr. Bei B-Klassen-Spielen darf nur bei der Beteiligung einer 1. Mannschaft Eintritt verlangt werden.

 
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