Lehrabend November
JohAm Abend des 04.11.2011 fanden sich die Schiedsrichter wieder zahlreich im Sportheim des SV Buckenhofen zum monatlichen Lehrabend ein. Nach einer kurzen Begrüßung, insbesondere der Ehrenleute, übergab GSO Hans Heckel das Wort an Lehrwart Matthias Schmolke.
Zunächst informierte Matthias uns aus aktuellem Anlass über die steuerrechtlichen Verpflichtungen eines Schiedsrichters. So hat dieser prinzipiell seine Aufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld/Porto) zu versteuern, allerdings erst ab einem Betrag von 500 € im Jahr. Des Weiteren kann er sämtliche Formen der Werbungskosten, also auch Fahrten zum Training/Lehrabend, Ausgaben für Regeltraining etc. steuerlich geltend machen. Es folgten die alljährlichen Hinweise zu den Hallenspielen. Hier hat sich auch dieses Jahr nichts verändert. Auf die wichtigsten Punkte soll im Folgenden eingegangen werden:
Hallenspiele sind passrechtlich als Privatspiele zu betrachten. Es wird mit grundsätzlich vier Feldspielern und einem Torwart gespielt, während auf der Bank genau so viele Spieler sitzen dürfen, wie auch (inkl. Torwart) auf dem Feld stehen dürfen (also i.d.R. Fünf). Des Weiteren wird fliegend, also während des laufenden Spieles gewechselt. Bei einer Übertretung der zulässigen Gesamtspielerzahl wird die Mannschaft mit einem FaZ bestraft, wobei dies keine persönliche Strafe gegen einen speziellen Spieler ist. Somit muss kein Spieler auf die Strafbank.
Als persönliche Strafen sind - sowohl im Senioren- als auch im Juniorenbereich - die Gelbe, Rote, Gelb-Rote Karte und der FaZ (2 Minuten) zulässig, wobei nach einer Roten Karte Meldung an die Turnierleitung (zwecks Turnierausschluss) und an das Sportgericht (zwecks Sperre) zu machen ist. Eine weitere Besonderheit in der Halle stellt die Vorzeitige Ergänzung dar: Diese ist möglich, wenn die in Unterzahl spielende Mannschaft ein Gegentor kassiert und dadurch keine Überzahl gegenüber der gegnerischen Mannschaft entsteht. Der bestrafte Spieler muss aber den Rest seiner Strafe auf der Strafbank absitzen.
Die komplizierteste Regel in der Halle ist aber die ausgesetzte Zeitstrafe: Diese greift, wenn eine Mannschaft bereits zwei Spieler durch FaZ/FaD/Gelb-Rot verloren hat und ein dritter Spieler des Feldes verwiesen wird. Nun muss dieser Spieler auf die Strafbank, allerdings beginnt die Zeitstrafe erst zu laufen, sobald die erste Zeitstrafe vorbei ist. Während dieser Zeit darf ein Einwechsel-Spieler eingesetzt werden. Da mit weniger als drei Spielern nicht gespielt werden darf, ist das Spiel abzubrechen, wenn die betroffene Mannschaft sich nicht ergänzen kann. Ebenso ist das Spiel abzubrechen, wenn noch ein weiterer Spieler dieser Mannschaft eine Gelb-Rote oder Rote Karte erhält.
Anschließend brachte Matthias uns die Mittellinienregelung näher: Diese beinhaltet zwei Teile, nämlich zum Einen, dass der Torwart die eigene Hälfte nicht verlassen darf (Ausnahme: Strafstoß und ggf. EIN Nachschuss), und zum Anderen, dass der Torwart den Ball - beim Abstoß oder nachdem er den Ball kontrolliert mit der Hand gespielt hatte - nicht unberührt über die Mittellinie spielen darf. Eine direkte Torerzielung ist in der Halle beim Freistoß, Anstoß und Einrollen (Achtung, es gibt keinen Einwurf!) nicht gestattet.
Abschließend gab er uns noch Tipps für die Praxis mit: Verwarnungen sollen auf Grund der kurzen Spielzeit nur bei Pflichtverwarnungen (Ball wegschlagen, usw.) und beim unsportlichen Handspiel, gegeben werden, ansonsten soll gleich mit dem FaZ eingestiegen werden.
Das komplette Referat findet man als PDF-Datei auf der Homepage der Schiedsrichtergruppe unter "Lehrstab" # "Referate"
Nach einer kurzen Raucherpause setzte Hans Heckel die Sitzung mit einigen Ankündigungen fort:
Zunächst blickte er auf die vergangene GSO-Sitzung zurück: Ab der kommenden Saison wird das Einteilungssystem auf das DFBnet umgestellt, sodass ab Frühjahr 2012 hiermit erste Tests vorgenommen werden. Durch die Ligenreform werden ab der kommenden Saison aus der Bezirksliga drei Schiedsrichter - vom VSA bestimmt - auf- und acht Schiedsrichter absteigen (+ fünf Qualifikanten zur Winterpause).
Des weiteren warb Hans für die SR-Skifahrt am ersten Februar-Wochenende - Anmeldungen hierzu bitte an den Ehrenobmann Benno Dorn! - und die vorweihnachtliche Feier am 03.12. in Weingarts. Hierfür wurden die Einladungen für die Vereine an Schiedsrichter-Kameraden ausgeteilt, ehe Hans die Sitzung mit dem Sportgruß abschloss.
Johannes Gründel












