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Wechselfrist (Erwachsene) abgelaufen

Letzte Aktualisierung: 1. September 2010

"Nichts geht mehr!" heißt es bei den Vereinswechseln von Erwachsenen. Am Dienstag, den 31. August 2010 endete die Frist für den Vereinswechsel in der Wechselperiode I für Amateure und Vertragsspieler. Bis spätestens 31. August 2010 musste zumindest der Passantrag bei der Passabteilung der Verbandsgeschäftsstelle in München vorliegen, damit der Wechsel noch in das "Wechselfenster" fällt. Maßgebend ist der tatsächliche Eingang beim BFV und nicht der Poststempel gewesen!

Passanträge, die nach dem 31. August 2010 beim BFV eingehen, fallen nicht mehr in die Wechselperiode I. Dies bedeutet, dass immer eine Wartefrist anzusetzen ist (im Erwachsenenbereich bei Zustimmung Spielrecht ab 1. Januar 2011). Davon ausgenommen sind sämtliche Fälle, bei denen keine Wartezeit anzusetzen ist (vgl. § 50 SpO bzw. die aufgeführten Fälle auf der Passantragsrückseite) sowie die Vereinswechsel im Junioren- und Juniorinnenbereich (hier läuft die Wechselfrist noch bis zum 30. September 2010).