Die Ausbildung dauert insgesamt drei Wochen (Sonntagabend - Freitagmittag). Zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten muss ein zeitlicher Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden.
Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abzuschließen, anderenfalls erlischt die Anerkennung aller bis dahin erbrachten Leistungen.
Tritt ein Bewerber ohne triftigen Grund zur Ausbildung nicht an oder zahlt er einen Teilnehmerbeitrag nicht fristgerecht, ist eine neue Bewerbung frühestens nach Ablauf von zwei Jahren möglich. Auf die Bestimmungen der DFB-Ausbildungsordnung wird hingewiesen.
Nach Erhalt der Einladung inklusive Rechnung zum Lehrgang I (etwa 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn) sind folgende Unterlagen einzureichen:
Nach Erhalt der Einladung inklusive Rechnung zum Lehrgang III mit Prüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Im Rahmen des Lehrgang III findet am Sonntagabend zwischen 19 und 21.15 Uhr die Schiedsrichter-Regelkunde Ausbildung mit Prüfung statt. Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Teilnahme ist zwingend erforderlich, es sei denn du bist bereits aktiver Schiedsrichter. Bei der Bewertung "nicht bestanden" kann der Teilnehmer weiterhin am Prüfungslehrgang teilnehmen. Die Regelkundeprüfung muss jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Die Fragen und Antworten für die Regelkunde-Prüfung sind hier unter Top-Downloads hinterlegt.
Beim Trainer-C, Jugend und Erwachsene (ab dem 1. Januar 2019), muss ein verkürzter Schiedsrichter-Neulingskurs inkl. Spielleitung von drei Verbandsspielen absolviert werden. Die bisherige Regelkundeprüfung im Prüfungslehrgang entfällt somit.
Alle Teilnehmer, die die Ausbildung zum Trainer-C, Jugend und Erwachsene vor dem 1. Januar 2019 begonnen haben, müssen nur die Regelkundeprüfung in Lehrgang III absolvieren.
Beim Trainer-C, Kinder und Jugend, hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2020 im Rahmen der Schiedsrichter-Ausbildung zukünftig keine Verbandsspiele mehr geleitet werden müssen, sondern 3 Spiele im eigenen Verein ausreichen. Dabei sind Spielleitungen aller Altersklassen zugelassen, außer der Fairplay Liga. Die Leitung von Spielen im Rahmen eines Turniers bzw. eines Hallenturniers werden wie folgt berücksichtigt: Ein Turnier zählt als eine Spielleitung. Der Verein bestätigt die Durchführung der 3 Spielleitungen auf dem aktuellen Formblatt. Der BFV behält sich vor, die Angaben zu kontrollieren. Die Bestätigung ist der Abteilung Trainer im BFV Hauptamt vorzulegen.
Trainer-C, Kinder und Jugend/dezentral (BFV on Tour):
Der zuständige Organisationsleiter des Vereins meldet dem zuständigen Mitglied des Verbandsschiedsrichterausschusses (Horst Schäfer) einen Termin für den eintägigen Schiedsrichter-Neulingskurs. Die Regelkunde findet analog zur Trainerausbildung beim Verein statt.
Trainer-C, Kinder und Jugend zentral + Trainer-C, Jugend und Erwachsene zentral:
Durch den absolvierten verkürzten Neulingskurs ist der Traineranwärter noch kein amtlicher Schiedsrichter.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das zuständige Mitglied des Verbandsschiedsrichterausschusses (Horst Schäfer) gerne zur Verfügung.
Für die Zulassung zur Prüfung ist eine Hospitation im Rahmen des DFB-Stützpunktprogramms erforderlich. Die Hospitation wird zwischen LG I und LG III absolviert. Für eine erfolgreiche Hospitation ist eine Bestätigung des Stützpunktleiters auf dem Hospitationsbogen erforderlich. Ohne vollständig ausgearbeitete Hospitationsbögen ist eine Teilnahme an Lehrgang III (Prüfungslehrgang) nicht möglich!
Die RSB (RettungsDienstSchulen Bayern GmbH) bietet innerhalb unserer zentralen Ausbildung die Absolvierung eines 9-stündigen kostenpflichtigen Erste-Hilfe-Kurses an. Der Teil A der Ausbildung (4 1/2 Lerneinheiten zu je 45 Minuten) wird im Rahmen des Lehrgangs I und der Teil B (4 1/2 Lerneinheiten) im Rahmen des Lehrgangs II angeboten und findet jeweils am Sonntagabend von 19 bis 22 Uhr statt. Der Nachweis eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurses muss vor Zulassung zum Lehrgang III (mit Prüfung) eingereicht werden.
Die zentralen Lehrgangsgebühren sind vor Beginn der einzelnen Lehrgänge zu bezahlen. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
Die Lehrgangsgebühren beinhalten Unterkunft im Zweibettzimmer mit WC/Dusche und Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen). Einzelne Leistungen können nicht aus dem Gesamtpreis heraus gerechnet werden. Getränke sind im Preis nicht enthalten.
Die Lehrgangsgebühren sind in der beigefügten PDF Datei und in unserer Finanzordnung einzusehen.
Die Gebühren für die dezentrale Ausbildung werden dem ausrichtenden Verein am Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Selbstverständlich kann der Verein die Kosten auf die Teilnehmer umlegen.
Die Lehrgangsgebühren sind in der beigefügten PDF Datei und in unserer Finanzordnung einzusehen.
Solltest du am Lehrgang nicht teilnehmen ist eine schriftliche Absage (E-Mail oder Post) zwingend erforderlich! Die Höhe der Stornierungskosten richtet sich nach dem Eingang der schriftlichen Absage. Die Rücktrittspauschalen (BFV-Finanzordnung § 11 I. Nr. 26) betragen pro Person: