Quelle: HMB_Media

„Boostern“ ersetzt den Test, Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche verlängert

Die Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorerst bis mindestens 12. Januar 2022 verlängert und auch Änderungen vorgenommen, die den Breitensport im Freistaat betreffen:

  • Die 2G-plus-Regelung (geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) gilt fortan nur noch für Sport in der Halle, im Freien kommt die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) zum Tragen. Für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2G-plus.
     
  • Darüber hinaus sind auch weiterhin und zunächst bis zum 12. Januar 2022 Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Jugendliche von der Testpflicht ausgenommen, die nachweisen können, dass sie derzeit eine Schule besuchen, an der regelmäßige Testungen durchgeführt werden, und noch nicht eingeschulte Kinder. Die entsprechende Regelung wurde verlängert. Damit ist nach wie vor Fußballtraining für Kinder ohne zusätzlichen Test möglich, die nachweisen können, dass sie eine Schule mit regelmäßigen Testungen besuchen (z.B. gültiger Schülerausweis).
     
  • „Boostern“ ersetzt fortan für Geimpfte und Genesene die Testung: Die Booster-Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen, Tests entfallen ab dem 15. Tag nach der Booster-Impfung.

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