Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat zur Kenntnis genommen, dass das Landgericht München I an diesem Freitagnachmittag einem Antrag des Drittligisten Türkgücü München vom 10. September 2020 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben hat. Der Beschluss der 37. Zivilkammer sieht vor, die vom BFV an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) erfolgte Meldung des Regionalligisten 1. FC Schweinfurt 05 zur Teilnahme an der ersten Hauptrunde des DFB-Pokalwettbewerbs 2020/21 vom 6. September 2020 vorläufig zu widerrufen und stattdessen vorläufig Türkgücü München zu melden.
Reinhold Baier, für Rechtsfragen zuständiger Vize-Präsident beim BFV, erklärt hierzu:
BFV dar, der nicht zu rechtfertigen ist. Der Beschluss ist offensichtlich rechtswidrig. Er muss auf den Widerspruch des BFV, spätestens durch das OLG München aufgehoben werden. Diese Entscheidung, die mir vorliegt, lässt mich staunen. #Sportrecht #DFBPokal #BFV #Tuerkguecue
— Jan F. Orth (@jan_f_orth) September 12, 2020