Am Dienstag, 31. Januar 2023, endet die Frist für den Vereinswechsel in der Wechselperiode II bei den Erwachsenen. Bis spätestens 31. Januar 2023 muss zumindest der Passantrag bei der Passabteilung der Verbandsgeschäftsstelle in München vorliegen (bei werdenden Vertragsspielern außerdem eine Ausfertigung des Vertragsspielervertrags; bei bisherigen Vertragsspielern außerdem der Nachweis der Vertragsbeendigung). Maßgebend ist der tatsächliche Eingang beim BFV und nicht der Poststempel! Dies gilt für Amateure mit nachweislicher Abmeldung bis 31. Dezember 2022 und für Vertragsspieler.