31.07.2017
leider gab es in den letzten Wochen und Monaten immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Bearbeitung des elektronischen Spielberichts und der Prüfung des Spielrechts. Aufgrund dieser Tatsache bitte ich euch die folgenden Hinweise zu den vorgenannten Themen zu beherzigen und entsprechend zu beachten:
1) Ausfüllen des Spielberichts
Grundsätzlich ist für jedes Spiel im Verbandsgebiet des Bayerischen Fussball-Verbands ein elektronischer Spielbericht auszufüllen. Ganz besonders in der Vorbereitungszeit der Vereine kam es jedoch vermehrt dazu, dass Blitzturniere von den Vereinen angesetzt werden. Ich bitte euch in diesem Fall folgende Vorgehensweise zu beachten:
Dies ist notwendig, dass der Spielleiter das Spiel im DFBnet anlegen kann. Auf diese Partie hat das Sportgericht dann Zugriff und kann ein Urteil für den jeweiligen Spieler aussprechen.
Leider haben sind in den letzten Wochen bereits zwei Fälle aufgetreten, bei denen nur Kurzberichte von den SR verfasst wurden und mühsam die Informationen zu den jeweiligen Spielen zusammensammelt werden mussten, da kein Spielbericht ausgefüllt wurde.
2) Prüfung des Spielrechts
Grundsätzlich obliegt die Überprüfung des Spielrechts dem jeweiligen Schiedsrichter. Wenn ein Spieler, der nicht auf dem ESB steht, sich mit Pass oder sonstigem wie in den Richtlinien zur Prüfung des Spielrechts aufgeführt, vorstellt ist dies in Ordnung. Hierzu muss jedoch eine Meldung gefertigt und beim ESB hochgeladen werden! Sollte hierüber keine Meldung erfolgen ist der Spielleiter dazu gezwungen eine Anzeige gegen den SR wegen nicht korrekt ausgefüllten ESB und fehlender Meldung in die Wege zu leiten.
Das Sportgericht kann zwar im Nachhinein das Spielrecht prüfen, aber gem. § 77 oder § 79 sind hier Vorgänge im Laufen, die der SR vorher festhalten muss, ansonsten geht das Sportgericht davon aus, dass die Spieler alle ihre Spielberechtigung korrekt nachgewiesen haben.
Im ESB gibt es hier noch im Reiter "Aufstellung" den Punkt "Spieler die nicht in der Spielberechtigungsliste sind". Dieses Feld ist dazu da, um Spieler zu vermerken, die beispielsweise ein Gastspielrecht für eine Mannschaft haben.
Sollte es in diesem Feld eine Eintragung geben, muss der Schiedsrichter zwingend vermerken, welches Spielrecht für den genannten Spieler vorliegt. Ansonsten gleicher Fall wie oben genannt.
Hiermit möchte ich euch nochmal herzlichst darum bitten die vorgenannten Hinweise bei der Bearbeitung des ESB und bei der Prüfung des Spielrechts zu beachten. Sollten Fragen oder Zweifel an der Handhabung einzelner Vorgänge bestehen, steht euch euer Gruppenausschuss gerne zur Verfügung und hilft euch bei der Lösung des Problems.
Ich freue mich auf die neue Saison und wünsche euch allen stets ein glückliches Händchen bei all euren Spielleitungen.
Mit sportlichen Grüßen
Euer Spielleiter
Michael Baumann