Detailspielberechtigung
Spielrechtsnachweis per Detailspielberechtiung aus dem Passportal
Da es in den letzten Jahren im vorliegenden Zeitraum zu keinen Bearbeitungsrückständen seitens der Passabteilung mehr kam, war die Bestimmung "überholt". Unberechtigte Einsätze von Spielern gipfelten schließlich in unzähligen Sportgerichtsfällen im Sommer 2007. Der Ausdruck der Hard-Copy der Spielberechtigung ist also ab sofort ausreichend, damit Spieler, deren beantragte Spielberechtigung bereits von der BFV-Passabteilung bearbeitet wurden, und denen auch das Spielrecht erteilt werden konnte. Der Einsatz der Spieler ist möglich auch ohne Vorlage des Spielerpass bei allen Spielen, sowohl in Privat- als auch in Verbandsspielen. Doch Vorsicht! Genau wie beim tatsächlichen Spielerpass muss der Verein auch hier Sorge dafür tragen, dass das in der Detail-Spielberechtigung ausgewiesene Datum der Freundschafts- bzw. Pflichtspielgenehmigung auch tatsächlich einen Einsatz des Spielers in dem/den betreffenden Spiel/en zulässt. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass dieser Spielberechtigungsnachweis nach 21 Tagen ab dem darin angegebenen Tag der Passausstellung seine Gültigkeit verliert und ein Spieler danach, also ab dem 22. Tag, mit diesem Ausdruck nicht mehr eingesetzt werden darf. Aus Sicht der Passstelle sollte dies allerdings unproblematisch sein, da bis dahin der tatsächliche Spielerpass bei den Vereinen längst eingetroffen sein müsste. Als Spielberechtigungsnachweis gilt e i n z i g der Ausdruck der Hard-Copy mit dem BFV-Internet-Logo der Detail-Spielberechtigung aus Pass-Online (vgl. obiges Muster). Eine ausgedruckte Detail-Spielberechtigung ohne BFV-Internet-Logo, eine ausgedruckte Spielerliste aus Pass-Online oder sonstige Ausdrucke aus diesem Modul werden als Spielrechtsnachweis nicht anerkannt. Zusätzlich benötigt der Spieler einen amtlichen Lichtbildausweis, mit dem er sich vor dem Spiel zusätzlich legitimieren muss. Ansonsten ist auch ein solcher Spieler nicht spielberechtigt. Zusammengefasst gibt es jetzt also folgende Möglichkeiten, das Spielrecht eines Spielers nachzuweisen: Spielerpass, Spielrechtsbestätigung vom Verband zzgl. amtlicher Lichtbildausweis, Hard-Copy-Ausdruck der Detail-Spielberechtigung mit BFV-Internet-Logo aus Pass-Online zzgl. amtlicher Lichtbildausweis. Grundsätzlich gilt auch im Jugendbereich das gleiche wie bei den Erwachsenen auch (vgl. Ausführungen oben). Es bestehen lediglich Unterschiede zu den Erwachsenen: Bei einem Juniorenspiel, bei dem der Spielrechtsnachweis eines Juniorenspielers/einer Juniorinnenspielerin mittels Hard-Copy-Ausdruck der Detail-Spielberechtigung geführt wird, muss der/die Jugendleiter/in bzw. der/die Betreuer/in vor dem Spiel zusätzlich die Spielberechtigung des Spielers mit einer Unterschrift auf der Rückseite des Spielberichtes bestätigen. Dafür ist keine zusätzliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig Einzige Ausnahme: Bei Einsätzen von A-Junioren bzw. älteren B-Juniorinnen in Herren-/Frauenmannschaften ist die Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises zwingend notwendig.