Um ein Video hochzuladen musst du angemeldet sein.
Zum Login / Registrierung335 B-Klasse 5: TSV Stein St.Georgen – TSV Peterskirchen II, 1:1 (1:1), St Georgen
Die Zweitvertretung von TSV Peterskirchen kam beim Gastspiel in St Georgen trotz Favoritenrolle nicht über ein 1:1-Remis hinaus. TSV Stein St.Georgen zog sich gegen TSV Peterskirchen II achtbar aus der Affäre und erzielte gegen den Favoriten einen Punktgewinn.
Alexander Ortner brachte TSV Peterskirchen II in der elften Minute in Front. Gleich drei Wechsel nahmen die Gäste in der 35. Minute vor. Stefan Guetlhuber, Sebastian Herzinger und Georg Wimmer verließen das Feld für Maxi Schirmer, Raphael Zach und Roland Maier. Die erste Hälfte neigte sich dem Ende zu, als Simon Maier vor 60 Zuschauern zum 1:1 für TSV Stein St.Georgen erfolgreich war. Zum Seitenwechsel hatte keine Mannschaft die Oberhand gewonnen. Unentschieden lautete der Zwischenstand. Beim Abpfiff durch den Schiedsrichter Alois Singhammer stand es zwischen TSV Stein St.Georgen und TSV Peterskirchen II pari, sodass sich beide mit jeweils einem Punkt begnügen mussten.
TSV Stein St.Georgen findet sich derzeit in der unteren Tabellenhälfte wieder: Rang acht. Zwei Siege, zwei Remis und zwei Niederlagen hat die Heimmannschaft derzeit auf dem Konto. Die Elf von Thomas Winklhofer ist seit vier Spielen unbezwungen.
Sicherlich ist das Ergebnis für TSV Peterskirchen II nicht zufriedenstellend. Aber zumindest verteidigte man den zweiten Rang. Prunkstück der Mannschaft von Coach Tobias Rannetsberger ist die Defensivabteilung, die im bisherigen Saisonverlauf erst acht Gegentreffer kassierte – Liga-Bestwert. TSV Peterskirchen II ist noch ungeschlagen. Es stehen mittlerweile drei Siege und drei Unentschieden zu Buche. In den letzten fünf Spielen ließ sich TSV Peterskirchen II selten stoppen, drei Siege und zwei Remis stehen in der jüngsten Bilanz.
Kommende Woche tritt TSV Stein St.Georgen bei der Reserve von SV Mehring an (Samstag, 13:30 Uhr), am gleichen Tag genießt TSV Peterskirchen II Heimrecht gegen SV Tüßling II.