Quelle: Fabian Frühwirth/BFV

Trainingsspiele in Bayern ab sofort wieder erlaubt

Trainingsspiele sind im bayerischen Amateurfußball ab sofort wieder möglich. Das hat Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, heute nach einem Schreiben des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) in einem Brief an BFV-Präsident Rainer Koch klargestellt. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) ist unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport das Training in festen Trainingsgruppen zugelassen. Daran anknüpfend gehören auch dem Training dienende Spiele grundsätzlich zu den erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Mannschaftssportarten mit Kontakt. Sofern solche Trainingsspiele vereinsübergreifend angesetzt werden, sind diese aufgrund der aktuellen pandemischen Lage auf Partien zwischen Vereinen aus Bayern begrenzt, eine namentliche Erfassung aller am Spielbetrieb Beteiligten ist zu gewährleisten und die Spiele sind ohne Zuschauer abzuhalten.

„Der organisierte Sport hat in dieser schwierigen Phase Verantwortung übernommen und nicht nur die seitens der Staatsregierung auferlegten Regeln und Einschränkungen befolgt, sondern auch nach außen hin unterstützt. Bereits mit Umsetzung der ersten Lockerungsschritte hatte sich gezeigt, dass der organisierte Sport mit den neu gewonnenen Freiheiten pflichtbewusst umgeht und die Ausübung des Sports im Rahmen der gesetzten Vorgaben sicherstellt“, erklärt das Innenministerium in seinem Schreiben.


Nachdem in der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause der Ministerrat am Dienstagvormittag keine weiteren Lockerungen hinsichtlich der schrittweisen Wiederaufnahme des Amateurfußball-Spielbetriebs im Freistaat beschlossen hatte, hatte der BFV die Regierung zu einer weiteren Lockerung für den Amateursport aufgerufen – mit Erfolg.

„Es hat ich gelohnt, dass wir im Sinne unserer Vereine noch einmal bei der Politik vorgesprochen und unsere Interessen klar zum Ausdruck gebracht haben. Wir sind sehr glücklich, dass ab sofort wieder Trainingsspiele möglich sind – wenn auch ohne Zuschauer. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt Richtung Wettkampfspielbetrieb in Bayern. Gemeinsam mit unserem Verbandsarzt Dr. Werner Krutsch, der bereits DFB und DFL beraten hat, werden wir in den kommenden Tagen ein handhabbares Hygienekonzept präsentieren, mit dem wir und unsere Vereine unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden“, erklärt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.

Die Re-Start-Pläne des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) sehen aktuell noch vor, dass die derzeit unterbrochene Spielzeit 2019/20 im September nach vierwöchiger Vorankündigung fortgesetzt wird, sollten dies die staatlichen Vorgaben dann auch erlauben.

Die wichtigsten Infos zum Trainings- und Trainingsspielbetrieb

Einen ausführlichen Leitfaden zum Trainingsbetrieb hat der BFV bereits in seiner Corona-Rubrik veröffentlicht, ein Leitfaden für die Durchführung von Trainingsspielen, ein FAQ sowie ein Muster-Hygienekonzept des BFV wird am Freitag (31. Juli) veröffentlicht.

Hier gibt es bereits die wichtigsten Infos für den Trainings- und Trainingsspielbetrieb in der Übersicht:

  • Voraussetzung für die Durchführung von Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb mit Kontakt sind feste Trainingsgruppen.
  • Von jeder am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb teilnehmenden Person müssen die Kontaktdaten erfasst werden (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse).
  • Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand. Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten.
  • Die Abstandsregel (1,5 Meter) ist in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds einzuhalten. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Zuschauer sind ausgeschlossen bzw. sind nur für die Durchführung zwingend notwendige Personen zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap).
  • Jeder Verein muss ein Hygienekonzept erstellen. Ausnahme: Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen und es werden nur das Spielfeld sowie WCs genutzt.
  • Für die Spieler und Offiziellen werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.
  • Das verwendete Material beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor dem Training/Trainingsspiel desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt. Nach dem Training(spiel) werden die verwendeten Materialien (z.B. Bälle, Hütchen) möglichst desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt.
  • Trainingsleibchen/Trikots werden ausschließlich von einem Spieler pro Training(spiel) getragen und nicht getauscht. Nach dem Training(spiel) werden die Leibchen/Trikots gewaschen.
  • Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb werden alle beteiligten Personen über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Trainingsspielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
  • Bei der Organisation des Trainingsspielbetriebs ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel möglichst immer umgesetzt werden kann – ansonsten Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Trainingsspielabwicklung: ESB am besten zuhause ausfüllen, kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften, kein „Handshake“, Halbzeitpause am besten im Freien verbringen.