Kein erhöhtes Infektionsrisiko: Staatsregierung erlaubt Breitensport
Seit dem Re-Start am 19. September 2020 konnten in Bayern durchschnittlich rund 85 Prozent aller Spiele durchgeführt werden, an den bisherigen fünf Spieltagen waren im Amateurbereich über eine Millionen Frauen und Männer, Buben und Mädchen aktiv im Einsatz. „Wir merken auch jetzt, dass viele Vereine weiterhin spielen wollen, weil die Hygienekonzepte sehr gut greifen und stringent umgesetzt werden. Auch Ministerpräsident Markus Söder hatte ja zuletzt klar betont, dass nicht der Sport an sich als Infektionsrisiko gilt und deshalb weiter unter den bekannten Auflagen möglich ist. Denjenigen, die spielen wollen, sollen auch jetzt spielen dürfen. Dabei ist klar, dass nicht das Fußballspiel selbst ein erhöhtes Risiko darstellt, sondern An- und Abreise, Aufenthalte in den Umkleiden und Duschen oder in den Zuschauerbereichen. Hier, und das ist mir sehr wichtig, haben wir es alle selbst in der Hand. Jeder muss alles dafür tun, um Kontakte zu beschränken und Gefahren erst gar nicht entstehen zu lassen“, sagt Jürgen Faltenbacher: „Wir möchten uns für diesen großartigen Einsatz bei allen Ehrenamtlichen in den Vereinen, aber auch bei unseren Spielleitern und den Vertretern der Schiedsrichterorganisationen bedanken. Der Umgang mit der schwierigen und so nicht gekannten Situation ist vorbildlich und zeigt das enorme Verantwortungsbewusstsein. Dies kann gar nicht oft genug zum Ausdruck gebracht werden.“
Bereits Anfang September hatte der BFV einen sogenannten Corona-Paragrafen in seinen Statuten verankert, der im Sinne einer praxisnahen und pragmatischen Handhabung und vor allem im Sinne des übergeordneten Gesundheitsschutzes im Zuge der Covid-19-Pandemie Anwendung findet. Dabei ist beispielsweise geregelt, dass schon bei Verdachtsfällen im Umfeld einer Mannschaft Spiele abgesetzt werden. Den Spielleitern wird dabei ein großer Ermessensspielraum eingeräumt, welcher mit Augenmaß und Angemessenheit ausgeübt werden soll. Über allen rechtlichen Vorgaben steht der Gesundheitsschutz und die damit einhergehende Faustregel, lieber ein Spiel zu viel als eines zu wenig abzusetzen – dies unterstreicht auch die jetzt so vom Vorstand beschlossene Maßnahme der kostenfreien Spielverlegungen bei Sieben-Tage-Inzidenzwerten ab 50.
- Die Regelung im Wortlaut: „Bei Verbandsspielen mit Beteiligung von Mannschaften aus Risikogebieten ab einem vom RKI festgestellten sog. 7-Tages-Inzidenzwert von 50 können nach rechtzeitigem (insbesondere muss eine Benachrichtigung aller Beteiligten noch sichergestellt werden können) Antrag eines beteiligten Vereins Verbandsspiele durch den zuständigen Spielleiter kostenfrei abgesetzt werden solange keine zwingenden Gründe entgegenstehen.“
Neue Änderungen der staatlichen Verordnung
Die Bayerische Staatsregierung hat nach der Regierungserklärung von Markus Söder in der aktuell gültigen Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Änderungen vorgenommen, die auch den Amateurfußball-Spielbetrieb betreffen. So besagt der am 22. Oktober 2020 geänderte § 26 Satz 2 Nr. 2, dass beim Überschreiten des 7-Tage-Izidenzwertes (Ampelfarbe dunkelrot) die Zahl der Zuschauer auf 50 begrenzt ist – nicht mit inbegriffen sind Spieler, Trainer und Funktionspersonal. Bereits vor einer Woche hatte das Kabinett beschlossen, dass Besucher von Fußballspielen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35 zwingend eine Maske zu tragen haben.