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Auf-, Abstieg/Entscheidung
Spielklassenreform
Bezirk Oberpfalz

Welche Auswirkungen die Spielklassenreform des Bayerischen Fußball-Verbandes auf den Bezirk Oberpfalz sowie die drei Kreise Regensburg, Amberg/Weiden und Cham/Schwandorf hat, wird in den bevorstehenden Wintertagungen anhand der aktuellen Tabellenstände detailliert erläutert. Zur Vorabinformation stellen wir eine Kompaktübersicht pro Kreis zur Verfügung, in der die Auswirkungen auf einen Blick dargestellt sind. Wichtig: die Darstellungen sind der Istzustand aufgrund der heutigen Tabellenstände. Müssen weniger oder mehr Vereine eines Kreises aus der Bezirksliga in die Kreisligen eingegliedert werden, verringert oder vermehrt sich dadurch auch die Eingliederung in die Kreisklasse sowie A- und B-Klasse.

Auswirkungen der Spielklassenreform auf die Kreise
Stand: 23.01.2012 | PDF (75 kB)
 
Qualifikationsrichtlinien für die Saison 2011/2012
Bezirk Oberpfalz

gemäß §§ 11,14 (a),15 (a), 16 (a), 17, 18, 19, 75 BFV Spielordnung

Allgemeines

Die Auf- und Abstiegsregelung des Bezirks Oberpfalz richtet sich nach § 16 a SpO des BFV. Die Qualifikation der Herren wird gem. § 14 a SpO des BFV ermittelt.

Die Spielklassen spielen in möglichst gleichstarken Gruppen nach geografischen Gesichtspunkten, ebenso die B-Klassen. Durch den Vollzug der neuen Spielklassenstruktur kann in der Saison 2012/2013 in Ausnahmefällen die Sollzahl über- oder unterschritten werden. In diesen Fällen ist für das folgende Spieljahr eine gesonderte Regelung zu treffen.

Wird eine Relegation gespielt, um die Sollzahl zu erfüllen, beginnt diese unmittelbar nach dem letzten Spieltag. Die Spiele können an jedem Tag der Woche stattfinden und sind nach § 15 a 2a SpO abzuwickeln. Entscheidungsspiele  im Bezirk und in den Kreisen werden in einem Spiel auf neutralem Platz ausgetragen.

Auf- und Abstiegsregelung Bezirksoberliga

Die Bezirksoberliga spielt im Spieljahr 2011/2012 mit 19 Vereinen.

Die Meister der sieben bayerischen Bezirksoberligen spielen mit den Vereinen auf den Plätzen 9 bis 15 aus den drei Landesligen sieben Plätze für die Verbandsliga aus. Schafft der BOL-Meister Oberpfalz den Aufstieg in die Verbandsliga nicht, wird er in die Landesliga eingegliedert. Diese Entscheidungsspiele finden nach § 15 a 2 b Spo statt.

Die Vereine auf den Plätzen 2 bis 6 werden in die Landesliga eingegliedert.

Der Tabellensiebte und die Meister der Bezirksliga Nord und Bezirksliga Süd spielen in einer Qualifikationsrunde zwei weitere Aufsteiger in die Landesliga aus. Die Spielpaarungen werden ausgelost.

Die Vereine auf den Plätzen 8 bis 19 werden in die Bezirksliga eingegliedert.

Auf- und Abstiegsregelung Bezirksliga

Die beiden Bezirksligen Nord und Süd spielen im Spieljahr 2011/2012 mit jeweils 16 Vereinen.

Die Meister der Bezirksliga Nord und Bezirksliga Süd und der Tabellensiebte der Bezirksoberliga spielen in einer Qualifikationsrunde zwei Aufsteiger in die Landesliga aus. Die Spielpaarungen werden ausgelost.

Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den Bezirksligen Süd und Nord - in die neue zweigleisige Bezirksliga eingegliedert, bis die Sollzahl von 32 Mannschaften erreicht wird. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den Kreisligen des jeweiligen Kreises. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, findet zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation statt.

Auf- und Abstiegsregelung im Kreis 1 Regensburg

Kreisliga

Die beiden Kreisligen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit jeweils 14 Mannschaften. Die Meister der Kreisligen steigen direkt in die Bezirksligen auf. Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den beiden Kreisligen - in die neue zweigleisige Kreisliga eingegliedert, bis die Sollzahl von 28 Mannschaften erreicht ist. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den Kreisklassen. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, findet zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation statt.

Kreisklasse

Die drei Kreisklassen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit jeweils 14 Mannschaften. Die Meister der Kreisklassen steigen direkt in die Kreisligen auf. Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den drei Kreisklassen - in die neue dreigleisige Kreisklasse eingegliedert, bis die Sollzahl von 42 Mannschaften erreicht ist. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den A-Klassen. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, findet zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation statt.

A-Klasse

Die vier A-Klassen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit jeweils 13 Mannschaften. Die Meister der A-Klassen steigen direkt in die Kreisklassen auf. Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den vier A-Klassen - in die neue viergleisige A-Klasse eingegliedert, bis die Sollzahl von 56 Mannschaften erreicht ist. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den B-Klassen. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, findet zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation statt.

B-Klasse

Die B-Klassen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit unterschiedlichen Gruppenstärken. Die Meister der B-Klassen steigen direkt in die A-Klasse auf.

Auf- und Abstiegsregelung im Kreis 2 Amberg/Weiden

Kreisliga

Die beiden Kreisligen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit jeweils 14 Mannschaften. Die Meister der Kreisligen steigen direkt in die Bezirksligen auf. Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den beiden Kreisligen - in die neue zweigleisige Kreisliga eingegliedert, bis die Sollzahl von 28 Mannschaften erreicht ist. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den Kreisklassen. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, findet zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation statt.

Kreisklasse

Die drei Kreisklassen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit jeweils 14 Mannschaften. Die Meister der Kreisklassen steigen direkt in die Kreisligen auf. Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den drei Kreisklassen - in die neue dreigleisige Kreisklasse eingegliedert, bis die Sollzahl von 42 Mannschaften erreicht ist. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den A-Klassen. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, findet zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation statt.

A-Klasse

Die vier A-Klassen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit jeweils 14 Mannschaften. Die Meister der A-Klassen steigen direkt in die Kreisklassen auf. Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den vier A-Klassen - in die neue viergleisige A-Klasse eingegliedert, bis die Sollzahl von 56 Mannschaften erreicht ist. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den B-Klassen. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, findet zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation statt.

B-Klasse

Die B-Klassen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit unterschiedlichen Gruppenstärken. Die Meister der B-Klassen steigen direkt in die A-Klasse auf.

Auf- und Abstiegsregelung im Kreis 3 Cham/Schwandorf

Kreisliga

Die beiden Kreisligen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit 29 Mannschaften. Die Meister der Kreisligen steigen direkt in die Bezirksligen auf. Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den beiden Kreisligen - in die neue zweigleisige Kreisliga eingegliedert, bis die Sollzahl von 28 Mannschaften erreicht ist. Im Ausnahmefall kann die Sollzahl über- oder unterschritten werden. In diesem Fall ist für das folgende Spieljahr eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den Kreisklassen. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, kann zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation stattfinden.

Kreisklasse

Die beiden Kreisklassen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit 29 Mannschaften. Die Meister der Kreisklassen steigen direkt in die Kreisligen auf. Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den beiden Kreisklassen - in die neue zweigleisige Kreisklasse eingegliedert, bis die Sollzahl von 28 Mannschaften erreicht ist. Im Ausnahmefall kann die Sollzahl über- oder unterschritten werden. In diesem Fall ist für das folgende Spieljahr eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den Kreisklassen. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, kann zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation stattfinden.

A-Klasse

Die vier A-Klassen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit jeweils 12 Mannschaften. Die Meister der A-Klassen steigen direkt in die Kreisklassen auf. Ab dem zweiten Tabellenplatz werden so viele Vereine - in gleicher Anzahl aus den vier A-Klassen - in die neue viergleisige A-Klasse eingegliedert, bis die Sollzahl von 56 Mannschaften erreicht ist. Alle weiteren Vereine spielen in der Saison 2012/2013 in den B-Klassen. Sollte die Sollstärke aller A-Klassen unter 48 Mannschaften fallen, müssen soviel absteigen, bis die Sollzahl 42 erreicht ist. Entsteht durch die Eingliederung eine ungerade Mannschaftszahl, kann zwischen den nächstplatzierten Vereinen eine Relegation stattfinden.

B-Klasse

Die B-Klassen spielen im Spieljahr 2011/2012 mit unterschiedlichen Gruppenstärken. Die Meister der B-Klassen steigen direkt in die A-Klasse auf.

Für alle Klassen

Wird eine Relegation gespielt, um die Sollzahl zu erfüllen, beginnt diese unmittelbar nach dem letzten Spieltag. Die Spiele können an jedem Tag der Woche stattfinden und sind nach § 15 a SpO abzuwickeln.

Bezirksspielausschuss Oberpfalz
Thomas Graml
Bezirksspielleiter

 
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