Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) startet am 13. November in das "BFV-Wahljahr 2026" mit seinen insgesamt 22 Kreistagen, sieben Bezirkstagen und dem 27. Ordentlichen Verbandstag am 8./9. Mai 2026 im niederbayerischen Bad Gögging.
Dabei werden auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene die personellen Weichen für die kommenden vier Jahre gestellt. Offizieller Auftakt war bereits in diesem Jahr mit zwei Kreistagen im Bezirk Oberbayern: Am Donnerstag, den 13. November fand in Moosburg der Kreistag Donau/Isar statt, eine Woche später (20. November) der Kreistag Zugspitze in Peißenberg. Alle weiteren Veranstaltungen finden dann 2026 statt – Auftakt im neuen Jahr ist beim Kreistag Niederbayern West am 9. Januar 2026 in Pilsting.
Auf dieser Seite findest Du alle Infos zu den kommenden Kreis- und Bezirkstagen und in deren Nachgang auch die entsprechenden Ergebnisse.
Die offiziellen Einladungen gehen den Vereinen fristgerecht über das offizielle BFV-Postfachsystem zu. Sie werden zudem auf der BFV-Website unter "Amtliches" veröffentlicht.
Weil der Bayerische Fußball-Verband (BFV) seine ehrenamtlichen Gremien demokratisch besetzt. Die Wahlen sichern die Mitbestimmung der Vereine und gewährleisten, dass die Aufgaben des Verbandes – also die Förderung, Organisation und Fairness des bayerischen Fußballs (siehe BFV-Satzung) – verantwortungsvoll erfüllt werden.
Die Wahlen finden turnusmäßig alle vier Jahre statt – zunächst in den Kreisen eines Bezirks (bayernweit 22 Kreise), dann im Bezirk (bayernweit sieben Bezirke) und zum Abschluss beim Verbandstag für die Verbandsebene.
Entsprechend der Organisationsstruktur des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) mit seinen ca. 100 hauptamtlichen und rund 800 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene verschiedende Wahlämter.
Bei den Kreistagen der insgesamt 22 bayerischen Fußballkreise werden die Funktionärinnen und Funktionäre auf Kreisebene gewählt. Folgende Ämter stehen zur Wahl: Kreis-Vorsitz, Kreis-Spielleitung, Jugend-Spielleitung sowie Kreis-Beauftragte/Beauftragter für Frauen- und Mädchenfußball. Der zuvor von den bayerischen Schiedsrichtergruppen des jeweiligen Fußballkreises gewählte Kreis-Schiedsrichterobmann wird auf dem Kreistag bestätigt. Der oder die Vorsitzende des Kreis-Sportgerichtes sowie der oder die Kreis-Ehrenamtsbeauftagte werden im Anschluss vom Kreis-Ausschuss dem BFV-Präsidium zur Berufung vorgeschlagen.
Bei den Bezirkstagen der insgesamt 7 bayerischen Fußballbezirke werden die Funktionärinnen und Funktionäre auf Bezirksebene gewählt. Da die Organisationstruktur auf Kreis- und Bezirksebene nahezu identisch ist, sind auch die Wahlämter nahezu identisch. Einzig die in dieser Form nicht auf Kreisebene vorhandene "U30-Vertretung" wird auf Bezirksebene zusätzlich gewählt. Der oder die Bezirks-Vorsitzende vertritt den jeweiligen Bezirk im Verbands-Vorstand.
Beim Verbandstag wird die ehrenamtliche Verbandspitze gewählt: Der oder die Präsident/in, der oder die BFV-Schatzmeister/in, fünf Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten (laut Satzung müssen insgesamt mindestens zwei Präsidiumsmitglieder weiblich sein), der Ausschussvorsitz für den Verbands-Spielausschuss, den Verbands-Jugendausschuss, den Verbands-Schiedsrichterausschuss, den Verbands-Frauen- und Mädchenausschuss sowie der Vorsitz des Verbands-Sportgerichtes. Ebenfalls zur Wahl stehen die Ämter des Verbandsanwalts, der U30-Vetretung im Vorstand und die fünf Mitglieder der Prüfungskommission.
Bei den Kreis- und Bezirkstagen werden zudem die "Delegierten" (siehe: Wer wählt?) für die Bezirkstage bzw. den Verbandstag gewählt (auf dem Kreistag werden die Kreis-Vertreterinnen und -Vertreter für den jeweiligen Bezirkstag gewählt, bei den Bezirkstagen die jeweiligen Bezirks-Vertreterinnen und -Vertreter für den Verbandstag).
Alle Einzelheiten sind in der BFV-Satzung geregelt.
Die so genannten Delegierten sind bei den Kreis- und Bezirkstagen sowie beim Verbandstag wahlberechtigt.
Die genaue Zusammensetzung der Delegierten bei den Kreis- und Bezirkstagen sowie beim Verbandstag ist in der BFV-Satzung geregelt.
Rechenschaftsberichte sowie die Entlastung des Kreis-Ausschusses, dazu Wahlen und die Abarbeitung etwaiger Vereinsanträge, die satzungsgemäß bis acht Tage vor dem jeweiligen Kreistag eingereicht werden müssen. Auf der Tagesordnung steht auch die Einholung von insgesamt drei Meinungsbildern zu Spielbetriebsthemen. Zudem wird BFV-Präsident Christoph Kern alle Kreistage besuchen und dabei zu den Delegierten sprechen.
Auch bei den 22 Kreistagen fragt der BFV in so genannten Meinungsbildern wieder ein Stimmungsbild zu unterschiedlichen Spielbetriebs-Themen ab:
Die Meinungsbilder sind ausdrücklich keine bindenden Beschlüsse, können aber über die Bezirkstage zum Verbandstag eingebracht und dort entschieden werden.
In die Arbeit und Entscheidungen der verschiedenen BFV-Gremien kann sich grundsätzlich jeder einbringen – schlichtweg durch mündliche oder schriftliche Kontaktaufnahme mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) bzw. konkreten Verbands-Gremien.
Ebenso gibt es die Möglichkeit, sich direkt an die zuständigen Interessensvertreter wie z.B. U30-Verter auf Bezirksebene oder Kreis-Beauftragte für den Frauen- und Mädchenfußball zu wenden. Alle Kontaktdaten der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter auf allen Organisationsbenen sind auf der Website des BFV öffentlich im Menü unter "Der Verband" zugänglich.
Regelmäßig führt der BFV Gesprächs- und Diskussionsformate auf Kreis- und Bezirksebene wie die sogenannten Kreis- oder Vereinsdialoge durch. In diesen tauschen sich Vereins- und Verbandsverantwortliche direkt mit BFV-Spitzenvertreten aus. Ebenso gibt es die Möglichkeit, sich in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften (AG) zu speziellen Themenbereichen einzubringen – wie z.B. die AG Grundsatzfragen, die AG Finanzen oder die AG Frauen, in denen viele wichtige, auch für die Zukunft wegweisende, Entscheidungen vorbereitet und besprochen werden. So war die AG Finanzen maßgeblich am größten Einzel-Investitionsprojekt des Bayerischen Fußball-Verbandes, den Bau der "Brienner Gärten" in München beteiligt und die AG Grundsatzfragen in vielfältigen Entscheidungs-Vorlagen zu spieltechnischen und verbandsorganisatorischen Entwicklungen und Anpassungen involviert.
Seit mehreren Jahren arbeitet der BFV auch mit der "SLC Management GmbH" zusammen, um regelmäßig professionelle und repräsentative Online-Meinungsumfragen durchzuführen, deren Ergebnisse wiederum in die Entscheidungsprozesse der Verbandsgremien einfließen.
Bei den turnusmäßigen Kreis- und Bezirkstagen sowie beim BFV-Verbandstag können entsprechend der Voraussetzungen und Fristen konkrete Anträge zur Abstimmung eingebracht werden.
Gemäß § 22 Abs. 2 a Geschäftsordnung müssen Anträge zum Kreistag spätestens acht Tage vor dem jeweiligen Kreistag (Poststempel) beim jeweiligen Kreis-Vorsitzenden eingereicht werden.