Der größte Kreis des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat gewählt: In der Sportschule Oberhaching stellten die 153 Delegierten die Weichen für die Zukunft des Fußball-Kreises München. Im BFV-Wahljahr stehen insgesamt 22 Kreistage, sieben Bezirkstage sowie der 27. Ordentliche Verbandstag Anfang Mai 2026 auf dem Programm. Im Bezirk Oberbayern war es – nach dem Auftakt im November 2025 mit den Kreistagen Donau/Isar und Zugspitze – bereits der dritte Kreistag des Wahljahres. Am Dienstag, 3. Februar 2026, folgt im Kultur- und Veranstaltungszentrum Traunreut noch der Kreistag Inn/Salzach.
Im Fokus stand insbesondere die Wahl der neuen Führungsmannschaft. In Oberhaching ist der aktuelle Kreis-Vorsitzende Frank Ludewig (55, München) wiedergewählt worden. Ebenso gehen auch Korbinian Badmann (35, München) als Kreis-Jugendleiter und Manuela Riedleder (47, Markt Schwaben) als Kreis-Beauftragte für den Frauen- und Mädchenfußball in eine weitere Amtszeit. Neu gewählt wurde derweil Erich Müller als Kreis-Spielleiter. Der 58-jährige Münchner setzte sich in geheimer Wahl knapp gegen den bisherigen Amtsinhaber Volker Blum (52, Germering) durch. Müller vereinte 51,77 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich, Blum kam auf 48,23 Prozent.
Thomas Heinze (36, Baldham) wurde von den Schiedsrichter-Gruppen als Kreis-Schiedsrichterobmann vorgeschlagen und jetzt auch von den Delegierten des Kreistags bestätigt. Ulrich Golmann (67, München), Michael Hannig (40, München) und Gerhard Jula (73, Unterhaching) als Kreis-Sportgerichtsvorsitzende sowie Helmut Grohmann (72, München) als Kreis-Ehrenamtsbeauftragter sollen den Kreisausschuss komplettieren. Entsprechende Berufungsvorschläge gehen im Nachgang des Kreistags an das BFV-Präsidium.
Beim Kreistag vor den Toren der Landeshauptstadt war auch BFV-Präsident Christoph Kern vor Ort, der in seiner Rede unter anderem auf Herausforderungen wie den ab dem Schuljahr 2026/27 in Deutschland geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einging und den Stellenwert des Ehrenamts, das gesellschaftliche Engagement des Amateurfußballs unterstrich und besonders den historischen Schulterschluss mit den bayerischen Profiklubs und die daraus resultierende bayerische Kinderfußball-Allianz thematisierte.
„Die Anmeldezahlen bei den ganz Kleinen sind bayernweit überragend. Umso mehr ist es jetzt unsere Aufgabe, diesen Spielerinnen und Spielern gute Rahmenbedingungen zu bieten. Nur wer gut betreut wird und Freude am Spiel hat, wird dabeibleiben und zu C-, B- und A-Jugendlichen heranwachsen. Deshalb halten wir gezielt Angebote für Jugendtrainerinnen und -trainer bereit und schaffen noch mehr Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Gemeinsam mit den Vereinen der 1. und 2. Bundesliga sowie der 3. Liga haben wir eine Allianz gegründet – ein historischer Schulterschluss aller Profiklubs mit dem Bayerischen Fußball-Verband und seiner Sozialstiftung in der nun bald 80-jährigen Geschichte des BFV. Gemeinsam bieten wir allen unseren Vereinen je zwei kostenlose Ausbildungen zum Kindertrainer an“, sagte Kern und verwies in seiner Rede darauf, dass die Online-Anmeldung zu den ersten Terminen ab sofort möglich ist.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kreistags waren wie auch schon in den Jahren 2010, 2014, 2018 und 2022 dazu aufgerufen, ihre Meinung zu möglichen Reformen im Spielbetrieb zu äußern. In diesem Wahljahr geht es um drei Themenkomplexe:
Die Meinungsbilder sind ausdrücklich keine bindenden Beschlüsse, können aber über die Bezirkstage zum Verbandstag eingebracht und dort entschieden werden.
Die Delegierten hatten in der Sportschule Oberhaching auch über Vereinsanträge zu entscheiden. So beantragte der SV Waldperlach eine Änderung des § 35 der Rechts- und Verfahrensordnung, wonach fortan auch diejenigen, die Anzeigen beim Sportgericht erstatten, das Urteil zugestellt bekommen sollen. Die Delegierten votierten mit 57 Ja- bei 38 Nein-Stimmen für den Antrag.
Ebenfalls vom SV Waldperlach kam der Antrag zu § 7 Abs. 5 und § 7 Nr. 10 und 11 Jugendordnung. Der Verein hatte beantragt, dass über ein „erteiltes Sonderspielrecht eine schriftliche Bestätigung des Verbandes zu erhalten, die zusammen mit der Spielberechtigung dem Schiedsrichter, bzw. zur Prüfung der Rechtmäßigkeit nach Aufforderung auch dem gegnerischen Verein vor Spielbeginn vorgelegt werden muss“. Hier lehnten die Delegierten den Antrag bei nur zwei Ja-Stimmen ab.
Ein erst wenige Stunden vor Beginn des Kreistages gestellter Dringlichkeitsantrag des FC Viktoria München wurde von den Delegierten nicht zugelassen. Die Versammlung erreichte die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für das Feststellen einer Dringlichkeit zum Antrag für die Änderung von § 32 Absatz 1 der Jugendordnung nicht.