Die vom Freistaat jetzt veröffentlichte Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht mit Inkrafttreten am 8. März 2021 bis zunächst 28. März 2021 auch Lockerungen für den Amateurfußball vor. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) erklärt, was seinen Vereinen jetzt erlaubt ist. Außerdem gibt es mit „BFV-Return to play“ Praxis-Tipps der bayerischen Verbandstrainer*innen zur Umsetzung der staatlichen Vorgaben im Training.
Die Bayerische Staatsregierung hat an diesem Donnerstagabend (18. März) bekannt gegeben, dass weitere, zunächst für den 22. März im Stufenplan in Aussicht gestellte Lockerungen nicht umgesetzt werden. Die aktuelle Verordnung besitzt bis einschließlich 28. März 2021 Gültigkeit.
Damit belibt es auch weiterhin bei sehr kleinen Schritten. Mit der Veröffentlichung der gesetzlichen Grundlage durch die Bayerische Staatsregierung bis 28. März 2021 kontaktloses Fußball-Training wieder möglich ist. Dies aber weiterhin nur in definierten und limitierten Gruppengrößen, unter freiem Himmel und unter Wahrung des Mindestabstandes. Entscheidend sind die jeweils aktuellen Sieben-Tages-Inzidenzwerte vor Ort.
Die Übersicht (gültig ab 8. März 2021):
Die BFV-Verbandstrainer haben für die jetzt geltenden Regeln zum kontaktfreien Training unter Einhaltung der Mindestabstände einen Leitfaden zur Trainingsgestaltung erarbeitet, der auch entsprechende Übungsformen berücksichtigt und entsprechend anschaulich darstellt.