Angesichts der sich häufenden Fragen zu den Anforderungen an eine Spielabsetzung gem. § 94 SpO werden im Folgenden weitere Fallbeispiele zur Erläuterung dargestellt:
Fall-Beispiel 1:
Die schwäbische Kreisliga-Mannschaft A hat am 1. Spieltag 15 Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt, am 2. Spieltag 14 Spieler und am 3. Spieltag 13 Spieler. Alle hatten Spielrecht. Nun, kurz vor dem 4. Spieltag, ist ein Spieler positiv auf das Corona-Virus getestet worden und gegen einen weiteren Spieler ist – da Kontaktperson 1 – behördliche Anordnung zur zweiwöchigen Quarantäne ergangen. Bestätigungen wurden vorgelegt.
Lösung:
Das Spiel wird nicht abgesetzt.
Fall-Beispiel 2:
Die schwäbische Kreisklasse-Mannschaft B hat am 1. Spieltag 11 Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt, am 2. Spieltag 12 Spieler und am 3. Spieltag 11 Spieler. Alle hatten Spielrecht. Allerdings sind seit dem 1. Spieltag (in den seitdem gespielten drei Partien) insgesamt 18 unterschiedliche Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt worden. Nun, kurz vor dem 4. Spieltag, sind zwei Spieler positiv auf das Corona-Virus getestet worden und gegen einen weiteren Spieler ist – da Kontaktperson 1 – behördliche Anordnung zur zweiwöchigen Quarantäne ergangen. Bestätigungen wurden vorgelegt.
Lösung:
Das Spiel wird nicht abgesetzt.
Fall-Beispiel 3:
Die schwäbische A-Klasse-Mannschaft C hat am 1. Spieltag 11 Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt, am 2. Spieltag 12 Spieler und am 3. Spieltag 11 Spieler. Alle hatten Spielrecht. Insgesamt wurden seit dem 1. Spieltag (in den seitdem gespielten drei Partien) insgesamt 12 unterschiedliche Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt. Nun, kurz vor dem 4. Spieltag, sind zwei Spieler positiv auf das Corona-Virus getestet worden und gegen einen weiteren Spieler ist – da Kontaktperson 1 – behördliche Anordnung zur zweiwöchigen Quarantäne ergangen. Bestätigungen wurden vorgelegt.
Lösung:
Das Spiel wird auf Antrag abgesetzt.
Fall-Beispiel 4:
Die schwäbische B-Klasse-Mannschaft D hat am 1. Spieltag 11 Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt, am 2. Spieltag 11 Spieler und auch am 3. Spieltag 11 Spieler. Alle hatten Spielrecht. Insgesamt wurden seit dem 1. Spieltag (in den seitdem gespielten drei Partien) insgesamt nur die bei allen Spielen zum Einsatz gekommenen 11 Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt. Eine Corona-Infektion oder eine behördliche Quarantäne-Anordnung eines Spielers erfolgte bislang nicht.
Lösung:
Das Spiel wird nicht abgesetzt.
Fall-Beispiel 5:
Der Trainer und ein Mannschaftsverantwortlicher sind beide positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Bestätigungen liegen vor.
Lösung:
Das Spiel wird nicht abgesetzt.