Aufgrund der sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen in Augsburg – die 7-Tage-Inzidenz lag am 24.10.2020 in Augsburg bei 193,6 – hatte die Stadt Augsburg bereits am 12.10.2020 umfangreiche Maßnahmen veranlasst, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und um das Infektionsgeschehen kontrollierbar zu halten.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg beinhaltet unter anderem, dass (Vereins-)Veranstaltungen nur unter Beachtung der neuen Höchstgrenze von maximal 25 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 50 Personen im Freien stattfinden dürfen, wenn der Verein (hier: der Polizei-SV Augsburg) ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und vorlegen kann.
Da nach jetzigem Stand ein Sinken der 7-Tage-Inzidenz-Zahl unter 50 sehr unwahrscheinlich sein dürfte, müssen wir auch die für den 14.11.2020 geplante Arbeitstagung schweren Herzens absagen. Trotz aller Bemühungen der Vorstandschaft ließen uns die massiv gestiegenen Infektionszahlen keine andere Wahl.
Neuigkeiten zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für den bayerischen Amateurfußball findet Ihr fortlaufend aktualisiert auf der Informationsplattform des BFV unter:
https://www.bfv.de/der-bfv/corona-pandemie/bfv-infos-corona-pandemie-fussball-bayern.
Weitere Hinweise:
In Erinnerung bringe ich nochmals die Verlängerungsmodalitäten für alle Lizenzinhaber, deren Lizenzen zum 31.12.2020 verlängert werden müssten!
Alle BLSV-Übungsleiterausweise und DFB-Lizenzen, die für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 gültig gewesen sind, sind auch für die Vereinspauschale 2021 ausnahmsweise förderberechtigt.
Alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, sind - auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung - noch für die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2021 gültig. Alle BLSV-Übungsleiterausweise und DFB-Lizenzen, die zum 31. Dezember 2020 ablaufen, behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021.
Dafür bedarf es keiner gesonderten Neuausstellung!
Spätestens 2021 muss wieder eine Fortbildung absolviert werden, wodurch der BLSV-Übungsleiterausweis und die DFB-Lizenz ab dem normalen Ablaufdatum (31. Dezember 2020) wie gewohnt um drei Jahre (bis zum 31. Dezember 2023) verlängert werden.
Eure bisher gesammelten Stunden verfallen nicht!
Diese Regelung gilt ausschließlich für Lizenzen, die im Jahr 2020 auslaufen. Alle zu einem früheren bzw. späteren Zeitpunkt auslaufenden Lizenzen sind nicht betroffen.
Näheres hierzu siehe unter https://www.bfv.de/news/trainer/2020/08/gultigkeit-von-blsv-ubungsleiterausweisen-und-dfb-lizenzen (Aktualisierung des BFV: 28.08.2020, 09:49 Uhr).
Alle GFT-Mitglieder, deren Lizenzen zum 31.12.2020 verlängert werden müssen und die die erforderlichen 20 Fortbildungsstunden nachweisen können, bitte ich um Übersendung der Lizenzen, eines aktuellen Lichtbildes und der Verlängerungsgebühr in Höhe von 78,39 € bis zum 15.11.2020. Auf Wunsch kann meine Bankverbindung erfragt werden. Die Überweisung auf das GFT-Konto ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich!
Eine vorherige Nachfrage über den tatsächlichen Stundenstand wäre sinnvoll und wünschenswert, soweit nicht schon geschehen!
Aufgrund der derzeitigen Situation verzichtet der BFV in diesem Jahr auf Talentsichtungsturniere. Damit alle Talente des Jahrganges 2009 ihre Chance zur Aufnahme in das Talentförderprogramm erhalten, wird an den DFB-Stützpunkten an mehreren Tagen eine Sichtung in Kleingruppen durchgeführt.
Weitere Hinweise sind zu finden unter https://www.bfv.de/bildung-und-foerderung/talente-und-auswahlteams/bfv-talentforderung-und-auswahlteams.
Wer die Teilnahmebestätigung zur Stundengutschrift noch nicht übermittelt hat, bitte ich um zeitnahe Übersendung!
Anmerkung:
Von DFB-Stützpunktleitern nicht unterschriebene Bestätigungen, die bei mir eingingen, können nicht berücksichtigt werden, eine Stundengutschrift erfolgt nicht!