Die vom DFB lizenzierten Trainer-C sowie Trainer-B sind gemäß der DFB-Ausbildungsordnung angehalten, ihrer Fortbildungspflicht nachzukommen und den Wissensstand aufzufrischen. Jeder Trainer muss daher innerhalb seines Gültigkeitszeitraum (drei Jahre) eine Fortbildung mit 20 Lerneinheiten absolvieren.
Die Fortbildung muss über einen Fußball-Landesverband absolviert werden. Andere Fortbildungsmaßnahmen werden nicht anerkannt.
Jeder Trainer muss sich selbst um die fristgerechte Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung bemühen.
Nach der Fortbildung wird die DFB-Lizenz ab dem Ablaufdatum zum Jahresende (31.12.) um weitere drei Jahre verlängert. Analog der DFB-Lizenz wird der zuschussfähige Übungsleiterausweis des BLSV verlängert.
In dem Gültigkeitszeitraum von drei Jahren können lediglich 20 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Alle weiteren LEs dienen zur persönlichen Weiterbildung!
Beispiel:
Wird die Verlängerung nicht fristgerecht absolviert, besteht die Möglichkeit die Lizenz auch noch nach Ablauf der Gültigkeit zu verlängern.
Die DFB-Lizenz ist vorübergehend ungültig, verfällt aber nicht.
Bitte beachten Sie, dass mit einer ungültigen DFB-Lizenz inkl. zuschussfähigen BLSV-Ausweis keine Zuschüsse beim Landratsamt beantragt werden können. Stichtag für die Bezuschussung ist der 01.03. des jeweiligen Jahres.
Sobald die entsprechenden Fortbildungsstunden absolviert wurden, wird die Lizenz ab dem abgelaufenen Gültigkeitsdatum wieder um drei Jahre zum 31.12. des jeweiligen Jahres verlängert.
Bei einer nicht fristgerechten Verlängerung fällt eine zusätzliche Verlängerungsgebühr an.
Beispiel:
Ist die Lizenz bereits mehr als 12 Jahre ungültig, müssen 80 Fortbildungsstunden (entspricht vier zentralen Fortbildungen) absolviert werden. Die Lizenz wird dann ab dem letzten Fortbildungstag um drei Jahre zum 31.12. des jeweiligen Jahres verlängert.
Alle höherwertigen Lizenzen (ab B+) müssen über den DFB/BDFL verlängert werden.
Die Fortbildungen des BFV können für die Verlängerung nicht angerechnet werden.
Nach der erfolgreichen Verlängerung der DFB-Lizenz über den DFB/BDFL können Sie, im Nachgang den zuschussfähigen BLSV-Ausweis bei uns beantragen.
Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Post ein:
Sollte der BLSV-Ausweis bereits zum 31.12. des letzten Jahres abgelaufen sein, können Sie die oben aufgeführten Unterlage per E-Mail an annikaheidemann@bfv.de senden.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung Gebühren anfallen (siehe Lehrgangs- und Stornierungsgebühren).
Sollten Sie die Fortbildung für die Lizenzverlängerung der DFB-Lizenz in einem anderen Landesverband absolvieren, müssen Sie dort auf die Verlängerung der DFB-Lizenz beantragen.
Erst nach der erfolgreichen Verlängerung der DFB-Lizenz können Sie den zuschussfähigen BLSV-Ausweis bei uns beantragen.
Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Post ein:
Sollte der BLSV-Ausweis bereits zum 31.12. des letzten Jahres abgelaufen sein, können Sie die oben aufgeführten Unterlage per E-Mail an annikaheidemann@bfv.de senden.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung Gebühren anfallen (siehe Lehrgangs- und Stornierungsgebühren).
Sollten Sie ein Duplikat der DFB-Lizenz oder des BLSV-Ausweises benötigen, füllen Sie bitte das entsprechende richtige Formular aus und senden Sie es per Mail an annikaheidemann@bfv.de.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Duplikats Kosten anfallen (siehe Lehrgangsgebühren & Stornierungsgebühren).
In der Sportschule Oberhaching haben Sie die Möglichkeit eine dreitägig Fortbildung (20 LE) zu besuchen. Die Fortbildungen finden von Montag-Mittwoch oder von Mittwoch bis Freitag statt und starten jeweils um 13:30 Uhr und enden gegen 12 Uhr.
Folgende Themen werden zum Beispiel angeboten:
Online-Fortbildungen sind für das Jahr 2023 nicht geplant.
Die C-Lizenz mit dem Profilen Kinder und Jugend kann auch dezentral im Verein (BFV on Tour) verlängert werden.
Im Rahmen des Kindertrainerzertifikates (20 LE) kann die C- sowie die B-Lizenz um weitere drei Jahre verlängert werden.
Die Möglichkeit zur Anerkennung für die Lizenzverlängerung ist nur noch für Schulungen möglich, welche vor dem 01.07.2023 starten.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihre erforderlichen 20 Fortbildungsstunden dezentral in einer unserer Trainergemeinschaften (GFT) zu absolvieren. Die Ansprechpartner in den Trainergemeinschaften geben Ihnen gerne Auskunft über die Termine der dezentralen Fortbildungsveranstaltungen.