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Allgemeine FAQs im Bereich Kinder- und Jugendschutz

  • Für wen ist die Anlaufstelle des BFV da?

    Die Anlaufstelle richtet sich an Kinder und Jugendliche, Eltern, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Vereinsverantwortliche, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie an alle Personen im Umfeld des Fußballs, die Fragen, Sorgen oder Hinweise zum Kinder- und Jugendschutz haben.

  • Wann kann ich mich an die Anlaufstelle wenden?

    Du kannst dich an die Anlaufstelle wenden, wenn du eine Grenzverletzung, unangemessenes Verhalten, einen Verdachtsfall oder einen konkreten Vorfall wahrgenommen hast. Auch wenn du unsicher bist, ob dein Anliegen in den Bereich Kinder- und Jugendschutz fällt, kannst du Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen dich dabei, die Situation einzuordnen und mögliche nächste Schritte zu besprechen.

  • Muss ich selbst betroffen sein, um Kontakt aufzunehmen?

    Nein. Du kannst dich auch melden, wenn du etwas beobachtet hast, dir Sorgen um ein Kind oder eine jugendliche Person machst oder Unterstützung bei der Einschätzung einer Situation benötigst.

  • Kann ich mich auch melden, wenn ich mir nicht sicher bin?

    Ja. Du musst einen Vorfall nicht selbst abschließend bewerten können. Die Anlaufstelle unterstützt dich dabei, Beobachtungen und Unsicherheiten einzuordnen, geeignete Ansprechstellen zu benennen und mögliche nächste Schritte zu besprechen.

  • Was passiert nach meiner Kontaktaufnahme?

    Nach deiner Kontaktaufnahme wird dein Anliegen vertraulich aufgenommen. Gemeinsam klären wir, worum es geht, welche Unterstützung du benötigst und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können. Je nach Situation kann die Anlaufstelle Orientierung geben, interne Zuständigkeiten einordnen oder auf geeignete Fach- und Beratungsstellen hinweisen.

  • Wobei kann die Anlaufstelle unterstützen?

    Der Schwerpunkt der Anlaufstelle des BFV liegt auf Prävention, Orientierung und Unterstützung im Kinder- und Jugendschutz im Fußball. Sie hilft dabei, Beobachtungen, Verdachtsfälle und Vorfälle einzuordnen, mögliche Handlungsoptionen zu besprechen und geeignete nächste Schritte zu planen. Dabei unterstützt sie sowohl betroffene Personen als auch Vereine und Verantwortliche im Fußballkontext.

  • Was kann die Anlaufstelle nicht leisten?

    Die Anlaufstelle leistet keine therapeutische, medizinische oder rechtliche Beratung und ersetzt weder Ermittlungs- noch Strafverfolgungsbehörden. Wenn ein Anliegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BFV liegt, unterstützt die Anlaufstelle dabei, passende Fach- und Beratungsstellen zu finden.

  • Wird meine Meldung vertraulich behandelt?

    Ja. Informationen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Wenn eine Weitergabe von Informationen erforderlich ist, besprechen wir dies – soweit möglich und rechtlich zulässig – transparent mit dir. Bitte beachte zugleich, dass trotz vertraulicher Behandlung und möglicher Anonymisierung nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden kann, dass Beteiligte aufgrund der geschilderten Umstände Rückschlüsse auf die meldende Person ziehen können.

  • Was gilt bei akuter Gefahr?

    Bei akuter Gefahr oder einem unmittelbaren Notfall wende dich bitte direkt an die Polizei, den Rettungsdienst oder die zuständigen Behörden. Die Anlaufstelle des BFV kann beraten und unterstützen, ersetzt jedoch keine Notfallhilfe und keine behördlichen Zuständigkeiten.

  • Wie kann ich die Anlaufstelle kontaktieren?

    Du erreichst die Anlaufstelle des BFV per E-Mail unter praevention@bfv.de. Deine Anfrage wird vertraulich behandelt und schnellstmöglich bearbeitet. Wenn du unsicher bist, ob dein Anliegen bei der Anlaufstelle richtig aufgehoben ist, kannst du dich dennoch an uns wenden. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung möglich ist und welche weiteren Schritte sinnvoll sein können.

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