Kinder- und Jugendschutz im Verein braucht klare Zuständigkeiten, transparente Regeln und sichere Meldewege. Der BFV unterstützt Vereine dabei, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden, Prävention im Vereinsalltag zu verankern, Risiken frühzeitig wahrzunehmen und bei Unsicherheiten oder Verdachtsfällen besonnen zu handeln.
Ein Schutzkonzept ist kein einzelnes Dokument, sondern ein verbindlicher Rahmen für gelebten Kinder- und Jugendschutz im Vereinsalltag. Folgende Bausteine sollten Vereine schrittweise prüfen und entwickeln:
Hier wird noch gearbeitet, aber bald findest du Materialien zum Download. Schau gerne wieder vorbei.
Ein Schutzkonzept beschreibt verbindliche Maßnahmen, Zuständigkeiten und Verfahrenswege, mit denen ein Verein Kinder und Jugendliche schützt, Risiken reduziert und Handlungssicherheit für Verantwortliche schafft.
Der BFV empfiehlt Vereinen, ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln und regelmäßig weiterzuentwickeln. Es hilft, Präventionsstrukturen zu schaffen, sowie klare Verantwortlichkeiten, Regeln und Beschwerdewege im Verein zu etablieren.
Sinnvoll ist die Benennung einer Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz. Diese Person sollte im Verein bekannt sein, Anfragen aufnehmen können und interne sowie externe Unterstützungswege kennen.
Eine Schutzvereinbarung sollte Regeln zu respektvollem Umgang, Nähe und Distanz, Einzelkontakten, Umkleiden und Übernachtungen, Kommunikation, Fotos und Videos, Datenschutz sowie zum Vorgehen bei Grenzverletzungen enthalten. Mit der Unterzeichnung einer Schutzvereinbarung bzw. eines Verhaltenskodex verpflichten sich die entsprechenden Personen, diese Präventionsmaßnahme anzuerkennen und sind sich somit der Konsequenzen bei Verstößen bewusst.
Wichtig ist, Ruhe zu bewahren, Betroffene ernst zu nehmen, Beobachtungen sachlich zu dokumentieren, keine eigenen Ermittlungen durchzuführen, interne Meldewege zu beachten und bei Bedarf externe Fachberatungen einzubeziehen.
Externe Fachberatung kann helfen, Unsicherheiten einzuordnen und nächste Schritte verantwortungsvoll zu planen. Bei akuter Gefahr oder einem unmittelbaren Notfall sind Polizei, Rettungsdienst oder zuständige Behörden direkt zu kontaktieren.
Platzhalter
Ja. Vereine können sich auch melden, wenn sie ihr Schutzkonzept weiterentwickeln, Ansprechpersonen benennen, Materialien prüfen oder Präventionsmaßnahmen im Verein stärken möchten.
Die Anlaufstelle ersetzt keine therapeutische, medizinische oder rechtliche Beratung und übernimmt keine Aufgaben von Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden. Sie kann aber Orientierung geben und auf geeignete Fachstellen hinweisen.