Der Bayerische Fußball-Verband hat für die Junioren-Saison 2020/21 die Jugendordnung angepasst und den Vereinen mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von U20- und U18-Junioren gegeben. Ziel der Neuregelung und des Pilotprojektes ist es, Vereine mit nachhaltiger Jugendarbeit zu unterstützen und den Spielern der betroffenen Jahrgänge mehr Einsatzmöglichkeiten im Heimatverein zu geben. Für U20-Spieler ist dies der Jahrgang 2001, für U18-Spieler ist dies der Jahrgang 2003.
Durch das neue Spielrecht von A-Junioren in Herrenmannschaften können bereits entsprechend entwickelte Spieler früher im Herrenbereich eingesetzt und gefördert werden. Andererseits gibt es auch Spieler, die für ihre persönliche Entwicklung noch etwas Zeit benötigen. Diese werden wiederum durch die neue U20-Regelung gefördert.
§ 7 Absatz 9 JO
Einsatz von U20-Spielern bei den A-Junioren (Pilotprojekt)
In einem Meisterschaftsspiel der A-Junioren können bis zu drei U20-Spieler unter den nachfolgenden Voraussetzungen eingesetzt werden:
Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen
Hinweis: Wenn ein U20-Spieler in vier „regulären Punktspielen“ oder Ligapokal-Spielen eingesetzt wird, verfällt das Einsatzrecht in der A-Jugend. Wichtig ist, dass der Ligapokal auch als Meisterschaftsspiel gemäß Jugendordnung gewertet wird.
§ 7 Absatz 10 JO
Sonder-Spielrechte für jüngere A-Junioren
Besteht für einen A-Junior des jüngeren Jahrgangs keine Spielmöglichkeit im eigenen Verein, kann unter den nachfolgenden Vorsaussetzungen ein Antrag an den Verbands-Jugendausschuss gestellt werden:
a) In Ausnahmefällen kann für bis zu drei Spieler ein Sonder-Spielrecht bei den B-Junioren auf Kreisebene beantragt werden. Das Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften wird bis zum Ende der laufenden Saison ausgestezt. Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen.
b) Ein Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften kann für maximal zwei Spieler unter den nachfolgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Neue „Meldeliga auf Kreisebene“ läuft gut an
Bereits Anfang Juli wurde vom Verbands-Jugendausschuss für die Junioren-Saison 2020/21 die neue „Meldeliga auf Kreisebene“ bayernweit in allen 22 Kreisen auf den Weg gebracht. Bis zum offiziellen Saisonstart können Vereine ihre Nachwuchsmannschaften selbst einschätzen und dem BFV entsprechend der Spielstärke für eine Liga melden (Kreisliga, Kreisklasse, Gruppe). Die Meldefrist endet am 31. Juli 2020.
„Auch wenn die Meldefrist noch läuft, können wir schon jetzt sagen, dass die Vereine in ganz Bayern die neuen Möglichkeiten sehr gut annehmen. Wir legen die Entscheidung ja bewusst in die Hände der Vereinsverantwortlichen und gehen weg von starren Regularien. Und die Macher an der Fußballbasis gehen im Sinne der Kinder sehr verantwortungsvoll mit der neuen Flexibilität um“, erklärt Verbands-Jugendleiter Florian Weißmann.
Das neue Konzept hat gleich mehrere Vorteile: Bekanntlich bekommen Junioren-Mannschaften zur neuen Saison durch den Jahrgangswechsel zum Teil ein komplett „neues Gesicht“ und damit oft auch eine andere Spielstärke, die unter Umständen nicht zum in der Vorsaison erspielten Auf- oder Abstieg passt. Teams waren somit in Ausnahmefällen gezwungen, in einer für sie zu starken oder zu schwachen Liga anzutreten. Jetzt können die Vereinsverantwortlichen, die die Spielstärke ihrer „neuen“ Teams am besten beurteilen können, auf diese Umbrüche reagieren. Zum anderen werden durch den Auf- und Abstieg zur „Saisonhalbzeit“ im Winter durchweg ausgeglichene Ligen geschaffen, in denen die Nachwuchstalente bestmöglich gefordert und gefördert werden.