Am Mittwoch, 30. September 2026, endet im Jugendbereich die Frist für Vereinswechsel in der aktuellen Wechselperiode. Dies betrifft Juniorinnen und Junioren, die sich im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli 2026 nachweislich bei ihrem bisherigen Verein abgemeldet haben.
Damit ein Vereinswechsel fristgerecht bearbeitet werden kann, muss der Pass- bzw. Spielberechtigungsantrag spätestens bis zu diesem Termin bei der Passabteilung der BFV-Verbandsgeschäftsstelle in München eingegangen sein oder der Vereinswechsel online beantragt worden sein. Wichtig: Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang beim BFV, nicht der Poststempel!
Pass- bzw. Spielberechtigungsanträge sowie Online-Anträge auf Vereinswechsel, die erst nach dem 30. September 2026 beim BFV eingehen, können nicht mehr der laufenden Wechselperiode zugeordnet werden. In diesen Fällen ist grundsätzlich eine Wartefrist anzusetzen. Im Jugendbereich beträgt diese bei Zustimmung des abgebenden Vereins drei Monate ab dem Tag nach der Abmeldung.
Ausgenommen sind lediglich Fälle, in denen keine Wartezeit anfällt (vgl. § 31 Jugendordnung bzw. die auf der zweiten Seite der Pass- bzw. Spielberechtigungsanträge für Juniorinnen und Junioren aufgeführten Sonderfälle).