Der Ehrenrat des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) ist zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen und hat seine Arbeit mit der Wahl des Vorsitzenden jetzt auch offiziell aufgenommen: Günther Huber (76) aus dem niederbayerischen Altdorf steht fortan an der Spitze des fünfköpfigen Gremiums, das von den Delegierten am 27. Ordentlichen Verbandstags im Mai 2026 neu geschaffen worden war. Grundlage für die Arbeit ist die zum 1. Juli 2026 in Kraft getretene BFV-Ehrenordnung.
„Mit dem Ehrenrat geben wir den Persönlichkeiten, die sich über viele Jahre in besonderer Weise um unseren Fußball in Bayern verdient gemacht haben, auch institutionell eine besondere Bedeutung. Gleichzeitig stellen wir unser Ehrungswesen auf eine klare und zukunftsfähige Grundlage. Der Ehrenrat steht für Wertschätzung, Erfahrung und die Anerkennung eines außergewöhnlichen Engagements für den bayerischen Fußball und unsere Vereine“, sagte BFV-Präsident Christoph Kern nach der konstituierenden Sitzung: „Herzlichen Glückwunsch an den neuen Vorsitzenden Günther Huber und sein Team. Wir alle sind uns sicher, dass ihr euren Aufgaben mit Hingabe und Herzblut nachkommen werdet!“
Für den zum Vorsitzenden gewählten Günther Huber unterstreicht der Ehrenrat, „die besondere Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und der Persönlichkeiten, die sich über viele Jahre hinweg in herausragender Weise für den Fußball im Freistaat eingesetzt haben. Das ist ein neuer Weg einer wertschätzenden Ehrungskultur“.
Dem BFV-Ehrenrat gehören – entsprechend der Berufung durch das Präsidium – mit Huber, seinem jetzt ebenfalls gewählten Stellvertreter Karlheinz Bram (85, Marktzeuln/Oberfranken), Josef Janker (70, Zell/Oberpfalz), Dieter Habermann (78, Heideck/Mittelfranken) sowie Johann Wagner (68, Zusamaltheim/Schwaben) fünf Mitglieder aus dem Kreis der Verbands-Ehrenmitglieder an.
Zu den in der Ehrenordnung definierten Aufgaben des Ehrenrats zählt insbesondere die Beantragung der Verleihung der Verbandsplakette beim Verbands-Vorstand. Zudem entscheidet das Gremium über die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Bezirks- und Kreisebene.