Sie möchten Vereinsmitarbeiter*innen ehren? Einen Überblick über die Voraussetzungen und Ehrungsmöglichkeiten bietet Ihnen die BFV-Ehrenordnung in der Neufassung vom 01.07.2026.
Für Ihre Anträge nutzen Sie bitte eines der beiden "Ehrenantragsformulare" und reichen dieses für jede zu ehrende Person einzeln ausgefüllt, unterzeichnet und mit Vereinsstempel in der BFV Bezirks-Geschäftsstelle Oberfranken ein (postalisch oder eingescannt per E-Mail). Alternativ können Sie die Anträge auch direkt digital ausfüllen und per E-Mail übermitteln. Eine Unterschrift sollte aber mindestens auf einem Antrag oder einem Begleitschreiben vorhanden sein.
per E-Mail: bezirk.ofr@bfv.de
oder postalisch: BFV Bezirk Oberfranken, Mußstraße 28, 96047 Bamberg
Beantragung von Ehrungen über BFV-SpielPlus. Ihr Vorteil:
Sie können später im System nachvollziehen, welche Ehrungen Ihre Vereinsfunktionär*innen erhalten haben. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unten als Download in der "Anleitung: Beantragung von Ehrungen via SpielPlus".
Nur nach Rücksprache mit der Bezirksgeschäftsstelle können die Ehrungsanträge per Post/Mail gesendet werden!
ALLE ANTRÄGE AUF EHRUNGEN SIND RECHTZEITIG (MINDESTENS VIER WOCHEN VOR DEM EHRUNGSTERMIN) EINZUREICHEN.
Vereine, deren Fußballabteilung ein 50-, 75, 100-, 125- oder 150-jähriges Jubiläum feiern, werden durch den Bayerischen Fußball-Verband bzw. den Deutschen Fußball-Bund geehrt. Bitte füllen Sie bei 100-, 125- oder 150-jährigen Jubiläen dazu den nachfolgenden Fragebogen aus und schicken Sie diesen spätestens acht Wochen vor Ihrem Festkommers im Original an die Bezirksgeschäftsstelle (Mußstraße 28, 96047 Bamberg).
Vereine, die ihr 100-jähriges Bestehen feiern, können zudem mit der Sportplakette des Bundespräsidenten ausgezeichnet werden. Ein entsprechender Antrag kann an den Bayerischen Landes-Sportverband gerichtet werden.
Hinsichtlich der DFB-Ehrung (100-125-150 Jahre) folgende Info:
Die Vereine werden gemäß der DFB-Ehrenordnung mit einer Ehrenplakette und einer Geldspende (Gutschein) ausgezeichnet. Vom BFV erhalten Sie auch noch eine Jubiläumsurkunde.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Kreis-Ehrenamtsbeauftragter oder die Bezirksgeschäftsstelle gerne zur Verfügung