Dein Verein hat einen Grund zu Feiern? Sehr gerne! Vereinsjubiläen zählen zu den Highlights in unserem Fußball-Kalender. Wir freuen uns über jede Einladung und kommen gerne mit einer BFV-Vertretung zu Eurer Jubiläumsfeier bzw. Eurem Festakt vorbei.
Steht ein 50- oder 75-jähriges Vereinsjubiläum an, kommt eine BFV-Vertretung gerne bei Eurer Jubiläumsfeier vorbei - natürlich mit Ehrenurkunde, BFV-Ehrenplakette und Spielball für den Verein. Hierzu reicht eine kurze (aber möglichst frühzeitige) Einladung bzw. Email mit allen relevanten Infos.
Steht ein 100-, 125 oder 150-jähriges Vereinsjubiläum an, kommt eine BFV-Vertretung ebenfalls gerne zur Jubiläumsfeier vorbei - mit Ehrenurkunde, DFB-Ehrenplakette, Ausrüstungs-Gutschein und Spielball für den Verein. Bitte hierzu frühzeitig den Antrag (PDF am Ende der Seite) an die BFV-Geschäftsstelle schicken. Relevant ist bei diesen Jubiläuen das Gründungsjahr der Fußballabteilung, nicht zwingend das Gründungsjahr des Hauptvereins.
Steht ein Jubiläum außerhalb der o.g. Marken (50, 75, 100, 125, 150 Jahre) an, freuen wir uns natürlich genauso über eine Einladung zu Ihrer Festveranstaltung. Auch in diesen Fällen kommt eine BFV-Vertretung gerne vorbei - mit Ehrenurkunde und Spielball für den Verein. Bitte teilen Sie uns den Termin möglichst frühzeitig per Email mit. Gleiches gilt übrigens auch für weitere Feierlichkeiten mit entsprechendem Rahmen (z.B. Sportplatzeinweihung).
Für Rückfragen stehen die Bezirks-Geschäftsstelle, der Bezirks-Vorsitzende und die Kreis-Vorsitzenden jederzeit gerne zur Verfügung.