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Infothek SpielPlus

Konzept „SRG 2030“ Neuausrichtung SRG - Marktredwitz 4-Jahresplan 2026 – 2030

Konzept „SRG 2030“

 

Neuausrichtung SRG - Marktredwitz

4-Jahresplan 2026 – 2030

 

 

Ersteller:

 

GSO Sebastian Küffner - GSA Klaus Helgert - LW Hannes Hörath - Lst. Marco Spörl

 

Schriftführer Johannes Franz - Kassier Alexander Schultes

 

Ausschuss-Mitglieder:  Robert Stich - Fabian Röthig

 

 

Aufgabenstellung:

 

Im Zuge der sich stetig ergebenden Veränderungen hat der Ausschuss der SRG-MAK mit der Ausschusssitzung vom März 2026 einheitlich beschlossen, mit Entwicklung des Konzeptes

„SRG 2030“ die Gruppe in eine zukunftsorientierte Neuausrichtung zu führen.

 

Gender-Hinweis:

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

 

 

Schwerpunkte:

 

TOP 1 – Förderung neuer und junger SR-Talente

 

TOP 2 – Regularien Anrechenbarkeit und neuer Ansetzungsmodus

 

TOP 3 – Neuausrichtung Finanzen

 

TOP 4 – Durchführung Neulings-Lehrgänge

 

TOP 5 – Internetauftritte und Online-Präsenz

 

TOP 6 – Durchführung von Veranstaltungen/Events

 

TOP 7 – Regelung Geburtstage

 

TOP 8 – Ehrungen und Jubiläen

 

 

 

 

 

TOP 1 – Förderung neuer und junger SR-Talente

 

Ziel:

 

In den kommenden Jahren 2026 – 2030 mehr junge SR in die Leistungsklassen „Kreisliga“ und höher als Aushängeschild der SRG Marktredwitz bringen

 

Maßnahmen:

 

  1. Einführung eines Förder- und Perspektivkaders inkl. bis zu 4 Lehrgängen in jedem Kalenderjahr, regelmäßige Regeltests (V: H. Hörath / M. Spörl)
  2. Bedarfsorientiertes Coaching und Beobachtung der Perspektiv-SR aus dem Förderkader durch Ansetzung geeigneter Paten, welche in der gleichen Klasse oder einer höheren Klasse tätig sind/waren (mind. 1x im Monat) (V: A. Schultes / K. Helgert)
  3. Regelmäßige Einteilung und Mitnahme in den höchstmöglichen Spielklassen als SRA-Ansetzungen. Aktives Anbieten bei höherklassigen SR im Bezirk (V: S. Küffner)
  4. Bevorzugte Ansetzung der Förder-SR (sofern geeignet) in KL u. KK- Spielen oder „TOP- Spielen“ (V: A. Schultes)
  5. Heranführung an BAW-Kader und zielgerichtete Vorbereitung auf BAW-Test. Regelmäßige Gespräche mit Talenten und Eltern (V: S. Küffner)
  6. Einführung eines vereinfachten Beobachtungs- und Coachingsystems für Neulinge bzw. talentierte SR (V: H. Hörath / M. Spörl)

 

 

TOP 2 – Regularien Anrechenbarkeit und neuer Ansetzungsmodus

 

  1. Definition eines geregelten Ansetzungsmodus und der Zielsetzung jedem Schiedsrichter seine Soll-Spielzahl (12 Spiele im Kalenderjahr) zu ermöglichen
  2. Einführung eines verbindlichen Qualifikations-Testes zur KK- und KL-Qualifikation (Theorie u. Praxistest)
  3. Kriterien zur bevorzugten Ansetzung von SRn in entsprechender Gewichtung:
  1. Bezahlung Mitgliedsbeitrag (sonst keine Ansetzung)
  2. Positiver Nachweis Leistungstest
  3. Regelmäßige Teilnahme an Lehrabenden
  1. Spielaufträge werden in der Regel 1-2 Wochen im Vorfeld an die SR versandt (Ausnahmen bei Umbesetzungen und Einteilungen aufgrund Verbands-/Bezirkseinteilungen möglich)
  2. Klassen unterhalb der KK sowie der Juniorenbereich werden wegen der Planung ggf. auch früher eingeteilt
  3. Spiele sind im Sinne eines reibungslosen Ablaufes schnellstmöglich zu bestätigen. Wir vom GSA erwarten eine Bestätigung der Spielaufträge binnen 3 Tagen nach Einteilung
  4. Ist ein Spiel nach 3 Tagen nicht bestätigt, kann das Spiel ohne Rücksprache vom Einteiler umbesetzt werden
  5. Rückgaben werden im „Spielplus-System“ automatisch hinterlegt. Fällt hierbei ein SR mehrmals auf, kann sich dies auf die Anzahl der weiteren Spiele negativ auswirken
  6. Der GSA erwartet von jedem SR ein hohes Maß an Zuverlässigkeit (Freistellungen vorab eintragen, Bestätigung der Spiele…), damit sich die Einteiler auf die Vollständigkeit der Freistellungen verlassen können. Auch kurzfristige Verhinderungen sind einzutragen
  7. Sollte eine Freistellung im System nicht einzutragen sein, liegt eine mögliche Voreinteilung vor. In diesem Falle ist eine Info an einen Einteiler bzw. den GSO zu senden
  8. Bei ausnahmslos jeder Rückgabe muss dem betreffenden Einteiler eine E-Mail oder SMS/WhatsApp-Nachricht geschrieben werden. Bei Rückgaben kurzfristiger als 48 Stunden vor dem Spiel muss zusätzlich ein Anruf erfolgen! Bleibt dieser aus, wird die Rückgabe evtl. nicht bearbeitet.
  9. Bei Rückgaben per E-Mail oder SMS/WhatsApp-Nachricht ist sicherzustellen, dass dies vom Einteiler gelesen und bearbeitet worden ist. Sonst liegt es in der Verantwortung des SRs, einen Anruf zu tätigen.
  10. Wird ein Einteiler nicht erreicht, so muss der SR selbstverständlich einen anderen Einteiler kontaktieren.

Einteiler der Gruppe sind:

    1. Alexander Schultes (Alle Spiele der Herren und Damen)
    2. Klaus Helgert (Alle Spiele der Junioren und Juniorinnen)
    3. Sebastian Küffner (im Vertretungsfall für a und b)

 

 

TOP 3 – Neuausrichtung Finanzen

 

Zur Sicherstellung der finanziellen Sicherheit der SRG-Marktredwitz werden folgende Maßnahmen ab dem Kalenderjahr 2026 umgesetzt:

 

  1. Der Pate erhält aus der SR-Kasse eine Aufwandsentschädigung von 20,-€ pro Einsatz. Es werden keine weiteren Kosten für km-Pauschalen übernommen. Die Abrechnung der Patenspiele erfolgt immer gem. Abrechnungsformular zum Monatsende
  2. Ausbildung als SRA im Rahmen der Neulings-Ausbildung: Bei den “Lehreinsätzen” von Neulingen in Spielen bei denen aktuell die Kosten für die SRA nicht vom Verein übernommen werden, zahlt die Gruppe keine Aufwandsentschädigung aus. Dies gilt auch für alle sonstigen Vorbereitungsspiele auf Kreisebene. Der eingesetzte SR (in der Regel ein BZL-/KL-SR) rechnet im genannten Fall seinen Einsatz gem. SpO normal mit dem Verein ab. Der SR kann somit nicht noch eine zusätzliche Abrechnung für den Pateneinsatz stellen
  3. Bei Jahresabschluss-/Weihnachtsfeier und auch beim Sommerfest werden im vertretbaren Rahmen die Kosten von der Gruppe übernommen. Die Essensbestellung und Teilnahme werden wie bisher, im Vorfeld, schriftlich über Teilnehmerlisten und verbindlich geregelt. Das Essen u. die Getränke unserer Ehrengäste sowie des Ausschusses übernimmt ebenfalls die Gruppenkasse.

 

 

TOP 4 – Durchführung Neulings-Lehrgänge

 

Ziel:

 

Neustrukturierung der Neulings-Lehrgänge, Reduzierung der Kosten und Steigerung der Teilnehmerzahlen

 

Maßnahmen:

 

  1. Die Monate Juli und August werden für zukünftige Lehrgangstermine fixiert (pos. Erfahrung aus den Vorjahren)
  2. Bei Teilnehmermeldung aus anderen Kreisen/Bezirken werden vorrangig Anwärter aus dem eigenen Kreis/der eigenen Gruppe zur Lehrgangsteilnahme zugelassen, sofern eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erforderlich wäre
  3. Jährliche Festlegung des Kostensatzes (Organisation, Essen, Getränke, usw.) je TN und Bezahlung der TN-Gebühren zu Lehrgangsbeginn an die SRG MAK
  4. Aufteilung der Referenten (Lehr-Team) um den Lehrgang abwechslungsreicher zu gestalten und verschiedene Sichtweisen auf die Praxis zu erhalten

TOP 5 – Internetauftritte und Online-Präsenz

 

Ziel:

 

Ausbau des Bekanntheitsgrades der SRG MAK durch Online-Präsenz

 

Maßnahmen:

 

  1. Auftreten auf der Homepage „erneuern“. Die Benutzerfreundlichkeit muss deutlich verbessert werden
  2. Auch ein Kalender mit den aktuellen Terminen soll neben den jeweiligen Ansprechpartnern der Gruppenführung dort Platz finden.
  3. Es werden von den Ausschussmitgliedern einheitliche Bilder gemacht, welche auf der Seite für einen ordentlichen Auftritt sorgen

 

 

TOP 6 – Durchführung von Veranstaltungen/Events

 

Ziel:

 

Attraktivität und Teilnehmer-Anzahl sollen wieder gesteigert werden, da bei den letzten Veranstaltungen/Events (außer bei der Weihnachtsfeier) die Teilnehmerzahlen deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben

 

Maßnahmen:

 

  1. Die Weihnachtsfeier soll wie bisher im gleichen oder ähnlichen Format stattfinden (hohe Teilnehmerzahl)
  2. Das Sommerfest soll in einem anderen Modus stattfinden – Vorschlag: zukünftig in Verbindung mit einem Qualifikationstag und anschließendem Besuch des Sommerfestes
  3. Gründung eines Event-Ausschusses zur Vorbereitung, Festlegung und Organisation zukünftiger Events (gerne auch Jung-SR)

 

 

TOP 7 - Regelung Geburtstage

 

Ziel:

 

Vor allem sollen ältere/verdiente Kollegen geehrt werden und nicht vergessen werden.

Auch soll so die Kameradschaft gesteigert werden.

In Verbindung mit Top 5 (sofern Datenschutz und andere Rechte gewahrt bleiben) gerne auch über den Internetauftritt verbreiten

 

Maßnahmen:

 

  1. Gratulation im Rahmen des Lehrabends aller aktiven und passiven Mitglieder
  2. Gratulation mit Geburtstagskarte an alle mit Runden bzw. Halbrunden ab dem 60. Geburtstag
  3. Bei aktiven Mitgliedern darf bei runden Geburtstagen auch ein adäquates Präsent (50 €), am besten nach Rücksprache mit Familienangehörigen des Jubilars, überreicht werden. Geburtstage außerhalb dieser Anlässe werden nicht berücksichtigt.

TOP 8 - Ehrungen und Jubiläen

 

Ziel:

 

Vor allem sollen ältere/verdiente Kollegen geehrt werden und nicht vergessen werden.

Auch soll so die Kameradschaft gesteigert werden.

In Verbindung mit Top 5 (sofern Datenschutz und andere Rechte gewahrt bleiben) gerne auch über den Internetauftritt verbreiten.

 

Maßnahmen:

 

Bei der Abschlussfeier wird einzeln auf zu ehrende Mitglieder und deren bisherige Laufbahn eingegangen. So werden z.B. wichtige Meilensteine oder die Anzahl der geleiteten Spiele angegeben. Gestaffelt nach Dauer der Zugehörigkeit.

 

Ehrenordnung der Schiedsrichtergruppe-Marktredwitz:

 

Die SRG-MAK kann besonders verdiente aktive oder passive Mitglieder ehren, soweit sie durch besondere Leistungen für die SRG-MAK eine Anerkennung verdienen und nicht im Ehrungsraster des BFV für Schiedsrichter sowieso berücksichtigt wurden.

Es besteht Einigkeit darüber, dass aus dieser Ehrenordnung kein Rechtsanspruch hergeleitet werden kann.

 

  1. Ehrenobmann/Ehrenobfrau

 

Zum Ehrenobmann, zur Ehrenobfrau, kann ernannt werden, wer das Amt über mindestens drei Wahlperioden innehatte und sich in außergewöhnlicher Weise für die SRG eingesetzt hat.

 

Die Ernennung erfolgt im Rahmen einer Feierlichkeit/eines Ehrenabends auf Vorschlag der GSA-Vorstandschaft.

Die Ernennung zum Ehrenobmann/zur Ehrenobfrau ist durch Übergabe einer entsprechenden Urkunde zu dokumentieren.

Zur Anrechnung in ihrem Verein als Schiedsrichter sind Ehrenobleute nicht von Präsenzpflichten bei SRG-Lehrabenden befreit, da diese Ernennung eine gruppeninterne Regelung ist.

 

Ehrenobleute können aus gegebenem Anlass auch zu Vorstandssitzungen der SRG als beratende Mitglieder eingeladen werden.

 

  1. Ehrenmitglied

 

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich große und besondere Verdienste für die SRG erworben hat oder auf eine mindestens 40-jährige SRG-Zugehörigkeit zurückblicken kann.

 

Große oder besondere Verdienste um die SRG können z.B. sein

  1. Herausragende ehrenamtliche oder sportliche Leistungen
  2. Funktionärstätigkeit
  3. Sponsorentätigkeit

 

Die Ernennung erfolgt im Rahmen einer Feierlichkeit/eines Ehrenabends auf Vorschlag der GSA-Vorstandschaft.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied ist durch Übergabe einer entsprechenden Urkunde zu dokumentieren.

Zur Anrechnung in ihrem Verein als Schiedsrichter sind Ehrenmitglieder nicht von Präsenzpflichten bei SRG-Lehrabenden befreit, da diese Ernennung eine gruppeninterne Regelung ist.

 

 

  1. Pflichten der Ehrenträger

 

Ehrenträger der SRG sind verpflichtet, für die Interessen der SRG einzutreten und ihren Ruf zu wahren. Sie sollen stets Vorbild für alle Mitglieder und insbesondere für die Jugend sein.

 

  1. Aberkennung von Ehrungen

 

Bei SRG-schädigendem oder auch sportschädigendem Verhalten kann eine ausgesprochene Ehrung zurückgenommen werden. Dies bedarf jedoch der Zustimmung des SRG-Ausschusses.

 

In Einzelfällen kann diese von Seiten des GSO vorläufig bis zum Beschluss des SRG-Ausschusses ausgesprochen werden. Ehrenzeichen und Urkunden sind in einem solchen Fall einzuziehen.

 

Wird ein Ehrenträger von der SR-Liste gestrichen, unabhängig des Grundes, so verliert er den verliehenen Ehrenstatus sofort und es ist keine Zustimmung des SRG-Ausschusses notwendig.

 

  1. Grabreden bei Beerdigung

 

Ein Vorstandsmitglied oder ein Ehrenvorsitzender nimmt an der Beerdigung eines verstorbenen Mitglieds teil und legt nach Einzelfallentscheidung (Rücksprache mit Angehörigen) am Grab einen Kranz/eine Schale nieder.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

Die SRG-Führung ist in Einzelfällen berechtigt, von den zeitlichen Vorgaben in Bezug auf die Verleihung von Auszeichnungen abzuweichen. Dies erfolgt ausdrücklich nur in einstimmig beschlossenen Fällen.

 

Die Ehrenordnung wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Vorstandschaft und den erweiterten Ausschussmitgliedern erstellt.

 

Sie wurde in der SR-Sitzung am 10.04.2026 vorgestellt und tritt mit Wirkung zum 01.05.2026 in Kraft.

 

Für den Ausschuss der Schiedsrichtergruppe Marktredwitz, 01.05.2026

 

 

 

 

Sebastian Küffner, GSO                    Klaus Helgert, GSA                           Hannes Hörath, LW

 

 

 

Johannes Franz, Schriftführer            Schultes Alexander, Kassier               Marco Spörl, Lst.

 

 

 

Robert Stich, Mitglied Ausschuss      Fabian Röthig, Mitglied Ausschuss

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