A-Klasse AM/WEN Ost: SG TSV Neudorf / VfB Rothenstadt II – SpVgg Vohenstrauß II, 1:3 (1:2), Luhe-Wildenau
Für die Reserve von SG TSV Neudorf / VfB Rothenstadt gab es in der Heimpartie gegen die Zweitvertretung von SpVgg Vohenstrauß, an deren Ende eine 1:3-Niederlage stand, nichts zu holen. An den Kräfteverhältnissen kamen am Ende keine Zweifel auf. SpVgg Vohenstrauß II löste die Pflichtaufgabe mit Bravour.
Großes Abtasten gab es zwischen den Kontrahenten nicht. Vor 70 Zuschauern besorgte Sascha Hahn bereits in der achten Minute die Führung von SG TSV Neudorf / VfB Rothenstadt II. SpVgg Vohenstrauß II gelang mithilfe von SG TSV Neudorf / VfB Rothenstadt II der Ausgleich, als Pasqual Kohl das Leder in das eigene Tor lenkte (13.). Nach nur 25 Minuten verließ Kevin Birkmüller von SG TSV Neudorf / VfB Rothenstadt II das Feld, Matthias Kröner kam in die Partie. Kurz vor dem Seitenwechsel legte Marcello Brenner das 2:1 nach (44.). Zur Pause wusste SpVgg Vohenstrauß II eine hauchdünne Führung auf der Habenseite. In der 87. Minute verwandelte Clemens Dobner einen Elfmeter zum 3:1 für die Mannschaft von Trainer Stefan Linz. Kurz vor dem Ende des Spiels nahm der Spitzenreiter noch einen Doppelwechsel vor, sodass Yannick Rohde und Corbinian Franz für Matthias Noessner und Lucas Piehler weiterspielten (90.). Als Referee Josef Schatz die Begegnung schließlich abpfiff, war SG TSV Neudorf / VfB Rothenstadt II vor heimischer Kulisse mit 1:3 geschlagen.
Die Elf von Coach Andreas Spitzer befindet sich wenige Spieltage vor Ende der Saison in der zweiten Tabellenhälfte.
Nach 24 Spieltagen und nur drei Niederlagen stehen für SpVgg Vohenstrauß II 61 Zähler zu Buche. Mit 102 geschossenen Toren gehören die Gäste offensiv zur Crème de la Crème der A-Klasse AM/WEN Ost. Acht Spiele ist es her, dass SpVgg Vohenstrauß II zuletzt eine Niederlage kassierte.
Nächster Prüfstein für SG TSV Neudorf / VfB Rothenstadt II ist SpVgg Schirmitz II auf gegnerischer Anlage (Freitag, 18:30). SpVgg Vohenstrauß II misst sich zur selben Zeit mit TSV Pleystein II.