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Infothek SpielPlus
Quelle: Getty Images

Neues Förderprogramm für „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Aktualisierungsdatum:
  • 23.10.2025
  • 10:24

Das dem Bundesbauministerium (BMWSB) unterstehende Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat jetzt einen Projektaufruf für das neue Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht. Das neue Förderprogramm des Bundes stellt neue Fördermittel zur Modernisierung und die Sanierung von Sportanlagen des Breitensports und Amateurfußballs in ganz Deutschland bereit.

Ab dem 10. November 2025 können Kommunen ihre Interessensbekundungen online über das Portal easy-Online einreichen (bis 15. Januar 2026). Alle Informationen sind auf der Website BBSR - Aufrufe - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu finden. Für die erste Projektrunde 2025/26 sind Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro vorgesehen. Geplant sind weitere Förderrunden (2027, 2028) und ein Gesamt-Fördervolumen in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro.

Warum das für viele bayerische Vereine relevant ist:

Wenn Vereine einen Investitionsbedarf für ihre (vereinseigenen oder in kommunaler Hand befindlichen) Sportstätten sehen und die vorgegebenen Kriterien erfüllen, müssen sie wegen des bald startetenden und auf zwei Monate beschränkten Bewerbungszeitraums unverzüglich auf ihre kommunalen Mandatsträger (Bürgermeister, Landräte, Stadt- und Gemeinderäte) und Verwaltungen zugehen und sie von der Notwendigkeit an der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren überzeugen.

Die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

  • Wie hoch ist die Fördersumme aus Bundesmitteln?

    Für den ersten Projektaufruf 2025/2026 sind Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro vorgesehen. Es ist geplant, dass weitere Förderrunden in den Jahren 2027 und 2028 folgen. Insgesamt sollen bis zu 1 Milliarde Euro an Fördermitteln für die Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen des Breitensports vom Bund bereitgestellt werden.

  • Was wird gefördert?

    Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch ungedeckte Sportstätten, wie Sport- und Fußballplätze.

    Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn es wirtschaftlich sinnvoller ist. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Sie müssen daher nach der Baufertigstellung vorab definierte, energetische Standards erfüllen.

    Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunststoffrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

  • Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Objekte im Eigentum Dritter (wie etwa vereinseigene Sportstätten) sind zwar ebenfalls förderfähig, die Förderanträge müssen aber über die jeweiligen Kommunen gestellt werden.

  • Wie wird gefördert?

    Der Bundesanteil der Förderung beträgt pro Projektvorhaben mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt damit mindestens 55 Prozent. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund sogar mit bis zu 75 Prozent. In diesem Fall verringert sich der kommunale Eigenanteil entsprechend auf 25 Prozent.

    Das heißt: Kommunen können Projekte ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 555.000 Euro einreichen. Befindet sich eine Kommune in einer Haushaltsnotlage, können Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 333.000 Euro eingereicht werden.

    Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen, ist möglich. Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist dagegen ausgeschlossen.

  • Ab wann wird gefördert?

    Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen. Das Portal easy-Online wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Im Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.

    Das BBSR beabsichtigt eine digitale Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Termin ist noch nicht bekannt. Ab dem 3. November wird eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf freigeschaltet. Zudem soll es ein FAQ zum Programm und zum Projektaufruf geben.

    Informationen und Updates werden auf der Webseite veröffentlicht: BBSR - Aufrufe - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 

  • Was ist jetzt zu tun?

    Ab dem 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 können Interessensbekundungen von den jeweiligen Kommunen eingereicht werden. Das ist ein Zeitraum von nur 2 Monaten. Es ist daher wichtig, dass zügig gehandelt wird.

    Wenn Vereine einen Investitionsbedarf für ihre (vereinseigenen oder in kommunaler Hand befindlichen) Sportstätten sehen und die vorgegebenen Kriterien erfüllen, müssen sie unverzüglich auf ihre kommunalen Mandatsträger (Bürgermeister, Landräte, Stadt- und Gemeinderäte) und Verwaltungen zugehen und von der Notwendigkeit an der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren überzeugen.

  • Weiterführende Informationen

    Der Projektaufruf ist abrufbar unter: Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten: Projektaufruf 2025/2026 

    Weitere Informationen sowie weitere unterstützende Maßnahmen wie das FAQ, die TelefonHotline und Details zur Informationsveranstaltung sind unter folgendem Link zu finden: BBSR - Aufrufe - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 

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