Für Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) zwischen Schule und Verein im Sport-nach-1-Modell gewährt der Freistaat Bayern ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine so genannte SAG-Pauschale. Der zusätzliche staatliche Zuschuss zur Vereinspauschale kann in diesem Jahr nach Abschluss des SAG-Vertrages noch bis zum 31. Oktober 2025 online beantragt werden. Die Kooperationen werden immer für ein Schuljahr abgeschlossen und enden automatisch mit Ablauf des Schuljahres. SAG-Verträge, die im neuen Schuljahr fortgeführt werden sollen, müssen ebenso im Sport-nach-1-Portal (www.sportnach1.de) eingegeben werden wie SAG-Neuverträge.
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) unterstützt die Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen im Sport-nach-1-Modell darüber hinaus mit 20 Starterpaketen für neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaften im Fußball an Grundschulen sowie mit zehn Gerätegutscheinen für SAGs an weiterführenden Schulen.
Die Sonderaktionenanträge können nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer auf der Sport-nach-1-Website gestellt werden. Die Sonderaktionspakete sind limitiert, die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
Auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) stellt für Schulen und Vereine mit einer Fußball-SAG Starter- bzw. Dankeschön-Pakete zur Verfügung. Die Antragstellung muss bis zum 30. November erfolgt sein. Weitere Kooperationsmöglichkeiten für Schulen und Fußballvereine sind auf der DFB-Website und im ePaper zur DFB-Aktion "Jahr der Schule" zusammengefasst.