Nur noch wenige Tage! Am Montag, den 31. August 2026 endet im Amateurbereich die Frist für Vereinswechsel in der Sommerwechselperiode bei den Erwachsenen. Damit ein Wechsel fristgerecht bearbeitet werden kann, muss spätestens zu diesem Zeitpunkt der Passantrag in der Passabteilung der Geschäftsstelle des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) in München eingegangen sein.
Für Vertragsspielerinnen und -spieler endet die Frist am Dienstag, den 1. September 2026. Bei den Junioren- und Juniorinnen läuft die Wechselfrist noch bis zum 30. September 2026.
Passanträge, die nach Ablauf der Fristen eingehen, fallen nicht mehr in die Wechselperiode I. Das bedeutet, dass immer eine Wartefrist angesetzt wird – im Erwachsenenbereich dauert diese bei Zustimmung des abgebenden Vereins bis 1. Januar 2027.
Davon ausgenommen sind Einzelfälle, bei denen keine Wartezeit anzusetzen ist (vgl. § 44 SpO bzw. die aufgeführten Fälle auf der zweiten Seite der Passanträge).
Detaillierte Infos zur Wechselperiode bei den Erwachsenen gibt's hier.