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Infothek SpielPlus
Quelle: Leo Bauer

Paragraf 34: Das ändert sich zur neuen Saison

Aktualisierungsdatum:
  • 02.06.2026
  • 08:26

Vielfach diskutiert, zum Teil auch kritisiert – nun wird Paragraf 34 der Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), der den Einsatz von Spielerinnen und Spielern in verschiedenen Mannschaften eines Vereins im Meisterschaftsspielbetrieb regelt, nach dem Votum der Delegierten des 27. Ordentlichen BFV-Verbandstags zur neuen Saison 2026/27 bzw. ab dem 1. Juli 2026 geändert.

Heißt konkret: Mit seiner Neufassung, der ein intensiver und mehr als ein Jahr andauernder Beteiligungsprozess mit über 650 Vertreterinnen und Vertretern aus Verband und Vereinen vorausgegangen war, wird Paragraf 34 der BFV-Spielordnung deutlich kürzer uns prägnanter. Außerdem enthält die Regel fortan Erleichterungen bei den nun von der C-Klasse bis zur Bayernliga einheitlichen Einsatzbeschränkungen und stärkt Vereine mit mehreren Teams im Spielbetrieb – insbesondere auf Kreisebene, um den dortigen strukturellen und personellen Gegebenheiten besser Rechnung zu tragen. 

§34: Das gilt ab dem 1. Juli

Grundsätzlich darf künftig ein Spieler* nach einem Einsatz in der höherklassigen Mannschaft – unabhängig von der Einsatzdauer – im nächsten Meisterschaftsspiel des unterklassigen Teams nicht mitwirken. Es gelten jedoch Ausnahmen (C-Klasse bis Bayernliga): Ein U23-Spieler sowie zwei Akteure, die erst in der zweiten Halbzeit der höherklassigen Mannschaft eingesetzt wurden, bleiben weiterhin spielberechtigt.

Für Vereine, bei denen beide betroffenen Mannschaften auf Kreisebene aktiv sind, darf neben den bereits zulässigen Spielern ein weiterer beliebiger Akteur aus der höheren Mannschaft in der unteren Mannschaft eingesetzt werden. Zusätzlich zu dieser Regel können in der A-Klasse (sofern es die unterste Liga im Kreis ist), B- und C-Klasse zwei weitere Spieler aus der höheren Mannschaft eingesetzt werden, die nur in der 2. Halbzeit der höherklassigen Mannschaft gespielt haben.

Die Einsatzregel wird zu Beginn der Saison auf Null gesetzt. Die Sonderregel zum Saisonende bleibt, um Wettbewerbsverzerrung in der Relegation zu verhindern. Wichtig außerdem: Die Einsatzregeln beziehen sich immer auf die nächsthöhere Mannschaft. Für die dritte Mannschaft in der C-Klasse ist also künftig ohne Belang, dass die „Erste“ in der Bezirksliga spielt.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei der Erklärung auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter

  • Paragraf 34 im Wortlaut (gültig ab 1. Juli 2026)

    § 34 Einsatz in verschiedenen Mannschaften eines Vereins im Meisterschaftsspielbetrieb

     

    1. Vereine der 3. Liga und Regionalliga

      Für Vereine, deren erste Herren-Amateurmannschaft in der 3. Liga oder Regionalliga spielt, gelten folgende Bestimmungen:

      Schutzfrist zwei Tage

      1.1 Nach einem Einsatz (unabhängig vom Zeitpunkt des Einsatzes) in einem Meisterschaftsspiel im Feldfußball einer Mannschaft der 3. Liga oder Regionalliga sind Amateure oder Vertragsspieler des Vereins erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Meisterschaftsspiele aller anderen Amateurmannschaften desselben Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt.

      Ausnahmen

      1.2 Die Einschränkung gemäß Nummer 1.1 gilt nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 30.06. vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese sind in unterklassigen Mannschaften desselben Vereins ohne Schutzfrist spielberechtigt.

      Zum Spieljahresende

      1.3 In den Meisterschafts-, Entscheidungs- oder Relegationsspielen in einer der unterklassigen Mannschaften eines Vereins der 3. Liga oder Regionalliga, die dem letzten Meisterschaftsspiel der höherklassigen Mannschaft (3. Liga oder Regionalliga) nachfolgen, dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in den Rückrundenspielen dieser höheren Mannschaft desselben Vereins in maximal vier ausgetragenen Meisterschaftsspielen in der ersten Halbzeit mitgewirkt haben.

      1.4 Sollte ein Verein der 3. Liga oder Regionalliga mit drei oder mehr Mannschaften im aufstiegsberechtigten Spielbetrieb teilnehmen, so gelten für den Einsatz der Spieler von der zweiten Mannschaft bzw. weiteren unteren Mannschaft/en in der/die unterklassigen Mannschaft/en die Einsatzbestimmungen der nachfolgenden Nummern 2 bis 4.
       
    2. Für Vereine von der Bayernliga bis zur C-Klasse mit zwei oder mehr Mannschaften oder Spielgemeinschaften im aufstiegsberechtigten Spielbetrieb gelten folgende Bestimmungen:

      Während des Spieljahres (Grundsätzliches)

      2.1 Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel im Feldfußball der höheren Mannschaft darf der Spieler im nächsten Meisterschaftsspiel der unteren Mannschaft desselben Vereins nicht mitwirken.

      Ausnahmen

      2.2 Die Einschränkung gemäß Nummer 2.1 findet keine Anwendung auf den Einsatz von insgesamt einem Spieler aus allen höheren Mannschaften des Vereins, der am 30.06. vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dieser Spieler ist in der/den jeweiligen unteren Mannschaft/en desselben Vereins ohne Schutzfrist spielberechtigt.

      2.3 Zusätzlich zu Nummer 2.1 und Nummer 2.2 dürfen in der/den unteren Mannschaft/en insgesamt noch bis zu zwei weitere Spieler eingesetzt werden, die im Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft/en desselben Vereins nur in der zweiten Halbzeit mitgewirkt haben.

      Regelung auf Kreisebene

      2.4 Vereine, deren höhere Mannschaft auf Kreisebene spielt und deren untere Mannschaft(en) ebenfalls auf Kreisebene eingereiht ist/sind, können zusätzlich zu den Nummern 2.1 bis 2.3 insgesamt einen weiteren beliebigen Spieler aus einer dieser/diesen höheren Mannschaft/en desselben Vereins, die auf Kreisebene spielt/en, ohne Einschränkung/Schutzfrist in dieser/diesen unteren Mannschaft/en einsetzen.

      2.5 Vereine, deren höhere Mannschaft auf Kreisebene spielt und deren untere Mannschaft(en) in der B- oder C-Klasse sowie in der A-Klasse, wenn die A-Klasse die unterste Liga im Kreis ist, eingereiht ist/sind, dürfen zusätzlich zu den Nummern 2.1 bis 2.4 insgesamt noch bis zu zwei weitere Spieler einsetzen, die in dem bzw. den Meisterschaftsspiel/en der höheren Mannschaft/en auf Kreisebene desselben Vereins nur in der zweiten Halbzeit mitgewirkt haben.

      Regelung für Vereine mit drei oder mehr Mannschaften und Spielgemeinschaften

      2.6 Die Bestimmungen der Nummern 2.1 bis 2.5 gelten für Vereine mit drei oder mehr Mannschaften sowie für Spielgemeinschaften entsprechend. In diesem Fall gelten alle höheren Mannschaften des Vereins bzw. der Stammvereine als höhere Mannschaft gegenüber allen jeweils niedrigeren Mannschaften. Für die Berechnung der Einsatzbegrenzung sind die Spieler aus mehreren/allen höheren Mannschaften zusammenzurechnen.

      Der Wortlaut „Mannschaft“ wird im Bedarfsfall durch „Spielgemeinschaft-Mannschaft“ oder „eigenständige Mannschaft aus der jeweiligen Spielgemeinschaft“ ersetzt.

      Zum Spieljahresende

    3. In den Meisterschafts-, Entscheidungs- oder Relegationsspielen der niedrigeren Mannschaften desselben Vereins, die dem letzten Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft nachfolgen, dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in den Rückrundenspielen dieser höheren Mannschaft desselben Vereins in maximal vier ausgetragenen Meisterschaftsspielen in der ersten Halbzeit mitgewirkt haben. Nummer 2.6 gilt entsprechend.

      Zum Spieljahresende Kreisebene
       
    4. Vereine, deren höhere Mannschaft auf Kreisebene spielt und deren untere Mannschaft/en ebenfalls auf Kreisebene eingereiht ist/sind, dürfen zusätzlich zu Nummer 3 insgesamt einen weiteren beliebigen Spieler aus einer dieser/diesen höheren Mannschaft/en auf Kreisebene desselben Vereins ohne Einschränkung/Schutzfrist in dieser/diesen unteren Mannschaft/en einsetzen. Verfügt der Verein zudem über eine höhere Mannschaft in einer Liga auf Bezirks- oder Verbandsebene, darf dieser beliebige Spieler in dieser Mannschaft auf Bezirks- oder Verbandsebene nicht in fünf oder mehr ausgetragenen Meisterschaftsspielen in der ersten Halbzeit mitgewirkt haben.

      Gleichklassige Mannschaften
       
    5. Die Einsatzbeschränkungen der Nummern 2, 3 und 4 gelten auch, wenn mehrere Mannschaften desselben Vereins gleichklassig spielen. In diesem Fall ist die nach § 9 Nummer 2 zu benennende erste Mannschaft als höherklassige Mannschaft anzusehen.

Weitere Änderungen im Spielbetrieb zur Saison 2026/27

Die Delegierten haben auf dem Verbandstag im Rahmen des Beschlusses über die gänzliche Neufassung der BFV-Spielordnung, die in ihrer vor allem redaktionell überarbeiteten Form eine moderne, verständliche und rechtssichere Grundlage für den Spielbetrieb der kommenden Jahre schafft und zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, weitere Änderungen im Spielbetrieb beschlossen.

Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung des Verbandswesens, die gestiegene Erwartungshaltung an digitale Infrastruktur sowie die unmittelbare Darstellung von Ergebnissen wird zur anstehenden Spielzeit 2026/27 die verpflichtende Nutzung des BFV-Livetickers ab der Kreisliga (Herren und Frauen) eingeführt. Bislang war der BFV-Liveticker erst ab Bezirksebene Pflicht.

Neu ist zudem eine Sperre für Spielerinnen und Spieler nach einer Gelb-Roten Karte sowie der fünften Gelben Karte auf Verbandsebene im Erwachsenenbereich. Die bereits in der Regionalliga Bayern geltende Regel kommt künftig also auch in den weiteren Verbandsligen der Herren und Frauen (Landesligen, Bayernligen) zum Tragen.

Abgeschafft wird nach derweil die erst beim Verbandstag 2022 eingeführte Zehn-Minuten-Zeitstrafe im Erwachsenenbereich. Hintergrund ist, dass das International Football Association Board (IFAB) die Vorgaben zur Zeitstrafe geändert hatte, sodass diese nur noch bei Unsportlichkeiten hätten verhängt werden können. Dem Vorschlag des BFV-Vorstands, die Zeitstrafe im Erwachsenen- und Jugendbereich abzuschaffen, schlossen sich die Delegierten aufgrund der vom IFAB stark eingeschränkten Anwendung der Regel einstimmig an. Grundlage war ein zuvor eingeholtes Meinungsbild im Rahmen der Kreis- und Bezirkstage.

09.05.2026
Verbandstag
Reformen im Spielbetrieb beschlossen
Im Fokus der Änderungen steht insbesondere die Neufassung der BFV-Spielordnung
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