Abschaffung der Zeitstrafe, ein 10‑Sekunden‑Limit bei Auswechslungen sowie die Möglichkeit, bei einer fehlerhaften Spielfortsetzung auf Vorteil zu entscheiden: Zur Saison 2026/27 treten im bayerischen Amateurfußball mehrere Regeländerungen in Kraft. Viele dieser Anpassungen zielen darauf ab, den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern mehr Handlungsspielraum zu geben, um die Netto-Spielzeit zu erhöhen und Spielverzögerungen zu reduzieren – ohne dabei persönliche Strafen aussprechen zu müssen.
Wir geben einen Überblick über die für den Amateurfußball relevanten Neuerungen, die ab dem 1. Juli 2026 (im Jugendbereich ab dem 16. Juli) greifen. Verbands-Lehrwart Alexander Schkarlat liefert zudem zu jedem Themenkomplex eine Einordnung.*
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei der Erklärung auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Zeitstrafe im Erwachsenen- und Jugendbereich wird zur Saison 2026/27 abgeschafft. Die Änderung geht auf einen Vorschlag des BFV-Vorstands zurück, dem sich die Delegierten des 27. Ordentlichen Verbandstages 2026 einstimmig angeschlossen haben – auch vor dem Hintergrund, dass die Anwendung dieser Regel durch das International Football Association Board (IFAB) zuletzt stark eingeschränkt wurde. Grundlage für den Vorschlag war ein zuvor eingeholtes Meinungsbild im Rahmen der Kreis- und Bezirkstage.
Das sagt der Verbands-Lehrwart:
„Der Beschluss des Verbandstages ist bindend. Wichtig ist vor allem, dass die Abschaffung der Zeitstrafe alle Alters- und Spielklassen betrifft – sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendbereich.“
Bei Auswechslungen müssen Spieler das Spielfeld künftig innerhalb von zehn Sekunden verlassen. Wird dieses Zeitlimit überschritten, darf der einwechselbereite Spieler das Feld erst nach Ablauf von einer Minute – und nur während einer Spielunterbrechung – betreten.
Das sagt der Verbands-Lehrwart:
„Schiedsrichter können die letzten fünf Sekunden per Handzeichen anzeigen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Wird das Zeitlimit überschritten, muss der eingewechselte Spieler eine Minute draußen bleiben und wird anschließend bei der nächsten Spielunterbrechung hereingewunken. Die Vereine müssen die Zeit an der Seitenlinie also nicht selbst stoppen. Durch die bereits etablierte Regelung, dass der ausgewechselte Spieler den kürzesten Weg vom Spielfeld nehmen kann, ist das Zeitlimit in der Regel auch kein Probelm.“
Accessoires sind künftig erlaubt, sofern sie nicht oder nur schwer abnehmbar, ungefährlich und sicher abgedeckt sind (z. B. mit Tape). Gefährliche Gegenstände müssen weiterhin vollständig entfernt werden; ein bloßes Abkleben genügt hier nicht. Die Entscheidung über die Zulässigkeit liegt weiterhin beim Schiedsrichter.
Das sagt der Verbands-Lehrwart:
„Letztlich geht es immer um die Frage, ob eine Verletzungsgefahr besteht. Grundsätzlich erlaubt die neue Regel die Teilnahme am Spiel trotz Accessoire, sofern dieses nicht abnehmbar und sicher abgedeckt ist.“
Abgesehen von bestimmten Ausnahmen müssen Spieler, die auf dem Spielfeld behandelt werden oder eine verletzungsbedingte Spielunterbrechung bzw. -verzögerung verursachen, das Feld verlassen und nach Wiederaufnahme der Partie mindestens eine Minute außerhalb bleiben.
Das sagt der Verbands-Lehrwart:
„Die Änderung klingt komplexer, als sie tatsächlich ist. Grundsätzlich gilt: Wird das Spiel für einen Spieler unterbrochen, muss dieser das Feld verlassen – unabhängig davon, ob eine Behandlung stattfindet. Anschließend bleibt er mindestens eine Minute draußen und wird dann – im Unterschied zur Wechselregel auch während des laufenden Spiels – wieder hereingewunken. Ausnahmen gelten für Torhüter, beim Zusammenstoß zweier Spieler derselben Mannschaft, bei schweren Verletzungen oder Verletzungen nach einem verwarnungs- oder feldverweiswürdigen Foul.“
Schiedsrichter können künftig auf Vorteil entscheiden, wenn eine Spielfortsetzung zwar regelwidrig ausgeführt wird, der Ball jedoch dennoch ordnungsgemäß ins Spiel kommt und die gegnerische Mannschaft anschließend in Ballbesitz eine vorteilhafte Situation erhält. Typische Beispiele sind Freistöße, die nicht am korrekten Ort ausgeführt werden, oder Regelverstöße beim Einwurf (z. B. Übertreten der Linie oder Ausführung am falschen Ort).
Das sagt der Verbands-Lehrwart:
„Diese Änderung betrifft vor allem unabsichtlich fehlerhafte Ausführungen, bei denen Spieler davon ausgehen, korrekt zu handeln – etwa um das Spiel schnell fortzusetzen. Nicht angewendet wird die Regel, wenn der Ball nicht regelkonform ins Spiel gebracht wird, etwa bei einem Freistoß mit dem Knie oder einem Einwurf mit dem Fuß – auch wenn solche Fälle selten sind.“
Beim Vereiteln einer offensichtlichen Torchance wird künftig auf eine Verwarnung verzichtet, wenn der Schiedsrichter Vorteil laufen lässt und daraus ein Tor entsteht.
Das sagt der Verbands-Lehrwart:
„Hier geht es insbesondere um klassische ‚Notbremse‘-Situationen. Lässt der Schiedsrichter Vorteil laufen und fällt anschließend ein Tor, entfällt die persönliche Strafe. Gleiches gilt, wenn ein Spieler erfolglos versucht, durch ein Handspiel ein Tor zu verhindern.“
Verzögert ein Spieler die Ausführung eines eigenen Einwurfs oder Abstoßes, zeigt der Schiedsrichter einen Fünf-Sekunden-Countdown an. Wird das Zeitlimit überschritten, erhält das gegnerische Team einen Einwurf beziehungsweise Eckstoß zugesprochen.
Das sagt der Verbands-Lehrwart:
„Die Anzeige des Fünf-Sekunden-Countdowns ist Pflicht. Die Regel greift nur bei Verzögerungen der eigenen Spielfortsetzung. Wird der Gegner bei einem Einwurf oder Abstoß behindert, droht weiterhin eine Verwarnung.“
In der Regionalliga Bayern gilt diese Regel bereits, nun wird sie auch in den Bayern- und Landesligen des Erwachsenenbereichs angewendet: Spieler werden sowohl nach einer Gelb-Roten Karte als auch nach der fünften Gelben Karte automatisch für ein Spiel gesperrt. Auch diese Anpassung basiert auf einem Beschluss des 27. Ordentlichen Verbandstages.
Das sagt der Verbands-Lehrwart:
„Auch hier ist das Votum des Verbandstages bindend. Wichtig: Die Regel gilt ausschließlich in den Verbandsligen und nur im Erwachsenenbereich.“