Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat nach einer Anzeige des TSV Neudrossenfeld die Erstrundenpartie im bayerischen Toto-Pokal-Wettbewerb beim FC Eintracht Bamberg (1:3) wegen eines unzulässigen Spielereinsatzes gemäß § 29 der Spielordnung mit 2:0 für Neudrossenfeld gewertet. Die Grün-Weißen ziehen damit in die 2. BFV-Hauptrunde ein. Darüber hinaus wurde der FC Eintracht Bamberg mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro belegt. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Berufung ist nicht möglich.
Auslöser für die Anzeige war die Einwechslung eines Bamberger Spielers in der 71. Minute, der zwar über ein gültiges Spielrecht für den FC Eintracht Bamberg verfügte, jedoch nicht auf dem Elektronischen Spielberichtsbogen (ESB) aufgeführt war.
Nach § 33 der Spielordnung des BFV dürfen grundsätzlich nur Spieler eingesetzt werden, die vor Spielbeginn ordnungsgemäß im ESB erfasst wurden oder sich vor ihrer erstmaligen Einwechslung persönlich beim Schiedsrichter anmelden und anschließend im Spielbericht nachgetragen werden. Da der betreffende Spieler weder vor der Partie im Elektronischen Spielbericht eingetragen war, noch sich angemeldet hatte und nach seiner Einwechslung ordnungsgemäß ergänzt worden war, sah das Sportgericht Bayern den Tatbestand des unzulässigen Spielereinsatzes gemäß § 77 Absatz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung als erfüllt an.