Das Kooperationsmodell "Sport nach 1" hilft seit 19 Jahren, eine Brücke zwischen Schule und Sportverein zu schlagen, um Kindern und Jugendlichen auf diese Weise den Spaß an Bewegung und Sport zu vermitteln und ihnen den Weg in einen der 11.800 bayerischen Sportvereine zu zeigen.
Aktuell bestehen in Bayern 3337 Sportarbeitsgemeinschaften (Stand Juli 2011 - Schuljahr 2010/11) zwischen Schulen und Sportvereinen. Die angebotenen Sportarten und Sportbereiche reichen von den Klassikern wie Gerätturnen, Leichtathletik und Ballsportarten wie Basketball, Volleyball und Handball bis hin zu "exotischen" Sportarten wie zum Beispiel Segelfliegen und Skispringen. Insgesamt stehen über 60 Sportarten zur Verfügung, die angeboten werden können.
Die Gründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) bietet dem Sportverein die Möglichkeit, mit der Schule in Kontakt zu treten und gemeinsame Aktivitäten auch über "Sport nach 1" hinaus zu veranstalten, z.B. die Zusammenarbeit bei Projekttagen, Wandertagen und Tagen der offenen Tür. Eine Kooperation soll aber vor allem ein erstes Schnupperangebot darstellen und die Schülerinnen und Schüler für den Vereinssport bzw. eine bestimmte Sportart begeistern. Gerade für Mannschaftssportarten ist die gezielte Akquisition junger Sportler eines Jahrgangs wichtig, um Mannschaften zu komplettieren.
Für jede Sportarbeitsgemeinschaft steht jährlich ein staatlicher Pauschalzuschuss von ca. 140 Euro (pro Schuljahr für 2 Wochenstunden SAG) zur Verfügung. Einige Sportarten erhalten zudem Großgerätezuschüsse von bis zu 60 Prozent eines festgelegten Höchstbetrages (Details hierzu gibt es unter www.sportnach1.de).
Besonders attraktiv sind die Sonderaktionen "Sport nach 1" mit ihren Zusatzpaketen für neue Sportarbeitsgemeinschaften. Die Sonderaktionen erstrecken sich auf verschiedene Sportarten. Hier haben sich Förderer bzw. Sponsoren eingebracht und stellen mit den jeweiligen Sportfachverbänden Gerätepakete und Startersets/Grundausstattungen zur Verfügung.
Die Verwaltung des Kooperationsmodells "Sport nach 1" läuft zentral in der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport zusammen. Seit diesem Schuljahr können und sollen alle Sportarbeitsgemeinschaften online an- und rückgemeldet werden. Mit der jährlichen Rückmeldung (bis 15. Oktober) kann einerseits jedes Jahr der staatliche Zuschuss einfach und unbürokratisch abgerufen werden und andererseits jedes Jahr eine reale Statistik über die Anzahl der aktiven Sportarbeitsgemeinschaften erstellt werden.
Informationen und Hilfen zum Thema "Sport nach 1" gibt es beim
Bayerischen Landes-Sportveband
Birgit Dethlefsen
Tel.: 089/15702-512
E-Mail: birgit.dethlefsen@blsv.de
www.blsv.de
und bei der
Bayerischen Landesstelle für den Schulsport
Studiendirektor Kristian Pianka
Tel.: 089/216345-25
E-Mail: k.pianka@laspo.de
oder auf der "Sport nach 1" - Homepage unter www.sportnach1.de
1. Gespräch zwischen Vereinsvorsitzendem und Schulleiter/in bzw. Schulbeauftragtem "Sport nach 1" mit Absprache über:
Übungsort
Übungszeit und -dauer
Übungsintensität und -inhalte (leistungs- oder breitensportlich)
Übungsleiter (F-Schein Fußball, A- oder J-Schein)
Schülerjahrgänge
Ankündigung in der Schule (Aushang, Durchsage, Handzettel)
2. Voraussetzung für die SAG:
mindestens 10 Schüler/Innen
keine Verpflichtung zur Vereinsmitgliedschaft
Verein bezahlt Übungsleiter
3. Abschluss der vorgefertigten Verträge
4. Schüler sind bei der Schule unfallversichert
5. Staatliche Förderung der SAG:
SAG-Pauschale, diese kann bis zum 15.Oktober hier abgerufen werden. Vorrassetzung ist ein SAG-Vertrag.
Sportarbeitsgemeinschaften können jederzeit, auch während des Schuljahres eingerichtet werden.
6. Weitere Informationen, Verträge, Vordrucke etc. finden Sie auf der Seite Sportnach1.de.