Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem BFV und dem/der sich zu dem jeweiligen Lehrgang anmeldenden Teilnehmer*In gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Teilnehmer*In werden nicht anerkannt, es sei denn, der DFB stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Anmeldeverfahren- und Bedingungen
Sollten Sie sich zu einer Eignungsprüfung angemeldet haben, erhalten Sie alle organisatorischen Hinweise inkl. der Rechnung ca. vier Wochen vor Lehrgangsbeginn. Die Rechnung erhalten Sie dann vor Lehrgangsbeginn.
Mit der Anmeldung wird der elektronischen Rechnungsstellung im Format PDF zugestimmt.
Der DFB-Basis-Coach, die C- und B-Lizenz werden im Blended-Learning-Format auf dem Sportcampus edubreak durchgeführt.
Um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können, muss der/ die Teilnehmer*in an allen drei nachfolgend genannten Ausbildungsphasen teilnehmen:
Während der Online-Phase müssen Inhalte/Aufgaben selbstständig im Eigenstudium bis zum Beginn der Präsenzphase durchgearbeitet werden. Für jede Aufgabe gibt es eine festgesetzte Bearbeitungsfrist.
Kick-off-Meeting: Das Kick-off-Meeting findet immer am Montagabend nach Beginn der Online-Phase von 20- 21 Uhr statt. Beim Kick-off-Meeting gilt 100% Anwesenheitspflicht. Das Kick-off-Meeting wird auf dem Sportcampus edubreak aufgenommen und allen Teilnehmern*innen zur Verfügung gestellt.
Während der Präsenzphase befinden Sie sich in der Sportschule Oberhaching oder am Sportcampus Nord in Bischofsgrün. Hierbei werden die erlernten Inhalte aus der Onlinephase auf dem Platz umgesetzt.
Während der Anwendungsphase werden die erlernten Inhalte im eigenen Verein mit der eigenen Mannschaft umgesetzt und per Video protokolliert.* Die konkreten Aufgabenstellungen werden über den Sportcampus edubreak kommuniziert und müssen bis zum Ende der Anwendungsphase durchgeführt werden.
*Die Mindestanzahl an verfügbaren Probanden ist in der Ausschreibung entsprechend hinterlegt.
Der Lehrgang kann nur vom BFV als „bestanden“ gewertet werden, wenn alle Teile der Online- und Anwendungsphase nach den festgesetzten Bearbeitungsfristen absolviert wurden und den formalen Anforderungen entsprechen. In der Präsenzphase muss die Anwesenheitspflicht zu 100% erfüllt werden. Während der Präsenzphase muss die Sporttauglichkeit des Teilnehmers zu 100% gewährleistet sein. Einzelne Leistungen können nicht aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden.
Wird die Abschlussleistung nicht bestanden, kann sie innerhalb eines Jahres nach dem ersten gescheiterten Versuch zweimal wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss kann eine Nachprüfung in einzelnen Fachgebieten beschließen, welche frühestens nach drei Monaten möglich ist.
In der B-Lizenz müssen ab drei nicht bestandenen Abschlussleistungen alle Abschlussleistungen wiederholt werden. Die Wiederholung muss in dem Landesverband stattfinden, in dem die Ausbildung absolviert wurde.
Wird diese zweimalige Wiederholung erneut nicht bestanden, muss die gesamte Ausbildung für die jeweilige Lizenzstufe wiederholt werden; dies ist frühestens nach zwei Jahren möglich.
Für Zwischenleistungen, die im Rahmen der Ausbildungslehrgänge zu absolvieren sind, sind Videoaufnahmen von dem Teilnehmenden sowie von Probanden erforderlich. Eine andere Form der Leistungserbringung ist nicht möglich. Sollten Zwischenleistungen nicht erbracht werden, behält sich der BFV vor, den/ die Teilnehmer*in aus der Trainerausbildung auszuschließen und die Abschlussleistungen können nicht absolviert werden.
Damit die Videoaufnahmen im eigenen Verein durchgeführt werden können, ist es zwingend erforderlich, dass alle Probanden eine Datenschutzerklärung unterschreiben. Die unterschriebene Datenschutzerklärung muss vom Teilnehmer bis zur Anwendungsphase hochgeladen werden. Sollte diese nicht vorgelegt werden, können die Zwischenleistungen nicht durchgeführt werden und der Lehrgang wird als „nicht bestanden“ gewertet. Alle bis dahin erbrachte Leistungen werden nicht anerkannt. Eine Rückerstattung der Gebühren findet in diesem Fall nicht statt.
Eigene Mannschaft
Um die Zielsetzungen realitätsnahen Lernens zu erfüllen, ist es verpflichtend, dass die Trainer*innen im Zeitraum der Ausbildungslehrgänge über eine der Ausbildungsstufe entsprechenden Mannschaft* bzw. Trainingsgruppe verfügen, mit der sie während der Ausbildung Anwendungsaufgaben in unterschiedlichen Bereichen absolvieren können. Sollte dem Trainer keine Mannschaft zur Verfügung stehen, muss sich dieser selbständig um eine altersgerechte Lehrprobenmannschaft aus seinem Verein bemühen. Sonderanträge können nicht gestellt werden.
*Hier muss sowohl der Teilnehmer als auch der Verein bestätigen, dass während der Anwendungsphase, die der Ausbildungsschiene entsprechende Demomannschaft für die Durchführung einer Trainingseinheit zur Verfügung steht.
• DFB Basis Coach: min. 3 vs.3 oder min. 5 vs. 5 + 2 TW
• C-Lizenz Profil Kinder/ Jugend: min. 3 vs. 3
• C-Lizenz Profil Jugend/ Erwachsene: min. 6 vs. 6 + 2 TW
• B – Lizenz: min. 8 vs. 8 + 2 TW
Mindestalter für die Trainerausbildung:
Formale Voraussetzung:
Die Unterlagen müssen eingereicht werden, wenn Sie von uns für den entsprechenden Lehrgang alle organisatorischen Hinweise erhalten, (per E-Mail). Sollten nicht alle Unterlagen fristgerecht vorliegen, behält sich der BFV das Recht vor, den/ die Teilnehmer*in von der Ausbildung auszuschließen. Eine Rückerstattung der Gebühren findet in diesem Fall nicht statt.
Erweitertes Führungszeugnis:
Eine Anmeldung zur Trainerausbildung ist nur möglich, wenn keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis vorhanden sind. Sollte ein Eintrag vorliegen, sind Sie verpflichtet, vor der Anmeldung mit einem hauptamtlichen Mitarbeiter der Trainerabteilung per E-Mail-Kontakt aufzunehmen. Das erweiterte Führungszeugnis wird dann durch unsere Rechtsabteilung geprüft. Sollte die Anmeldung ohne Prüfung vorgenommen werden, behalten wir uns das Recht vor, die Ausbildung nach den geltenden Stornierungsbedingungen zu beenden. Alle bis dahin erbrachte Leistungen werden nicht anerkannt.
Dauer der Ausbildung
Die Trainerausbildung besteht aus mehreren Lehrgängen. Zwischen den einzelnen Lehrgängen muss ein zeitlicher Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden.
Die Anmeldung zu allen drei Lehrgängen ist nicht möglich. Zuerst müssen alle Teilnehmer*innen den DFB-Basis-Coach mit der Zertifizierung abschlossen haben.
Danach ist die Anmeldung zu den Lehrgängen der C- und B-Lizenz möglich. Sollten die Anmeldung zu beiden Lehrgängen (C- oder B-Lizenz) vorgenommen worden sein, ist der/ die Teilnehmer*in dafür verantwortlich, dass er alle Aufgaben nach den festgesetzten Bearbeitungsfristen des Lehrgangsleiters bearbeitet. Sollte der Lehrgang als nicht „bestanden“ gewertet werden, fallen für die Folgelehrgänge die in Punkt 5 genannten Stornierungsgebühren an. Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren (ab Zertifizierung des DFB-Basis-Coach) abzuschließen, anderenfalls erlischt die Anerkennung aller bis dahin erbrachte Leistungen.
Leistungen
Die Gesamtkosten beinhalten - wenn nicht anders angegeben - Unterkunft im Doppelzimmer mit WC/Dusche, Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen), Materialpauschale (Campus-Lizenzen, Raum- und Platzmieten usw.) und Lehrgangs- sowie Lizenzgebühren. Einzelne Leistungen können nicht aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden.
Die Fortbildung wird NICHT im Blended-Learning-Format durchgeführt. Sollten hier Änderungen vorgenommen werden, wird der/ die Teilnehmer*in rechtzeitig darüber informiert.
Die Fortbildungen zur Lizenzverlängerungen finden in Präsenz in der Sportschule Oberhaching statt. Eine Fortbildung beinhaltet 20 Unterrichtseinheiten. Hiermit kann die Lizenz ab dem Ablaufdatum um drei Jahre verlängert werden, wenn der/ die Teilnehmer*in sich in seinem persönlichen Verlängerungszeitraum befindet.
Sollten Sie als „Gast“ (ohne Lizenzverlängerung) an einer Fortbildung teilnehmen, fällt eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 178,00€ an.
Die Teilnehmergebühr für zentrale Aus- und Fortbildungslehrgänge finden Sie unter folgendem Link: Die BFV-Satzung und -Ordnungen | BFV unter § 25-28 der Finanzordnung sowie in der „Anlage der Finanzordnung“.
Die Lehrgangsgebühr wird ausschließlich per Lastschrift erhoben. Die Gebühr wird, innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist, vom Konto des Teilnehmers abgebucht. Der Name des Kontoinhabers muss mit dem angemeldeten Teilnehmer übereinstimmen. Wenn ein Teilnehmer eine IBAN einer anderen juristischen Person angibt, muss dieser sicherstellen, dass er die Erlaubnis hat, das Lastschriftvefahren für dieses Konto zu nutzen. Die Rechnung wird jedoch immer auf den Teilnehmer ausgestellt und kann nicht auf den Verein ausgestellt werden.
Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass zum genannten Zeitpunkt eine Abbuchung der vollständigen Lehrgangsgebühr vom Konto möglich ist. Entsteht eine Rücklastschrift und fallen zu Ungunsten des Veranstalters zusätzliche Gebühren an, wird dem Teilnehmer der Zugang zum angemeldeten Lehrgang verwehrt. Die Gebühren der Rücklastschrift müssen vom Teilnehmer übernommen und zusammen mit der Stornierungsgebühr innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Bayerischen Fußball-Verbandes beglichen werden.
Sollten gegen Sie von Seiten des BFV offene Forderungen bestehen und Sie in Besitz einer Spielberechtigung sein, behält sich der BFV das Recht vor, diese zu deaktivieren.
Bei der Absage eines Aus- oder Fortbildungslehrgangs beachten Sie bitte folgende Stornierungskosten:
Die Höhe der Stornierungskosten ergeben sich nach § 11 Nr. 28 der BFV- Finanzordnung in Verbindung der Anlage zur Finanzordnung unter §2 I. Nr. 28. Die Anlage kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden:
Eine Absage per E-Mail an den entsprechende*n Ansprechpartner*in ist zwingend erforderlich! Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem Eingang der Absage.
Diese Regelung gilt nur für die Ausbildungslehrgänge gemäß Nr. 25 b) bis h) der Finanzordnung des BFV.
Eignungstest „Eigenkönnen“:
Im Rahmen des Eignungstest "Eigenkönnen" wird ein schriftlicher Test durchgeführt, der entweder aktuelle Themen des Fußballsports oder allgemeine Fragen beinhaltet. Es kommt darauf an, in einem zusammenhängenden Text das vorgegebene Thema zu bearbeiten. Zudem kann eine mündliche Prüfung durchgeführt werden.
Die praktische Prüfung bezieht sich auf entsprechende fußballerische Fähigkeiten. Bei allen technischen Aufgaben ist eine beidfüßige Ausführung anzustreben.
Ist der Eignungstest „Eigenkönnen“ bestanden, erhält der Bewerber eine Bescheinigung über den bestanden Eignungstest.
Eignungstest* „Video-Lehrprobe“:
Die zusätzliche Option einer „Video“-Lehrprobe“ bieten für Trainer*innen, die in Besitz einer gültigen DFB-C-Lizenz sind und die Voraussetzung der Trainererfahrung nicht erfüllen, um die B-Lizenz zu erwerben. Die „Video-Lehrprobe“ wird im E-Learning-Format durchgeführt und findet auf dem Sportcampus „edubreak“ statt.
Die Video-Lehrprobe wird mit der eigenen Mannschaft oder einer anderen Mannschaft aus dem eigenen Verein durchgeführt und als Video aufgenommen. Die Lehrprobe ist für mindestens 15 bis maximal 20 Minuten Dauer vorzubereiten und besteht aus einer Übungsform und einer Spielform.
Ist die „Video-Lehrprobe“ bestanden, erhält der Bewerber eine Bescheinigung über den bestanden Eignungstest und somit die Zulassung zur B-Lizenz.
*Auf der Homepage wird aufgrund des besseren Verständnisses nur die Bezeichnung Video-Lehrprobe benutzt.
Stornierungsgebühren:
Die Rücktrittspauschalen richten sich nach den Regelungen der BFV-Finanzordnung §28. Eine Absage per E-Mail an den entsprechende*n Ansprechpartner*in ist zwingend erforderlich! Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem Eingang der Absage.
Bei den Eignungsprüfungen gemäß Nr. 25 a) gelten die Stornierungskosten b) bis d) laut BFV-Finanzordnung.
Das Kindertrainer- Zertifikat wird im Blended-Learning-Format durchgeführt.
Die Schulung zum Kindertrainer/Jugendtrainer-Zertifikat besteht insgesamt aus 20 Unterrichtseinheiten. Es finden zwei Präsenztermine, üblicherweise am Wochenende, statt. Während den Onlinephasen müssen die Teilnehmenden im Sportcampus edubreak Aufgaben bearbeiten und diese zu festgesetzten Bearbeitungsfristen abschließen. Ergänzt wird die Onlinephase ggf. um ein freiwilliges Online-Meeting.
Mindestalter:
Formale Voraussetzungen:
Die Unterlagen müssen eingereicht werden, wenn Sie von uns für den entsprechenden Lehrgang alle organisatorischen Hinweise erhalten (per E-Mail). Sollten nicht alle Unterlagen fristgerecht vorliegen, behält sich der BFV das Recht vor, den/ die Teilnehmer*in von der Ausbildung auszuschließen. Eine Rückerstattung der Gebühren findet in diesem Fall nicht statt.
Lehrgangsgebühr:
Die Lehrgangsgebühr in Höhe von 108,16 € wird für das Kindertrainer/Jugendtrainer-Zertifikat ausschließlich per Lastschrift erhoben und wird innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist vom Konto des Kunden abgebucht.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum genannten Zeitpunkt eine Abbuchung der vollständigen Lehrgangsgebühr vom Konto möglich ist. Die Rechnung wird immer auf den Teilnehmer ausgestellt und kann nicht auf den Verein ausgestellt werden. Entsteht eine Rücklastschrift und fallen zu Ungunsten des Veranstalters zusätzliche Gebühren an, müssen diese vom Kunden übernommen und zusammen mit der Lehrgangsgebühr innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Bayerischen Fußball-Verbandes überwiesen werden. Kunden*innen, bei denen die Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung entrichtet wurde, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Sofern eine Lizenz mit Hilfe des Kindertrainer/Jugendtrainer-Zertifikats verlängert werden soll, fallen weitere Kosten (Verlängerungsgebühr, Ausstellungsgebühr DFB-Lizenz & Ausstellungsgebühr BLSV-Ausweis) an. Die Kosten sind durch unsere Finanzordnung geregelt.
Leistungen:
Beim Kindertrainer/Jugendtrainer-Zertifikat beinhaltet die Lehrgangsgebühr in Höhe von EUR 108,16,-. Schulungsunterlagen, Platzmieten, Lehrgangsleitung, eine Schulungstasche sowie Verpflegung während der Schulung. Die Verpflegung ist nicht vollumfänglich. Einzelne Leistungen können nicht aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden.
Stornierungsgebühren:
Für das Kindertrainer/Jugendtrainer-Zertifikat gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Eine Absage per E-Mail an den entsprechende*n Ansprechpartner*in ist zwingend erforderlich! Bei der Absage eines Lehrgangs werden 100% der Gesamtgebühr fällig, außer es gibt einen direkten Nachrücker zur Schulung. Im Falle eines Nachrückers werden keine Gebühren fällig.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Lehrgang werden 100% der Gesamtgebühr fällig. Sollte ein*e Teilnehmer*in nur Teilleistungen in Anspruch nehmen, wird trotzdem 100% der Gesamtgebühr fällig.
8. Sonderlehrgänge im Rahmen der Trainerausbildung
8.1. C-Lizenz Kompaktkurs
Ab dem Jahr 2026 wird die zentrale C-Lizenz-Ausbildung an der Sportschule Oberhaching und im Sportcamp Bischofsgrün auch in Form von Kompaktlehrgängen angeboten.
Diese Kompaktklehrgänge ergänzen die reguläre Ausbildung und ermöglichen eine durchgängige, intensive Qualifikation innerhalb kurzer Zeiträume. Die Zulassung ist ausschließlich nach erfolgreicher Teilnahme des DFB-Basis-Coach & Kindertrainer-/Jugendtrainer-Zertifikat möglich.
8.2. Women-Only-Lehrgänge
Im Rahmen der „Lasst Sie Spielen-Kampagne“ (Mädchen & Frauenfußball-Kampagne) bietet der Bayerische Fußballverband bis zum Jahr 2026 zusätzliche Lehrgänge an, die ausschließlich für Mädchen und Frauen zugänglich sind.
8.3. Torwart-Basislehrgang
Im Jahr 2025 wird der Torwart-Basislehrgang exklusiv mit einer reduzierten und begrenzten Teilnehmeranzahl angeboten, um eine intensivere Betreuung zu gewährleisten.
8.3. Lizenzspieler-Lehrgang (Nur B-Lizenz)
Ab Herbst 2024 bietet der Bayerische Fußballverband in Zusammenarbeit mit Profi-Vereinen spezielle B-Lizenz-Kompaktlehrgänge für ehemalige und aktive Profispieler an. Die Lehrgangsinhalte orientieren sich an den Trainingsplänen und Abläufen von Bundesliga-Vereinen.
* Der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein des BFVs ist beim Lizenzspieler-Lehrgang nicht zwingend erforderlich. Hier ist eine Mitgliedschaft in einem Verein des DFBs für die Teilnahme ausreichend und muss zu Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Nichtmitgliedschaft in einem bayerischen Verein kein Versicherungsschutz besteht und der Bayerische Fußball-Verband für keine Schäden haftet. Wir bitten daher selbst um ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
8.4. Trainerkongresse des BFV & BDFL
Ab Herbst 2024 wird der Bayerische Fußballverband (BFV) in Zusammenarbeit mit dem BDFL (Bund Deutscher Fußball-Lehrer) in Bayern spezielle Trainerkongresse für Lizenzinhaber und Gäste anbieten. Diese Kongresse befassen sich mit aktuellen Themen im Breiten- und Leistungsfußball und orientieren sich an Trainingsplänen sowie Abläufen, die in beiden Bereichen relevant sind.
Datenschutzerklärung: Mit der Teilnahme am Trainerkongress erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten an den BDFL (Bund Deutscher Fußball-Lehrer) übermittelt werden. Der BDFL wird als weiterer Ausrichter des Kongresses tätig sein und benötigt die Daten zur Durchführung und Organisation der Veranstaltung.
Hinweis:
Einzelne Leistungen können nicht aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden.
Für detaillierte Informationen zur Anmeldung und zu den genauen Inhalten solltest du die Veranstaltungsausschreibungen konsultieren, sobald sie veröffentlicht werden.
Da die Lehrgänge in deutscher Sprache abgehalten werden, ist das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift Voraussetzung zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang. Bei nachträglicher Feststellung der nicht Beherrschung kann der Lehrgang als „nicht bestanden“ gewertet werden. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Der BFV als Veranstalter der Lehrgänge besitzt den entsprechend erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz. Im Schadensfall erfolgen die Leistungen des BFV ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen, zum Schadenzeitpunkt gültigen versicherungsrechtlichen Bestimmungen, die der BFV mit den Versicherungsgesellschaften vereinbart hat.
Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm verursacht worden sind. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aus- oder Fortbildung. Es obliegt dem/ der Teilnehmer*in, seine gesundheitliche Eignung im Vorfeld der Veranstaltung zu überprüfen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom/ von Teilnehmer*innen verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Versicherung ARAG:
Jede*r Teilnehmende muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des/der Teilnehmers/Teilnehmerin. Die Teilnehmenden unserer Trainerausbildungsangebote (inkl. Fortbildungen), welche Mitglied in einem Verein des Bayerischen Fußball-Verbandes sind, sind zusätzlich, neben der eigenen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, im Rahmen der üblichen ARAG-Sportversicherung (bei An- und Rückreise, sowie während des Aufenthaltes) gegen Unfallschäden/Verletzungen versichert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der ARAG-Sportversicherung um eine Beihilfeversicherung handelt, zunächst ist in einem Schadensfall die private bzw. gesetzliche Kranken-/Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen.
Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl für den Lehrgang nicht erreicht werden oder andere schwerwiegende Gründe die Durchführung des Lehrganges unmöglich machen (Erkrankung des Referenten, Sperrung der Sportplätze wegen Witterung etc.), behält sich der BFV vor, die Maßnahme abzusagen. Der/ die Teilnehmer*in erhält eine entsprechende Information. Bereits erhaltene Gebühren werden zurückerstattet.
Der/ die Teilnehmer*in erklärt sich mit Anmeldung zum Lehrgang damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahmen oder andere audiovisuelle Mediendienste, die im Rahmen der gebuchten Veranstaltung durch den Bayerischen Fußball-Verband oder dessen ausführenden Personen (z.B. Referent, Trainer, Funktionär) erstellt werden, durch den Bayerischen Fußball-Verband und seine Partner ohne Einschränkung und ohne Anspruch auf Vergütung in Rundfunk, Fernsehen, Print- und Online-Medien, Internet, sozialen Netzwerken, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen verbreitet und veröffentlicht werden und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereichs und vor allem auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung, zu Merchandisingzwecken, für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbezwecke und kommerzielle Zwecke.
Gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses kann bei jeder Prüfung innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung der Entscheidung schriftlich (per Post) Einspruch beim Bayerischen Fußball-Verband eingelegt werden. Hilft die Prüfungskommission der Entscheidung nicht ab, entscheidet der Präsident des BFV endgültig.
Der Einspruch muss an folgende Adresse gesendet werden:
Haus des Fussball - BFV
z.Hd. Trainerabteilung
Brienner Strasse 50
80333 München
Alle Informationen über den Datenschutz unserer Kunden*in sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.bfv.de/allgemein/datenschutzrichtlinien zu finden. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil unserer AGB.
Für Verträge zwischen dem BFV und dem/er Teilnehmer*in gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Sollte der Teilnehmer während des Lehrgangs unsportliches verhalten im Sinne §47a RVO begehen, kann dies zum Ausschluss aus dem Lehrgang führen. Alle bis dahin erbrachte Leistungen werden nicht anerkannt. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.
Stand: Januar 2025