Das Oberlandesgericht München hat die Beschwerde von 15 bayerischen Fußball-Vereinen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und damit das Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen 37 0 7725/21) vom 11. Juni 2021 bestätigt: Schon damals waren die Richter*innen zu dem klaren Schluss gelangt, dass der Bayerische Fußball-Verband (BFV) ordnungsgemäß gehandelt und im Umgang mit der Corona-Saison richtig entschieden hat.
„Der Senat hat sich mit jedem der vorgebrachten Argumente von Klägerseite sehr gründlich auseinandergesetzt und ist zum gleichen Ergebnis wie zuvor schon das Landgericht gekommen. Beide Urteile sind sehr detailliert sowie ausführlich begründet und decken sich mit unserem Rechtsverständnis“, sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.
Zunächst hatten am Landgericht München I 17 Klubs gegen den pandemiebedingten Abbruch der Saison 2019/20/21 sowie gegen die Wertung per Quotienten-Regelung nach §93 der Spielordnung des BFV mit Auf- und Absteigern und dem Aussetzen der Relegation vor dem Zivilgericht geklagt, was das Landgericht als unbegründet abgewiesen hatte. Gegen dieses Urteil gingen letztlich noch 15 der 17 von einer Münchner Anwaltskanzlei vertretenen Vereine in die nächste Instanz vor dem Oberlandesgericht. Die Klubs hatten sich dort im einstweiligen Verfügungsverfahren in die Spielklassen einklagen wollen, aus der sie abgestiegen waren.
Das Oberlandesgericht aber wies diese Klage jetzt ebenso ab – und bestätigte dem BFV in seiner sehr ausführlichen Urteilsbegründung (Aktenzeichen 29W941/21Kart) ein ordnungsgemäßes Vorgehen im Umgang mit der von der Corona-Pandemie geprägten Spielzeit. Das hatte auch das Landgericht I bereits so getan: „Der Antragsgegner (der BFV, Anm. d. Red.) hat mit diesen Entscheidungen […] über den Fortgang und die Wertung des Ligaspielbetriebs in der außergewöhnlichen Situation einer durch staatliche Trainings- und Spielverbote während einer Pandemie beeinträchtigten Saison zu befinden, eine angemessene Lösung gefunden“, heißt es in der Urteilsbegründung.
„Wir haben im Vorstand bei allen Entscheidungen zur Saisonwertung stets die so nicht gekannte Zeit und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten für alle Beteiligten im Blick gehabt. Entsprechend hatten wir auch die Interessen aller abzuwägen und wir wollten unsere Vereinsbasis immer wieder in die Entscheidungen miteinbeziehen. Das haben wir getan – und es war der richtige Weg, dies unterstreichen die wiederholt getroffenen zivilgerichtlichen Entscheidungen, die hoffentlich jetzt auch der Schlusspunkt sind und wir uns alle auf eine weitgehend unbeschwerte Saison 2021/22 freuen können“, sagt Reinhold Baier.