Der Verbands-Frauen- und Mädchenausschuss (VFMA) hat die Möglichkeit der Rückstellung von jüngeren B- und C-Juniorinnen beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass bis zu drei jüngere B- oder C-Juniorinnen auf dem Großfeld, bis zu zwei jüngere B- oder C-Juniorinnen auf dem 9er-Feld und eine Spielerin auf dem Kleinfeld für die jeweils jüngere Altersklasse zurückgestellt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der betroffene Verein keine eigene Mannschaft in der eigentlichen Altersklasse im Spielbetrieb gemeldet hat. Damit soll verhindert werden, dass sich Mädchen aufgrund des Übertritts in die höhere Altersklasse vom Spielbetrieb abmelden. Dem Beschluss vorausgegangen war eine Vereinsbefragung im Rahmen der Info-Onlineseminare im April.
„Wir konnten in den letzten Jahren beobachten, dass insbesondere im Teenager-Alter viele Spielerinnen mit dem Fußballspielen aufhören und nicht wieder anfangen - das ist sehr schade und dem wollen wir unbedingt entgegenwirken. Ein Grund für den Dropout dieser Spielerinnen ist die fehlende Spielmöglichkeit im eigenen Verein, wenn aufgrund mangelnder Spielerinnenzahl keine B- oder C-Juniorinnenmannschaft im Spielbetrieb gemeldet werden kann. Um diese Spielerinnen weiter im Fußball halten zu können, haben wir uns in Absprache mit den Vereinen entschieden, ein Sonderspielrecht für bis zu drei Spielerinnen auf Großfeld in der jüngeren Altersklasse zu schaffen. Damit soll für immerhin eine gewisse Anzahl an Spielerinnen die Wartezeit überbrückt werden, bis gegebenenfalls die restlichen Mannschaftskameradinnen in die höhere Altersklasse aufrücken können,“ sagt die Vorsitzende des Verbands-Frauen- und Mädchenausschusses, Sandra Hofmann.
Der entsprechende Paragraph wird ab dem 1. August 2021 in die Frauen- und Mädchen-Ordnung aufgenommen, die Änderung ist bereits jetzt unter „Amtliche Mitteilungen“ einzusehen. Der Antrag ist bei der jeweiligen Vorsitzenden des Bezirks-Frauen- und Mädchenausschusses einzureichen.