Schon seit 2020 räumt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) im Rahmen eines Pilotprojekts Vereinen auf Kreisebene die Möglichkeit ein, U20-Spieler unter gewissen Rahmenbedingungen auch weiter bei den A-Junioren einzusetzen. So war es seither erlaubt, pro Meisterschaftsspiel (Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ausgeschlossen) jeweils bis zu drei U20-Spieler auflaufen zu lassen. Gleichzeitig wurde in § 7 Absatz 9 der BFV-Jugendordnung festgelegt, dass die Einsatzerlaubnis eines U20-Spielers im Jugendbereich erlischt, sobald dieser vier Spiele für eine Herrenmannschaft absolviert hat.
Intention der eingeführten Regel war es, jungen Spielern den Übergang aus dem Junioren- in den Herrenbereich zu erleichtern. Während bei einigen Spielern der Wechsel in den Herrenbereich fließend verläuft, benötigen andere etwas mehr Entwicklungszeit.
Nach gut zwei Jahren hat der Verbands-Jugendausschuss (VJA) um Verbands-Jugendleiter Florian Weißmann mit Blick auf den Ende Juni anstehenden Verbandstag die aktuelle Regel noch einmal auf den Prüfstand gestellt – und dafür im Rahmen eines Meinungsbildes die Vereine wiederholt mit ins Boot geholt. Insgesamt haben sich von den insgesamt 2554 bayerischen Klubs, die eine A- und/oder B-Jugend für den Spielbetrieb gemeldet haben, 877 (ca. 34 Prozent) an der Umfrage beteiligt. Gestellt wurden folgende Fragen:
Das Ergebnis des Meinungsbildes: 56 Prozent der Vereinsvertreter*innen haben sich dafür ausgesprochen, die Begrenzung auf drei U20-Spieler pro Meisterschaftsspiel beizubehalten. 58 Prozent wollen die Regel, dass das Spielrecht im Juniorenbereich nach dem vierten Einsatz in einer Herrenmannschaft erlischt, streichen.
Mit Blick auf diese Ergebnisse wird der Verbands-Jugendausschuss dem Verbandstag den Vorschlag unterbreiten, den entsprechenden Paragrafen der BFV-Jugendordnung entsprechend dem Votum der Klubs anzupassen. So soll unter § 7 Absatz 9 – vorausgesetzt die Delegierten stimmen dem Vorschlag zu – folgender Text stehen: „In einem Meisterschaftsspiel auf Kreisebene oder Freundschaftsspiel der A-Junioren können bis zu drei U20-Spieler eingesetzt werden. Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften der Junioren ist ausgeschlossen. U20-Spieler, die für einen Stammverein einer JFG Spielrecht haben, können bei den A-Junioren dieser JFG eingesetzt werden. In diesem Fall ist eine Spielberechtigung für den Stammverein dem Schiedsrichter vorzulegen.“