In einem vom Verbands-Jugendausschuss eingeholten Meinungsbild hat sich die überragende Mehrheit der 1239 teilnehmenden Vereine für eine Anpassung der Paragrafen 8 (1064 Ja-Stimmen, 175 Nein-Stimmen) und 17 (1068 Ja-Stimmen, 171 Nein-Stimmen) der Jugendordnung ausgesprochen und damit mit überragender Mehrheit für eine Vereinfachung der Einsatzbestimmungen votiert. So soll beim Einsatz in mehreren Mannschaften die 15-Tages-Frist fallen und künftig nur noch auf das nächste Spiel abgestellt werden. Darüber hinaus soll für Spieler ab Vollendung des 18. Lebensjahres die zeitliche Einsatzbegrenzung aufgehoben werden. Damit könnten volljährige Spieler künftig über die Anzahl ihrer Einsätze an einem Tag selbst entscheiden.
Der Verbands-Jugendausschuss schließt sich dem überragenden Votum der Vereine an und empfiehlt dem Verbands-Vorstand die Änderungen für das neue Spieljahr vorzunehmen.
Insgesamt hatten 2150 Vereine die Möglichkeit, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Zugelassen waren alle Vereine, die mit mindestens einer A-, B-, C- oder D-Jugendmannschaft zum Spielbetrieb gemeldet haben. Bei Spielgemeinschaften nur der federführende Verein sowie Stammvereine bei Jugendfördergemeinschaften nur dann, wenn diese eigenständig zum Spielbetrieb gemeldet haben.