Eine fachgerechte und regelmäßige Wartung der Geräte und Infrastruktur auf Sportanlagen reduziert Unfälle und Verletzungsrisiken. Kippsichere Fußballtore, Sicherheitsabstände, Fangzäune - die Sicherheitsvorkehrungen am Sportplatz müssen regelmäßig geprüft und wenn nötig auf den neusten Stand gebracht werden. Auch die regelmäßige Wartung und Prüfung der Flutlichtanlagen und -masten ist wichtig und unerlässlich.
BFV-Partner Lumosa weiß: Viele Verantwortliche in den Vereinen befassen sich nicht ausreichend mit der Standsicherheit ihrer Flutlichtmasten. Denn steht ein Flutlichtmast einmal an Ort und Stelle, ist das Thema für die meisten Verantworlichen erledigt. Doch es gibt Vorfälle, in denen dieses Sicherheitsrisiko zur Gefahr wurde - es sollte also nicht unterschätzt werden.
Viele bayerische Sportvereine besitzen eine Beleuchtungsanlage, die bereits über 30 Jahre alt ist. Die Folge: Die Ausfallquoten und Betriebskosten werden immer höher und neben einer mangelhaften Ausleuchtung kämpft man ständig mit dem Ausfall der Anlage.
Entscheidet sich dein Verein dazu, die konventionelle Flutlichtbeleuchtung auf eine moderne LED-Beleuchtung umzurüsten, müssen auch die bestehenden Masten unbedingt geprüft werden. Die Maststatik, das Gewicht der Leuchten und ihre Windangriffsfläche, die Ausrichtung und Aufneigung der LED-Module, das verbaute Blendschutz-System - all diese Faktoren sollten überprüft werden. Die klare Empfehlung der Expert*innen: Vor jeder Umrüstung eine Mastprüfung!
Denn ein Flutlichtmast aus Stahl hat relativ viele Schwachstellen. Neben Rissbildungen oder Ermüdungserscheinungen können auch Schweißnahtfehler oder die verstärkte Bildung von Korrosion die Statik des Masts gefährden. Die Standsicherheitsprüfung an stehenden und verankerten Systemen (angelehnt an die Prüfordnung DIN 4131, DIN EN 40, DIN 1076), sollte deswegen in regelmäßigen Abständen von Prüfinstituten durchgeführt werden. Durch eine regelmäßige Sichtprüfung kann zusätzlich auch der Platzwart präventiv für Sicherheit sorgen.
Und damit nicht genug: Auch die Sicherheit der Elektrotechnik muss beachtet werden. Vereinsvorstände müssen darauf achten, dass der Flutlichthersteller die Prüfung der Bestandsanlage gemäß DIN VDE 0100 – 600 und gemäß DGUV Vorschrift 3 durchführt und protokolliert. Die Verkehrssicherheit muss stets gewährleistet sein.
Aber Achtung: Unabhängig davon, ob dein Verein umrüstet oder nicht – die Flutlichtmasten müssen regelmäßig geprüft werden!
Weitere Informationen zum Thema LED-Flutlichtanlage findest du unter www.bfv.de/lumosa-info oder https://sportplatzbeleuchtung.de/.