Die Neuerrichtung netzgekoppelter Photovoltaik-Anlagen mit Überschusseinspeisung sowie ggf. Batteriespeicher sind über den Bayerischen Landessport-Verband (BLSV) förderfähig. Um eine Förderung zu erhalten, muss sowohl der Verein die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen als auch die Maßnahme den zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Sportförderrichtlinien entsprechen.
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