Planst du für 2026 eine Modernisierung an deiner Sportanlage, zum Beispiel die Umrüstung einer alten HQI-Flutlichtanlage auf LED? Dann solltest du dich frühzeitig mit den neuen Förderbedingungen des Bayerischen Landessport-Verbands (BLSV) beschäftigen.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt bei BLSV-Investitionsförderungen im Regelfall ein einheitlicher Fördersatz von bis zu 25 Prozent. Dieser Zuschuss bezieht sich nicht auf die gesamte Investitionssumme, sondern ausschließlich auf die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projekts.
Das bisherige Sonderförderprogramm mit deutlich höheren Fördersätzen läuft aus. Höhere Zuschüsse als 25 Prozent sind nur noch in klar definierten Ausnahmefällen möglich, etwa bei Gemeinschaftsprojekten mehrerer Vereine oder bei anerkannten Regionalstützpunkten – und auch dort nur innerhalb festgelegter Grenzen.
Die gute Nachricht: LED-Flutlichtanlagen bleiben weiterhin förderfähig, sofern sie normgerecht geplant und umgesetzt werden. Für die Budgetplanung ist jedoch wichtig, realistisch zu kalkulieren und frühzeitig zu klären:
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist ein zu früher Projektstart. Grundsätzlich gilt: Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Förderfreigabe vorliegt. Ein vorzeitiger Start – etwa durch Beauftragung oder Baubeginn – kann zum vollständigen Verlust des Zuschusses führen.
Um Vereinen hier Sicherheit zu geben, unterstützt Lumosa mit einer Förderberatung:
So kannst du euer Projekt realistisch planen und vermeidest unnötige Risiken.