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Infothek SpielPlus
Quelle: Fabian Frühwirth/BFV

Geisterspiel und Geldstrafen: Türkgücü gegen Bayern II wird neu angesetzt

Aktualisierungsdatum:
  • 02.12.2022
  • 20:45

Die am 19. November 2022 im Sportpark Heimstetten abgebrochene Partie der Regionalliga Bayern zwischen Türkgücü München und dem FC Bayern München II ist neu anzusetzen und muss unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Zudem hat Türkgücü eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro zu entrichten. Der FC Bayern wurde – aufgrund anderer Vergehen seiner Zuschauer in dieser Saison – mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Beiden Klubs wurde der Verstoß gegen die Platzdisziplin nachgewiesen. Die Kosten des neu anzusetzenden Spiels haben beide Vereine ebenso je zur Hälfte zu tragen wie die Kosten des Verfahrens.

13 Tage nach dem Spielabbruch hat das Verbandssportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von Emanuel Beierlein an diesem Freitag nach der mündlichen Verhandlung ein entsprechendes Urteil gesprochen, das verbandsgerichtlich rechtskräftig ist. Das Gericht folgte mit seinem Strafmaß im Punkt der Neuansetzung der Forderung des Verbandsanwaltes, der indes für deutlich höhere Geldstrafen plädiert hatte: 2.200 Euro für Türkgücü sowie 7.000 Euro für den FC Bayern, der in dieser Spielzeit bereits wiederholt für das Fehlverhalten seiner Zuschauer sportgerichtlich verurteilt worden ist. Angesichts der Kosten, die beide Klubs für die Durchführung des neu anzusetzenden Spiels zu tragen haben, hatte der Verbandsanwalt signalisiert, dass das Gericht diese Kosten beim Strafmaß berücksichtigen kann.

Auf Antrag des Verbandsanwaltes und mit Zustimmung beider beteiligter Klubs hatte das Verbandssportgericht das Verfahren aufgrund der Eilbedürftigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit an sich gezogen. Bei der rund vierstündigen mündlichen Verhandlung in der Sportschule Oberhaching wurden neben den Vertretern der beiden Klubs sowie dem Verbandsanwalt zunächst Zeugen gehört, ehe sich die Verfahrensbeteiligten zu einem Rechtsgespräch zurückzogen – und das Gericht schließlich nach Beendigung der Beweisaufnahme das Urteil verkündete. Für eine Wertung der Partie hätte das Gericht von einem Verschulden beider Vereine überzeugt sein müssen. Aufgrund der Ermittlungen und der Zeugenaussagen sah das Gericht das Verschulden des Abbruchs den Vereinen nicht eindeutig anlastbar.

Weil eine ordnungsgemäße Fortsetzung der Partie nicht mehr zu gewährleisten war, musste die Partie am 22. Spieltages im Sportpark Heimstetten abgebrochen werden. Das Spiel war zunächst nach zwei Minuten beim Stand von 0:0 unterbrochen worden: Beide Teams verließen den Platz, weil im Block der Gästefans ein umstrittenes Banner befestigt und dieses auch nach mehrfacher Aufforderung durch den Stadionsprecher zunächst nicht entfernt worden war. Zwar kehrten die Mannschaften nochmals auf das Feld zurück, doch auch das war nur von kurzer Dauer. Die von Anbeginn präsenten Kräfte der Polizei entschlossen sich, das Banner zu entfernen, woraufhin es zu körperlichen Auseinandersetzungen sowie Sachbeschädigungen gekommen war. Auch Pfefferspray kam zum Einsatz. Aktuell ermittelt die Kriminalpolizei weiterhin wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.

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