Die am 30. Spieltag der Regionalliga Bayern kurzfristig abgesetzte Partie zwischen Türkgücü München und dem SV Wacker Burghausen wird mit 2:0 für Burghausen gewertet. Darüber hinaus wurde Türkgücü München wegen „Verursachen eines Spielausfalls“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Das Urteil des Sportgerichts Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) ist den beteiligten Vereinen an diesem Mittwoch zugestellt worden. Eine Berufung ist binnen sieben Tagen möglich. Erst nach Erlangen der Rechtskraft kann die Wertung in die offizielle Tabelle einfließen.
Das Sportgericht Bayern unter Vorsitz von Heiko Loder kam zu der Auffassung, dass „die im Rahmen der Absage aufgeführten Erwägungen des betroffenen Vereins […] keine ausreichende Rechtfertigung für das Nichtantreten“ darstellt.
Der BFV hatte die für Karsamstag (19. April 2025) angesetzte Partie kurzfristig absagen müssen: Türkgücü München hatte nach eigenem Bekunden aufgrund von Erkrankungen die erforderliche Mindestzahl an Spielern nicht zur Verfügung gestanden. Daraufhin leitete der Verbandsanwalt ein Sportgerichtsverfahren ein. In seiner Stellungnahme hatte Türkgücü München vorgetragen, dass 14 Spieler zur Verfügung gestanden haben. Damit, so das Sportgericht, wäre der Verein verpflichtet gewesen, zu spielen, weil er die Mindestzahl an Spielern hätte problemlos erfüllen können.