Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) wird zum 1. Januar 2021 seine Gebühren inflationsbedingt anpassen und orientiert sich dabei entsprechend seiner Statuten am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes 2019, der sich im Vergleich zu 2018 um 1,4 Prozent erhöht hat. Das hat der Verbandsvorstand in seiner turnusgemäßen Videokonferenz einstimmig so beschlossen. So beträgt beispielsweise die Meldegebühr für einen A-Klassisten künftig 161,03 Euro statt wie bisher 158,81 Euro. Pass-Neuausstellungen bleiben auch weiterhin gänzlich kostenfrei, die Gebühren für einen Spielerwechsel verändern sich in 2021 um moderate 73 Cent.
„Wir alle wissen um die aktuelle außergewöhnliche Situation, die Corona-Pandemie belastet alle. Die inflationsbedingte Gebührenerhöhung ist allerdings kein Phänomen der aktuellen Krise, sondern orientiert sich an der allgemeinen Preissteigerung – das ist auch unser Maßstab. Wie alle wissen, haben wir in 2020 pandemiebedingt keine Meldegebühr erhoben, was unsere Vereine in Summe um rund eine Million Euro entlastet. Gestiegene Kosten für Personal, Mieten, Energie oder Mobilität machen indes aber vor niemandem Halt, auch nicht vor dem Verband. Deshalb passen wir diese Kosten entsprechend an. Wie bisher gehen wir auch künftig sehr verantwortungsbewusst mit unseren finanziellen Mitteln um – und Geld fließt ausschließlich dann, wenn der Nutzen für die Amateurfußballbasis nachweislich gegeben ist. Genau deshalb haben wir 2017 auch die AG Finanzen ins Leben gerufen, über die interessierte Vereinsvertreter Einblicke in Einnahmen und Ausgaben bekommen und unmittelbar mitbestimmen können, in welche Bereiche der BFV investiert“, erklärt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher.
Grundlage für die Gebührenanpassung ist der Verbandstags-Beschluss von 2014. Damals hatten die Delegierten einstimmig für die Möglichkeit einer jährlichen inflationsbedingten Anpassung in Höhe des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes gestimmt.