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Quelle: BFV

„GEMA“ und Fußballverein – Was geht, was nicht?

Aktualisierungsdatum:
  • 31.03.2023
  • 11:23

Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) hat auf den ersten Blick wenig mit Fußball zu tun. Vereinsverantwortliche wissen dagegen, dass dieser erste Eindruck trügt – und nahezu an jedem Wochenende widerlegt wird. Denn Fußball und Musik gehören eng zusammen. Sei es die passende „Einlaufhymne“ vor dem Spiel zur Einstimmung (siehe Foto), die „Kabinen-Playlist“ für das Warm-Up des Teams oder die „Party-Mucke“ nach dem Spiel, wenn gemeinsam der „Dreier“ gefeiert wird. Musik ist fast immer dabei und wenn Musik öffentlich abgespielt wird, sorgt die GEMA dafür, dass die entsprechenden Musiker/Interpreten davon finanziell profitieren – schließlich leben sie davon, dass ihre Musik abgespielt und gehört wird.

Die gute Nachricht: Fußballvereine müssen sich mittlerweile nur noch in Spezialfällen damit beschäftigen, ob eine Abgabe geleistet werden muss, oder nicht. Die meisten Szenarien sind über eine Pauschale des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an die GEMA bereits abgegolten und seit neuestem springt auch der Freistaat den bayerischen Vereinen mit einer Pauschale an die GEMA zusätzlich zur Seite.

Das ist die DOSB-Pauschale

Damit nicht jeder Verein jeden Fall einzeln klären muss, hat der Deutsche Olympische Sportbund stellvertretend für alle Vereine in Deutschland einen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen und zahlt eine Pauschale, die viele Anwendungsfälle beinhalten. Wichtig dabei: Die Rede ist von klassischen Amateurvereinen (<1000 Zuschauende). Und es steht der Sport im Mittelpunkt, nicht die Musik (wie z.B. bei einer Party oder wenn Musik in einer kommerziell betriebenen Gaststätte abgespielt wird). Faustregel: Wenn die Musik ein wesentlicher Unterhaltungsfaktor oder sogar der Hauptgrund ist, dass die Gäste/Zuschauende zum Verein kommen, dann muss man genauer hinschauen und womöglich auch GEMA-Gebühren zahlen.

Klassische Vereins-Szenarien und die GEMA-Frage:

  • Musik auf dem Fußballplatz als musikalischer Rahmen zum Spiel – vor dem Anpfiff, während der Pause und kurz nach Abpfiff: keine Abgabe, da durch die Pauschale des DOSB abgedeckt!
  • Musik auf dem Fußballplatz als musikalischer Rahmen zu einem Fußball-Turnier (mehr als ein Spiel): keine Abgabe, da durch die Pauschale des DOSB abgedeckt!
  • Musik in der Kabine zum teaminternen „Warm Up“ oder kurz nach dem Spiel: keine Abgabe, da durch die Pauschale des DOSB abgedeckt!
  • Musik zum Training der Vereinsmitglieder im vereinseigenen Fitnessraum (wenn vorhanden und wenn die Nutzung im regulären Mitgliedsbeitrag enthalten ist): keine Abgabe, da durch die Pauschale des DOSB abgedeckt!
  • Musik zur Untermalung von Vereinsfeierlichkeiten wie Ehrungen und Jubiläen sowie Teambesprechungen, Vortragsabende, Weihnachtsfeiern (ohne Tanz), kostenlose vereinsinterne Faschingsfeiern für Jugendliche: keine Abgabe, da durch die Pauschale des DOSB abgedeckt!
  • Musik in der vereinseigenen, bewirtschafteten Gaststätte: hier muss die Gaststätte/der Verein/der Pächter GEMA-Gebühren zahlen (nicht nur die DOSB-Pauschale gedeckt).
  • Öffentliche Vereinsparty mit Musik, Tanzen, womöglich Eintritt etc. zur Aufbesserung der Vereinsfinanzen: hier müssen GEMA-Gebühren bezahlt werden (nicht durch die DOSB-Pauschale gedeckt).

Das bringt die neue Vereinbarung des Freistaats mit der GEMA:

Der neue Deal des Freistaats Bayern mit der GEMA ergänzt die Möglichkeiten des DOSB-Vertrags. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Freistaat zusätzlich zweimal im Jahr die GEMA-Gebühren auch für Fälle, in denen Vereine normalerweise GEMA-Gebühren zahlen müssten. Die Voraussetzungen sind:

  • Kostenloser Zutritt
  • Veranstaltungsfläche max. 300 Quadratmeter Fläche
  • Überwiegend ehrenamtliche Vereinsstruktur
  • Gemeinnützig
  • Sitz in Bayern
  • Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA

Das könnte zum Beispiel das große Sommer- oder das Sportplatzfest (Fläche beachten) sein. Oder zum Beispiel ein großes „Public Viewing“. Ebenso kann man sich überlegen, ob es sich am Ende nicht sogar rechnet, die angesagte große Jahresparty ohne Eintritt zu machen, um in den Genuss dieser Entlastung zu kommen. Und dafür werden die Preise für Getränke und Speisen etwas angepasst. Da sind die Party-Planer gefragt, die beste Lösung zu finden.

Wer sich nicht sicher ist, ob sein Anwendungsfall von der DOSB-Pauschale oder der zusätzlichen Förderung des Freistaats gedeckt ist, sollte auf jeden Fall vorab die Experten bei der GEMA oder beim Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) als Dachverband für alle bayerischen Sportvereine fragen.

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