Höchstwahrscheinlich betrifft es nur wenige bayerische Fußballvereine, aber für die, die es betrifft, kann es existenziell sein: Bis zum 20. Oktober können Vereine finanzielle Unterstützung aus dem Energiehärtefallfonds des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration beantragen und so mögliche Finanzierungslücken durch die gestiegenen Energiepreise schließen.
Für die Gelder aus dem Energiehärtefallfonds müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein:
Antragsberechtigt sind alle bayerischen Sportvereine, die die für 2023 verdoppelte Vereinspauschale beantragt hatten und deren Energiekosten, trotz der Auszahlung des Energiepreiszuschusses in Höhe von maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale, um mehr als 10.000 Euro überschritten haben. Die Zuwendung setzt voraus, dass die Sportstätten trotz der Mehrbelastungen bei den energiebedingten Ausgaben im Jahr 2023 offengehalten werden und zur Nutzung für die Vereinsmitglieder bereitstehen. Daneben muss die finanzielle Mehrbelastung auf die Energiekrise zurückzuführen sein.
Alle Einzelheiten finden sich in den Richtlinien zur Förderung von energieintensiven Sportstätten.
Der Antrag ist direkt über das Bayerische Staatsministerium (BayStM) zu stellen und soll in den nächsten Tagen auf dessen Website zur Verfügung stehen.